Genossenschaftsbanken und Politik: Neue Herausforderungen für die genossenschaftliche FinanzGruppe

Montag, 26. Mai 2014
Aula im Schloss der Universität Münster
Thema: 

Genossenschaftsbanken stellen einen Hauptpfeiler in der Versorgung mit Finanzdienstleistungen in Deutschland dar und sind auch dort aktiv, wo andere Banken sich zurückziehen. Dieses wird von der Politik zwar häufig anerkannt, allerdings findet es kaum Eingang in Regulierung und staatliche Vorgaben, die nicht selten dazu führen, das eigentlich gewünschte Geschäft zu erschweren.

Mit dem Projekt der Bankenunion kam ein wesentliches Element der genossenschaftlichen FinanzGruppe in Gefahr. Vorgaben zur Compliance bedeuten einen wachsenden und unproportionalen Aufwand für die Banken. Ferner wird die Schnittstelle der Genossenschaftsbanken zu ihren Mitgliedern und Kunden durch Regulierungen betroffen, die zu erheblichen Veränderungen im bewährten Geschäft der Banken führen können. Beinhalten die neuen Rahmenbedingungen auch Chancen?

Die Veranstaltung „Wissenschaft und Praxis im Gespräch“ will diese Herausforderungen und Risiken verdeutlichen und Handlungsoptionen für Genossenschaftsbanken aufzeigen.

Programm: 
Montag, 26. Mai 2014
15:30 - 16:00 Uhr
  Eintreffen der Teilnehmer
 
16.00-16.40 Uhr
  Europäische Bankenunion: Perspektiven und Handlungsoptionen für die genossenschaftliche FinanzGruppe Gerhard Hofmann
Vorstand, Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR), Berlin
 
16.40-17.20 Uhr
  Compliance im Bankensektor – Anforderungen und Herausforderungen für die genossenschaftliche Bankengruppe Hans-Bernd Wolberg
Vorstandsvorsitzender, WGZ BANK AG, Düsseldorf
 
17.20-18.00 Uhr
  Erfolgsrezept „Genossenschaftliche Beratung“ – über Risiken und Nebenwirkungen Dr. Wolfgang Baecker
Vorstandsvorsitzender, VR-Bank Westmünsterland eG, Coesfeld
 
18:00 - 18:30 Uhr
  Pause
 
18:30 - 19:30 Uhr
  Podiumsdiskussion

Beratungsqualität unter staatlichem Einfluss – Wie gut sind die Genossenschaftsbanken?

Diskussionsteilnehmer:

Helmut Gawlik
Geschäftsführer, VR-NetWorld GmbH, Bonn

Ferdinand Klink
Vorstand, Volksbank Thülen eG, Brilon

Rainer Mellis
Vorstandssprecher, Volksbank Düsseldorf Neuss eG, Düsseldorf

Dr. Annabel Oelmann
Leiterin Gruppe Finanzdienstleistungen, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

Moderation:

Prof. Dr. Theresia Theurl
Geschäftsführende Direktorin des Instituts für Genossenschaftswesen der Universität Münster

Veranstaltungsbericht: 

Referenten:

  • Gerhard Hofmann
    Vorstand, Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR), Berlin
  • Hans-Bernd Wolberg
    Vorstandsvorsitzender, WGZ BANK AG, Düsseldorf
  • Dr. Wolfgang Baecker
    Vorstandsvorsitzender, VR-Bank Westmünsterland eG, Coesfeld

Podiumsdiskussionsteilnehmer:

  • Helmut Gawlik
    Geschäftsführer, VR-NetWorld GmbH, Bonn
  • Ferdinand Klink
    Vorstand, Volksbank Thülen eG, Brilon
  • Rainer Mellis
    Vorstandssprecher, Volksbank Düsseldorf Neuss eG, Düsseldorf
  • Dr. Annabel Oelmann
    Leiterin Gruppe Finanzdienstleistungen, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf


V.l.n.r.: Helmut Gawlik, Hans-Bernd Wolberg, Rainer Mellis, Prof. Dr. Theresia Theurl, Dr. Wolfgang Baecker, Dr. Annabel Oelmann, Ferdinand Klink

Zusammenfassung von Florian Klein und Mike Schlaefke, IfG Münster

Bankenunion, Compliance und Verbraucherschutz – Die Brisanz dieser hochaktuellen Themen für die genossenschaftliche FinanzGruppe verdeutlichte die einundzwanzigste Ausgabe der Veranstaltungsreihe "Wissenschaft und Praxis im Gespräch" am 26. Mai 2014. Der Einladung des Instituts für Genossenschaftswesen unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Theresia Theurl war erneut eine große Anzahl an interessierten Teilnehmern gefolgt, um den Zusammenhang zwischen Genossenschaftsbanken und Politik zu diskutieren. In drei Vorträgen sowie einer anschließenden Podiumsdiskussion wurde herausgearbeitet, welchen regulatorischen Herausforderungen sich die Genossenschaftsbanken stellen müssen und wie sie diesen begegnen können.
 


Gerhard Hofmann

Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR), eröffnete das Symposium mit einem Vortrag über die europäische Bankenunion und die sich daraus ergebenden Perspektiven und Handlungsoptionen für die genossenschaftliche FinanzGruppe. Herr Hofmann, der die Bankenunion als das bedeutendste Projekt nach Einführen des Euros bezeichnete, ging zunächst auf die zentrale Bankenaufsicht durch die EZB ein, die für die DZ BANK AG, die WGZ BANK AG, die Münchener Hypothekenbank eG sowie die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, vier Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe, einen sehr hohen Aufwand bedeuten. Die genossenschaftlichen Primärbanken hingegen gelten als weniger signifikante Banken, weshalb die BaFin als nationale Aufsichtsbehörde weiterhin für sie zuständig ist, was Herr Hofmann als sehr sinnvoll einstufte. In der täglichen Aufsicht wird es für die genossenschaftlichen Primärbanken daher nur zu wenigen Änderungen kommen. Betroffen sind die genossenschaftlichen Primärbanken in ihrem täglichen Geschäft vor allem durch die gemeinsamen Banknormen CRD IV und CRR, welche die Basel III-Regelungen umsetzen und den europarechtlichen Rahmen für Kreditinstitute in Bezug auf Solvabilität, Liquidität und Meldepflichten bilden. Hier kommt es insbesondere zu Änderungen in Bezug auf die Definition der Eigenmittel, die Eigenmittelunterlegung, die Großkreditregelungen, die Offenlegung sowie die Vorschriften zur Corporate Governance. Auch der zentrale Abwicklungsmechanismus (SRM) und die gemeinsamen Regeln für Sanierung und Abwicklung (BRRD) haben das Ziel, das Sicherheitsniveau im europäischen Bankensektor zu erhöhen. Die Relevanz dieser Maßnahmen sollte aus Sicht von Herrn Hofmann für die genossenschaftliche FinanzGruppe aber eher gering sein, da diese vor allem in Bezug auf die Eigenkapitalausstattung bereits sehr gut aufgestellt sei. Für die klassischen Ortsbanken bleibt es bei zwei Fonds, in die sie einzahlen: Den europäischen Abwicklungsfonds SRF - anstelle eines Beitrags zum deutschen Restrukturierungsfonds - sowie die Institutssicherung des BVR. Herr Hofmann betonte, dass die Sicherungseinrichtung des BVR für den Verbund entscheidend sei. Diese garantiere Stabilität, Kundenschutz und Wettbewerbsfähigkeit. In den 80 Jahren des Bestehens der Sicherungseinrichtung hat es nicht eine Insolvenz einer deutschen Genossenschaftsbank gegeben. Ein wichtiges Ziel für die genossenschaftliche FinanzGruppe ist die reibungslose Migration der Sicherungseinrichtung in die Bankenunion. Der Erfolg der Bankenunion sei absolut notwendig, die Einrichtung einer Transferunion hingegen nicht, eine solche sei abzulehnen. Nicht nur deswegen sollten die Interessen der Regionalbanken mit noch mehr Einsatz im Machtzentrum der EZB vertreten werden, sondern auch um eine Risikogerechtigkeit im Vergleich zu den als „too big to fail“ eingestuften Großbanken zu erreichen. Innerhalb der genossenschaftlichen FinanzGruppe sei es bedeutsam, flexibel auf Änderungen des Marktes und der Regulierung einzugehen. Die Aufgabe der Verbände sei es, die Institute von ihren regulatorischen Anforderungen durch adäquate IT-Lösungen zu entlasten. Herr Hofmann schloss seinen Vortrag mit dem Hinweis, dass die genossenschaftliche FinanzGruppe den Erfolg der Bankenunion wolle, die Bedingungen aber aktiv mitbestimmt werden müssten. Die Bankenunion solle als Chance und nicht als Risiko verstanden werden. 
 


Hans-Bernd Wolberg

Im anschließenden Vortrag referierte Hans-Bernd Wolberg, Vorstandsvorsitzender der WGZ BANK AG, über Compliance im Bankensektor und die Anforderungen und Herausforderungen für die genossenschaftliche FinanzGruppe. Compliance ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten eines Unternehmens, seiner Organe und Mitarbeiter im Hinblick auf die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien sowie die Erfüllung von selbst gesetzten Standards und Anforderungen umfasst. Im Rahmen der wachsenden Regulatorik dehnen sich auch die Aufgabenfelder der Compliance-Funktion in der Kreditwirtschaft aus. Wurde in der Vergangenheit das Hauptaugenmerk auf die Kapitalmarkt-Compliance und damit den Schutz von Kundeninteressen gelegt, sind nun auch die MaRisk-Compliance mit dem Ziel des Schutzes des Vermögens des Instituts sowie die Corporate-Compliance mit dem Ziel des Schutzes der Organe und der Mitarbeiter eines Instituts von höchster Bedeutung. Herr Wolberg vertiefte in seinem Vortrag mit der Kapitalmarkt-Compliance die aus seiner Sicht weiterhin größte Herausforderung, welche viele und umfangreiche Rechtsquellen und unternehmensinterne Vorgaben berücksichtigen muss. Verstöße gegen derartige Compliance-Vorschriften können empfindliche Strafen nach sich ziehen, wie sie bspw. im Wertpapierhandelsgesetz verankert sind. Exemplarisch für die Kapitalmarkt-Compliance ging Herr Wolberg auf die Anforderungen an Vergütungssysteme sowie die Mitarbeiteranzeigeverordnung ein und gab einen kurzen Ausblick auf MiFID II. Die Institutsvergütungsordnung soll eine auf kurzfristige Parameter ausgerichtete Vergütungspolitik verhindern, um einen langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg nicht zu gefährden. Für die Banken bedeutet dies insbesondere eine ausführliche Dokumentation, z. B. hinsichtlich der Zielvereinbarung und –erreichung. Eine ausführliche Dokumentation erfordert auch die WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung. Hiernach sind seit November 2012 sämtliche Beschwerden eines Privatkunden, die aufgrund der Tätigkeit eines Anlageberaters erhoben werden, der BaFin zu melden. Die Finanzmarktrichtlinie MiFID II soll die Finanzmärkte innerhalb der EU harmonisieren, indem nationale Regelungen für Finanzdienstleistungen, ihre Transparenz und den Anlegerschutz angepasst und erweitert werden. Zum Abschluss seines Vortrages ging Herr Wolberg auf die Herausforderungen ein, die für die genossenschaftliche FinanzGruppe aus den Compliance-Anforderungen entstehen. Sehr anspruchsvoll sei die Abarbeitung sämtlicher aufsichtsrechtlicher Anforderungen für die genossenschaftlichen Primärbanken mit relativ kleiner Betriebsgröße, zumal durch die arbeitsteilige Organisation das regulatorische Fachwissen in den Verbundunternehmen gebündelt ist. Das Outsourcing der Kapitalmarkt-Compliance und MaRisk-Compliance sei erlaubt und eine ausreichende Unterstützung durch Verbände und Zentralbanken sichergestellt. Entscheidend für eine Compliance-Kultur sei das Vorleben durch den Vorstand und leitende Angestellte sowie die Kenntnisse der Personen und Gepflogenheiten vor Ort. 
 


Dr. Wolfgang Baecker

Im abschließenden Vortrag thematisierte Dr. Wolfgang Baecker, Vorstandsvorsitzender der VR-Bank Westmünsterland eG, die Risiken und Nebenwirkungen beim Erfolgsrezept „Genossenschaftliche Beratung“. Zunächst ging Herr Dr. Baecker auf die sich rasant entwickelnden externen Rahmenbedingungen ein, die auf die Banken einwirken. Ob Facebook oder Finanzmarktkrise – es sei immer nur gesichert, dass die Kunden auf der Höhe der Zeit sind, nicht aber das eigene Geschäftsmodell, die Technik oder die Prozesse und Strukturen. Früher habe die Technologisierung die Bank verändert, was sich dann auf den Kunden auswirkte. Diese Wirkungskette hat sich verändert: Heute ändert die Digitalisierung den Kunden, was sich dann auf die Bank auswirkt. Die genossenschaftliche FinanzGruppe müsse sich gemeinsam unter dem Dach der „Genossenschaftlichen Beratung“ diesen Herausforderungen stellen. Diese sei trotz Direktbanken und Digitalisierung weiterhin sehr aktuell, weil die Menschen gerade in Zeiten der Finanzkrise die persönliche Nähe und das Vertrauen zu einem verantwortlichen Ansprechpartner wertschätzen. Im Vordergrund der „Genossenschaftlichen Beratung“ stehen dementsprechend die genossenschaftlichen Werte und die Wiedererkennung durch eine einheitliche Marke. Keineswegs dürfe man sich aber auf dem bisher Erzielten ausruhen, eine stetige Weiterentwicklung ist für einen nachhaltigen Erfolg der genossenschaftlichen FinanzGruppe erforderlich. Hierzu zählt insbesondere, in allen Kundensegmenten kostendeckend zu arbeiten, den Multikanalvertrieb auszubauen und den Gesamtprozess der Kundenberatung zu optimieren. Um Technik mit persönlicher Beratung zu verbinden, sei vor allem ein funktionierendes Zusammenarbeiten mit den Rechenzentralen erforderlich. Für die VR-Bank Westmünsterland eG baut der VR-Fokus 2015 auf einem Vertriebs- und Beratungskonzept sowie den Strategieprojekten „Beratungsqualität“ und „webErfolg“ des BVR auf. Inhaltliches Ziel ist der dauerhafte Erhalt eines bedarfsgerechten Beratungs- und Serviceangebotes für die Mitglieder und Kunden mittels eines passenden und finanziell darstellbaren Konzeptes. Betriebswirtschaftliches Ziel ist das dauerhafte Gewährleisten des strukturellen Gewinnbedarfs, um zukünftige Geschäfte im Sinne der Kunden zu ermöglichen und zu sichern. Herr Dr. Baecker kam zu dem Fazit, dass sich die genossenschaftliche FinanzGruppe erst auf den Weg in die Gegenwart und dann in die Zukunft machen sollte. Für diesen Weg sei das Konzept der „Genossenschaftlichen Beratung“ ein idealer Sammelplatz und ein guter Antrieb, obgleich man sich nicht auf sie allein verlassen darf. 

Im Anschluss an die Vorträge erfolgte eine von Frau Prof. Dr. Theresia Theurl moderierte Podiumsdiskussion unter dem Titel „Beratungsqualität unter staatlichem Einfluss – Wie gut sind die Genossenschaftsbanken?“ Mit Helmut Gawlik, Geschäftsführer der VR-NetWorld GmbH, Ferdinand Klink, Vorstandsmitglied der Volksbank Thülen eG, Rainer Mellis, Vorstandssprecher der Volksbank Düsseldorf Neuss eG sowie Dr. Annabel Oelmann, Leiterin Gruppe Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, konnten wiederum hochrangige Diskutanten gewonnen werden, deren Tätigkeitsfelder stark von den regulatorischen Entwicklungen und Vorgaben des Verbraucherschutzes beeinflusst werden. 
 

Helmut Gawlik

Ferdinand Klink

Rainer Mellis

Dr. Annabel Oelmann

Zu Beginn der Podiumsdiskussion zeigten die Diskutanten ihr Verständnis einer „fairen“ Beratung auf. Frau Dr. Oelmann versteht unter diesem Konzept vor allem einen bedarfsgerechten, individuellen Ansatz in Form einer ganzheitlichen Beratung und somit keine Beratung „aus der Schublade“. Daneben steht als ebenso wichtige Anforderung die Transparenz. So muss der Kunde zum einen verstehen können, welche Kosten für ihn entstehen und zum anderen soll er abschätzen können, welche Risiken mit den jeweiligen Produkten verbunden sind. Zustimmung hinsichtlich einer „fairen“ Beratung gewann Frau Dr. Oelmann in ihren Ausführungen bei Herrn Klink. Um eine gute Beratungsqualität gewährleisten zu können, sind für Herrn Klink darüber hinaus auch geschulte und motivierte Mitarbeiter notwendig. In diesem Zusammenhang hat die Volksbank Thülen eG frühzeitig das Projekt „Beratungsqualität“ des BVR aufgegriffen, um die Berater im Tagesgeschäft zu entlasten. Auch Herr Mellis bestätigt eine Übereinstimmung mit dem diskutierten Konzept einer „fairen“ Beratung. Er ist jedoch der Meinung, dass die Politik durch die erheblichen regulatorischen Vorschriften über das eigentliche Ziel hinaus schießt. Allein durch die Kraft der genossenschaftlichen FinanzGruppe sei es möglich, den entstehenden Aufwand zu stemmen. Das gemeinsame Ziel des Projektes „Genossenschaftliche Beratungsqualität“ sei eine gute Beratung für Kunden und Mitglieder sowie die eigene Zukunftssicherheit. Herr Gawlik wies darauf hin, dass sich Kunden heutzutage an erster Stelle selbstständig im Internet beraten und somit bereits über ein hohes Wissen verfügen. Durch die Projekte „Beratungsqualität“ und „webErfolg“ wäre zwar ein spürbarer Sprung nach vorne gelungen, jedoch sei die erforderliche digitale Transformation bei den genossenschaftlichen Primärbanken noch nicht in einem ausreichendem Maße angekommen. An dieser Stelle hob Herr Mellis die Bedeutung der persönlichen Beratung in der Filiale hervor. Diese ermögliche – im Gegensatz zum Onlinevertrieb – den Abschluss von hochwertigen Bankprodukten, wofür auch die im Vergleich zu Direktbanken deutlich höhere Produktnutzungsquote steht. Herr Klink merkte an, dass sich die durch das Beratungsprotokoll ausgelöste Verunsicherung im Vertrieb gelegt habe und sich die Berater nun wieder mehr auf Wünsche und Fragen der Kunden konzentrieren können. Da man den Kunden in allen Lebensphasen begleiten wolle, ziehe man sich bewusst nicht aus der Beratung bestimmter Produkte zurück. Frau Dr. Oelmann konstatierte an dieser Stelle, dass die Beratungsqualität der Volksbanken und Raiffeisenbanken im Vergleich zu anderen Institutsgruppen – vor allem im Konsumentenkreditbereich – überzeugend sei. Potenziale sieht sie allerdings für alle Bankgruppen in der Anlageberatung in Zeiten inflationsbedingter Verluste. Dass die Regulatorik die Kundenberatung auch unterstützen kann, verdeutlichte Herr Mellis. Es wäre zwar ein 18-seitiges Protokoll der Beratung erforderlich, diese könne jedoch sehr spannend und lehrreich gestaltet werden. Im Vergleich zu anderen Institutsgruppen sei die genossenschaftliche FinanzGruppe bei der Umsetzung und Anwendung in einer Vorreiterrolle. Die Unterstützung der Verbände und Rechenzentralen sei in diesem Zusammenhang positiv hervorzuheben, so Herr Klink. Damit sei es auch für kleinere Institute mit geringeren personellen Ressourcen wie die Volksbank Thülen eG möglich, die regulatorischen Vorgaben umzusetzen. Dass aber nicht nur die Bank, sondern auch der Kunde Pflichten zu erfüllen hat, betonte Frau Dr. Oelmann. Dazu gehört ihrer Ansicht nach eine finanzielle Allgemeinbildung des Kunden, eine gute Vorbereitung auf ein Beratungsgespräch sowie eine kritische Auseinandersetzung mit den Vorschlägen des Bankberaters.
 


Prof. Dr. Theresia Theurl

Die traditionelle Schlussrunde begann Frau Prof. Theurl mit der Frage, welche Wünsche die Diskutanten hinsichtlich der regulatorischen Vorgaben zur Kundenberatung haben. Die Aussage von Frau Dr. Oelmann, dass „weniger oft mehr ist“, fand bei allen Diskutanten Unterstützung. Herr Mellis forderte die Politik darüber hinaus dazu auf, mehr zuzuhören. Es sei ein Problem, dass die genossenschaftliche FinanzGruppe keine so umfangreiche Lobbyarbeit wie die Großbanken betreiben könne. Herr Klink bemängelte weitergehend, dass die Politik meist aktionsgetrieben sei und nicht die aus der teilweise ausufernden Regulierung entstehenden Kosten berücksichtigen würde. Im Anschluss befragte Frau Prof. Theurl die Diskussionsteilnehmer, wie das allgemeine Finanzwissen der Bevölkerung erhöht werden könne. Herr Gawlik unterstützte diese Frage mit dem Hinweis, dass durch das Internet der vorhandene Informationsgehalt gestiegen sei, die Intransparenz aber ebenso. Persönliche und kompetente Beratung sei daher weiterhin gefragt. Frau Dr. Oelmann sieht hier ebenso wie Herr Klink die Schule in der Pflicht, die nötige Finanzbildung zu vermitteln. Eine Unterstützungsleistung erbringt diesbezüglich nach Aussage von Herrn Mellis die Volksbank Düsseldorf Neuss eG, indem sie entsprechende Projekte in neunten und zehnten Klassen von Hauptschulen sehr konkret und aktiv unterstützt.