Die Ausgestaltung der Problemkreditbearbeitung von Genossenschaftsbanken

Erste Ergebnisse einer empirischen Erhebung
Autoren: 
Schlaefke, Mike
Aus der Reihe: 
Arbeitspapier
Band: 
156
Veröffentlichungsort: 
Münster
Veröffentlichungsdatum: 
2015
Zusammenfassung: 

Gegenstand dieses Arbeitspapiers ist die Ausgestaltung der Problemkre-ditbearbeitung von Genossenschaftsbanken. Auf Basis einer repräsentativen Stichprobe von 212 Genossenschaftsbanken, konnten erstmalig repräsentative Ergebnisse zu den zahlreichen Facetten der Problemkreditbearbeitung für diese Institutsgruppe gewonnen werden. Die Ergebnisse der empirischen Untersuchung zeigen, dass die Mehrheit der Genossenschaftsbanken eine Aufbauorganisationsform gewählt hat, bei der der Marktbereich neben der Betreuung des Normalkreditgeschäfts auch die Intensivbetreuung übernimmt. Weiterhin kann für die Abgrenzung des risikorelevanten Kreditgeschäfts beobachtet werden, dass der Abgrenzungsbetrag mit zunehmender Institutsgröße steigt. In Bezug auf das Ri-sikofrüherkennungssystem ist zu  beobachten, dass quantitative Kriterien tendenziell häufiger zur Anwendung kommen als qualitative Indikatoren. Schließlich zeigt sich in Bezug auf die Offenlegungspflicht nach § 18 KWG, dass die Mehrheit der Genossenschaftsbanken einen Offenlegungsbetrag definiert hat, der unterhalb der gesetzlichen Vorschrift liegt.

Abstract: 

This paper deals with the organisational design of the management of problem loan processing in cooperative banks. For a representative sample of 212 cooperative banks, evidence was found for following issues: The majority of cooperative banks has chosen an organisational structure, in which front office undertake both, normal lending business and intensive supervision. Furthermore, the threshold for risk-relevant lending business increases with institutional size. In relation to the early warning system it can be observed that quantitative indicators are used more frequently than quantitative criteria. Finally, the majority of cooperatives banks has determined a threshold for the collection of borrower documents that lies below Section 18 of the German Banking Act (§ 18 KWG).

Downloads: