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C-Test für einen Auslandsstudienplatz über die rechtswissenschaftliche Fakultät

Liebe Studierende,

das Wintersemester steht vor der Tür und somit auch das zentrale Vergabeverfahren der fachbereichseigenen Auslandsstudienplätze.

Da einige Bewerber*innen im letzten Semester über keinen Sprachnachweis verfügten, möchten wir Sie hiermit führzeitig darauf aufmerksam machen, dass für das interne Vergabeverfahren (sofern in den Bewerbungsinformationen nicht anders vermerkt) auch der C-Test unseres Sprachenzentrums ausreichend ist.

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