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C-Test für einen Auslandsstudienplatz über die rechtswissenschaftliche Fakultät

Liebe Studierende,

das Wintersemester steht vor der Tür und somit auch das zentrale Vergabeverfahren der fachbereichseigenen Auslandsstudienplätze.

Da einige Bewerber*innen im letzten Semester über keinen Sprachnachweis verfügten, möchten wir Sie hiermit führzeitig darauf aufmerksam machen, dass für das interne Vergabeverfahren (sofern in den Bewerbungsinformationen nicht anders vermerkt) auch der C-Test unseres Sprachenzentrums ausreichend ist.

Sollten Sie also über keinen Sprachnachweis verfügen, bietet der C-Test eine günstige und schnelle Möglichkeit, seine Sprachkenntnisse nachzuweisen. Da dieser jedoch nur zum Beginn und zum Ende eines jeden Semester abgelegt werden kann und das Vergabeverfahren stets in der Mitte des Semesters stattfindet, müssten Sie den Test zu Beginn des kommenden Wintersemesters ablegen. Weitere Informationen zum C-Test (Termine, Ablauf etc.) finden Sie auf der Website des Sprachenzentrums: https://spz.uni-muenster.de/ctest

Beachten Sie bitte, dass der Sprachnachweis nicht nur eine Voraussetzung für die meisten Auslandsstudienplätze ist, sondern auch 30% Ihrer Bewerbung ausmacht. Sollten Sie also beispielsweise ein Auslandssemester in Spanien planen, wirkt sich ein anderweitiger Sprachnachweis (etwa über Ihre Englischkenntnisse) neben dem Nachweis Ihrer Spanischkenntnisse positiv auf Ihre Bewerbungschancen aus. Auch wenn Sie bereits einen Sprachnachweis haben, kann sich ein C-Test anbieten, um ein höheres Niveau nachzuweisen und dadurch seine Bewerbungschancen zu verbessern.

Beachten Sie bitte auch, dass Scheine über bestandene Sprachkurse am Sprachenzentrum oder an anderen Sprachschulen, die eine Zwischenstufe bescheinigen (z.B. B1/B2) stets nur als Nachweis für die untere Stufe angesehen werden können.

Weitere Hinweisen zum Bewerbungsverfahren und zu unseren Partnerschaften finden Sie auf unserer Website: https://www.jura.uni-muenster.de/de/international/auslandsstudium-fuer-jurastudierende/bewerbung/

Sollten Sie Fragen zum zentralen Vergabeverfahren haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Nicole Hövelmeyer