Diskussionspapier des Instituts für Organisationsökonomik 3/2016
Implikationen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes für Hochschulen und Mitarbeiter
Alexanderr Dilger
März 2016
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Zusammenfassung
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) von 2007 wurde aktuell reformiert. So werden nicht mehr nur Obergrenzen für Befristungen von wissenschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen formuliert, sondern diese sollen jetzt auch nicht kürzer sein, als für die angestrebte Qualifizierung angemessen ist, oder dem Zeitraum ihrer Drittmittelfinanzierung entsprechen. Das Gesetz gilt nur noch für wissenschaftliches und künstlerisches Personal sowie für Qualifizierungs- oder Drittmittelstellen. Insbesondere die Verlängerung der Vertragslaufzeiten hat Nachteile für Hochschulen bzw. Hochschullehrer als Arbeitgeber, ohne dass die Beschäftigten entsprechende Vorteile davon hätten.