C-Test für einen Auslandsstudienplatz über die rechtswissenschaftliche Fakultät
Liebe Studierende,
das Wintersemester steht vor der Tür und somit auch das zentrale Vergabeverfahren der fachbereichseigenen Auslandsstudienplätze.
Da einige Bewerber*innen im letzten Semester über keinen Sprachnachweis verfügten, möchten wir Sie hiermit führzeitig darauf aufmerksam machen, dass für das interne Vergabeverfahren (sofern in den Bewerbungsinformationen nicht anders vermerkt) auch der C-Test unseres Sprachenzentrums ausreichend ist.