Implikationen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes für Hochschulen und Mitarbeiter
Zusammenfassung
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) von 2007 wurde aktuell reformiert. So werden nicht mehr nur Obergrenzen für Befristungen von wissenschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen formuliert, sondern diese sollen jetzt auch nicht kürzer sein, als für die angestrebte Qualifizierung angemessen ist, oder dem Zeitraum ihrer Drittmittelfinanzierung entsprechen. Das Gesetz gilt nur noch für wissenschaftliches und künstlerisches Personal sowie für Qualifizierungs- oder Drittmittelstellen. Insbesondere die Verlängerung der Vertragslaufzeiten hat Nachteile für Hochschulen bzw. Hochschullehrer als Arbeitgeber, ohne dass die Beschäftigten entsprechende Vorteile davon hätten.
Zitieren als
Dilger, A. (2016). Implikationen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes für Hochschulen und Mitarbeiter. Münster: Institut für Organisationsökonomik.Details
Publikationstyp
Sonstige wissenschaftliche Veröffentlichung
Publikationsstatus
Veröffentlicht
Jahr
2016
Band
3/2016
Reihe
Diskussionspapier des Instituts für Organisationsökonomik
Verlag
Institut für Organisationsökonomik
Ort
Münster
Sprache
Deutsch
ISSN
2191-2475
Gesamter Text