Anrechnung von Leistungen

Wenn Ihre Leistungen aus einem vorherigen Studium an einer staatlich anerkannten Universität stammen, können Sie sich diese anrechnen lassen. Leistungen die während der Schulzeit, Ausbildung oder an einer Hochschule ohne H+ Ranking erbracht wurden (Recherchemöglichkeit hier) können nicht anerkannt werden. 

Das Verfahren zur Anrechnung von Leistungen erfolgt stets nach dem gleichen Schema, egal ob es sich um die Anerkennungen von Leistungen aus einem vorherigen Studium (anderer interdisziplinärer Studiengang, Studiengang an der WWU, Studiangang an einer anderen Hochschule), aus dem Auslandssemester oder der Einstufung in das höhere Fachsemester handelt. 

1. Optional können Sie vor der Stellung des Antrags beim Prüfungsamt eine Beratung bei den zuständigen Fachberater*innen in Anspruch nehmen. 

2. Sie stellen beim Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften einen

a) Antrag auf Anerkennung von Leistungen - Hochschul- und Studiengangswechsel (Weitere Informationen zur Anrechnung von Leistungen erhalten Sie hier.)

b) Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester (Weitere Informationen zur Einstufung in ein höheres Fachsemester erhalten Sie hier. )

c) Antrag auf Anerkennung von Leistungen - Auslandsaufenthalt (Weitere Informationen zum Auslandssemester erhalten Sie hier.)

3. Die Anträge werden durch die Fachberater*innen geprüft. (Das Prüfungsamt leitet die Anträge an die Fachberater*innen weiter. Diese melden dann an das Prüfungsamt welche Leistungen anerkannt werden.)

4. Im Anschluss werden die Leistungen entweder bei QISPOS verbucht oder es wird die Einstufungsbescheinigung ausgestellt.