Public Policy, M.Sc.

  • An- und Abmeldung von Prüfungen

    • Welches Prüfungsamt ist für den Studiengang Public Policy zuständig?

    Das Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

    • In welchen Fällen ist die Abmeldung von Prüfungen möglich?

    Innerhalb der Frist zum Rücktritt von Anmeldungen können Sie ohne Begründung von der Anmeldung zurücktreten.

    Nach Ablauf der Frist zum Rücktritt von Anmeldungen können Sie nur noch aus triftigen Gründen von der Anmeldung zurücktreten.

    Triftige Gründe sind:

    • Krankheit
    • Todesfälle in der Familie
    • Gerichtsladungen
    • Unfälle

    Die triftigen Gründe müssen dem Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät unverzüglich mitgeteilt werden.

    Informationen über den konkreten Ablauf des Anzeigens von Ihrer Prüfungsunfähigkeit entnehmen Sie bitte der Homepage des Prüfungsamts der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

    • Wie erfolgt die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen?

    Falls Sie eine Prüfung nicht bestehen, können Sie im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften im darauf folgenden Semester an den vorgezogenen Klausuren teilnehmen. Für die vorgezogenen Klausuren müssen Sie sich noch einmal wie zu den regulären Klausuren anmelden. Bitte achten Sie deshalb unbedingt auf die Fristen des Prüfungsamts der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät!

    Die vorgezogenen Klausuren finden im Wintersemester vor Weihnachten und im Sommersemester nach Pfingsten statt.

  • Anrechnung extern erbrachter Prüfungsleistungen

    Bitte beachten Sie diesbezüglich zuallererst die Informationen des Prüfungsamts der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

    • In welchen Fällen werden Studienleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, für den Studiengang Public Policy angerechnet?

    Zunächst müssen Sie bereits in den Masterstudiengang Public Policy an der Universität Münster eingeschrieben sein.

    Die von Ihnen in einem vorherigen Masterstudium bereits erbrachten Studien- und/oder Prüfungsleistungen können anerkannt werden, falls diese in Inhalt und Umfang ausreichend äquivalent zu den zu erbringenden Leistungen im Studiengang Public Policy an der Universität Münster sind.

    Falls Sie Ihre bereits vor dem Studium an der Universität Münster erbrachten Leistungen an einer ausländischen Hochschule erworben haben, müssen Sie zusätzlich nachprüfen, ob diese Hochschule ein H+ Ranking hat. Ob dies der Fall ist, können Sie hier nachvollziehen.

    • Wie werden an anderen Hochschulen erbrachte Leistungen angerechnet?

    Für die Anrechnung eines Moduls suchen Sie bitte in der Prüfungsordnung des Master Public Policy nach äquivalenten Modulen zu jenen, die Sie an Ihrer vorherigen Hochschule (im Master) erfolgreich bestanden haben. Kontaktieren Sie dann die entsprechenden Modulverantwortlichen an der Universität Münster und besprechen Sie die Äquivalenz unter Zuhilfenahme von Modulbeschreibungen (Inhalt, SWS, Prüfungsform, etc.) Ihrer vorherigen Hochschule. Eine kurze Bestätigung der Äquivalenz durch den Modulverantwortlichen genügt (z.B. als Mail).

    Nachdem Sie die Bestätigung der Modulverantwortlichen eingeholt haben, gehen Sie bitte persönlich mit dem Antrag auf Anrechnung zum Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und reichen Ihren Antrag dort ein.

    • Wie werden Leistungen bei einem Studiengangwechsel innerhalb der Universität Münster angerechnet?

    Für die Anrechnung von Leistungen aus einem anderen Masterstudiengang der Universität Münster (zum Beispiel bei Studiengangwechsel vom Master VWL zum Master Public Policy) befolgen Sie bitte die gleichen Schritte wie bei der Prüfung der Anrechnung von Leistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden (obige Frage).

  • Auslandssemester

    • In welchem Zeitraum kann man sich für einen Auslandsaufenthalt bewerben?

    Für einen Auslandsaufenthalt können Sie sich an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vom 15.12. – 15.01. für das darauffolgende Wintersemester und vom 15.07. – 15.08. für das darauffolgende Sommersemester bewerben. Aufgrund der Vorlesungszeiten an den ausländischen Universitäten bietet es sich generell an, das Wintersemester (konkret das 3. Fachsemester) für ein Auslandssemester zu nutzen.

    • Wo gibt es Informationen bzgl. des Auslandssemesters?

    Generelle Informationen zum Auslandssemester können Sie hier einsehen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einem Auslandssemester an das International Relations Center der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

    An die CIW-Fachstudienberatung wenden Sie sich bitte erst, wenn Sie für ein Auslandssemester bereits angenommen worden sind, um dann die Anrechenbarkeit der Leistungen, welche Sie in Ihrem Auslandssemester erbringen wollen, überprüfen zu lassen.

    • Wie erfolgt die Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen?

    Für die Anrechenbarkeit eines Moduls suchen Sie bitte im Wahlpflichtbereich des Master Public Policy nach äquivalenten Modulen zu jenen, die Sie an Ihrer ausländischen Hochschule belegen wollen. Kontaktieren Sie dann die entsprechenden Modulverantwortlichen an der Universität Münster und besprechen Sie die Äquivalenz unter Zuhilfenahme von Modulbeschreibungen (Inhalt, SWS, Prüfungsform, etc.) Ihrer Gasthochschule. Eine kurze Bestätigung der Äquivalenz durch den Modulverantwortlichen genügt.

    In den Wahlpflichtbereich des Master Public Policy fällt auch das Modul „Ausgewählte Themen der Volkswirtschaftslehre“ (PP WP13) (6- 18 ECTS). Es ermöglicht eine Anrechnung aller volkswirtschaftlicher Wahlpflichtmodule des Masterstudiengangs Volkswirtschaftslehre, mit Ausnahme des Moduls „Public Economics“ (VWL MWP 4). Das heißt, auch eine Anrechenbarkeit Ihrer Auslandskurse auf die volkswirtschaftlichen Wahlpflichtmodule des VWL-Master können Sie bei dem zuständigen Modulverantwortlichen vor Ihrem Auslandsaufenthalt prüfen lassen. Sie werden dann bei der Anrechnung mit Modultitel unter dem Modul PP WP13 „Ausgewählte Themen der Volkswirtschaftslehre“ verbucht.

    Falls keine ausreichende Äquivalenz zu konkreten Modulen vorliegt, werden Ihre Auslandsleistungen, sofern diese hinreichend wirtschaftswissenschaftlich orientiert sind, über das Modul „International Studies“ (maximal 30 LP, 5 Kurse à 6 ECTS) verbucht.

    Nachdem Sie die Rückmeldungen von den Modulverantwortlichen über Äquivalenz erhalten haben, kommen Sie bitte vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit dem für jedes anrechenbare Modul ausgefüllten Antrag auf Prüfung der Anrechenbarkeit von Prüfungsleistungen und den Bestätigungen der Modulverantwortlichen über die Äquivalenz zur CIW-Studienberatung.

    Die endgültige Anrechnung der von Ihnen im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt jedoch erst nach Ihrem Auslandaufenthalt.

    Nach Ihrem Auslandsaufenthalt gehen Sie bitte persönlich mit dem, vor Ihrem Auslandsaufenthalt von der CIW-Studienberatung gegengezeichneten Antrag auf Prüfung der Anrechenbarkeit von Prüfungsleistungen, Ihrem Zeugnis/Transcript of Records von der ausländischen Hochschule (inkl. ECTS- und Notenangaben zu den von Ihnen absolvierten Kursen) und dem Antrag auf Anrechnung zum Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Falls Sie diese Unterlagen postalisch zum Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät senden wollen, fragen Sie dies dort bitte zunächst an.

  • Bewerbung auf einen Studienplatz

    Nicht mehr möglich.
  • Einstufung in ein höheres Fachsemester

    Nicht mehr möglich.
  • Masterarbeit

    • Wie hängen Projektstudium und Masterarbeit zusammen?

    Das Modul „Projektstudium“ (6 ECTS) bereitet Sie auf das Modul „Masterarbeit“ (24 ECTS) vor.

    Innerhalb des Moduls „Projektstudium“ erstellen Sie ein Arbeitspapier und stellen dieses vor. Wenden Sie sich hierfür an einen Lehrstuhl und besprechen Ihr Vorhaben. An welchen Lehrstühlen Sie das Modul „Projektstudium“ anmelden können entnehmen Sie bitte dem vorgezogenen und regulären Prüfungsangebot auf der Seite des Prüfungsamts der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

    Sie dürfen alle Module „Projektstudium“ wählen, die auch den Studierenden des Master VWL offen stehen.

    Das erfolgreiche abschließen des Projektstudiums ist Voraussetzung für die Ausgabe der Masterarbeit.

    Für die Masterarbeit gilt es zu beachten, dass es einen Anmelde- und Ausgabezeitraum gibt. Im Anmeldezeitraums melden Sie sich für einen Zeitraum an, innerhalb dessen das Thema Ihrer Masterarbeit an Sie ausgegeben wird. Mit der Ausgabe des Themas wird die Frist (fünf Monate) für die Abgabe Ihrer Masterarbeit gesetzt.

    Dieses Vorgehen liegt in der möglichen Umverteilung von Abschlussarbeiten zwischen Lehrstühlen begründet. Der Regelfall ist eine Umverteilung jedoch nicht.

    Für eine Übersicht hinsichtlich der Anmelde- und Ausgabezeiträume der Masterarbeit sowie für weitere Informationen schauen Sie unbedingt hier und hier.

    • Wie lang ist der Bearbeitungszeitraum für die Masterarbeit?

    Der Bearbeitungszeitraum beträgt fünf Monate (§10 IV 1 PO). Dieser Zeitraum beginnt nach der Themenausgabe.

    • Muss die Masterarbeit in deutscher Sprache verfasst werden?

    Nein. Mit Genehmigung des Themenstellers kann die Masterarbeit in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst werden (§10 V 6 PO).

    • Was gilt es speziell zu beachten?

    Sie müssen sich bereits frühzeitig für den Ausgabezeitraum der Masterarbeit anmelden. So müssen Sie sich z.B. von November bis Januar für den Ausgabezeitraum April bis Juni anmelden. Sofern Sie dies erfolgreich gemacht haben, können Sie dann an irgendeinem Tag von April bis Juni Ihr Thema abholen und ab dann beginnt Ihr Bearbeitungszeitraum von fünf Monaten. Dieses Vorgehen ergibt sich aus der Aufteilung von Bachelor- und Masterarbeiten auf die verschiedenen Lehrstühle. Aktuelle und genaue Informationen finden Sie hier.

    • Kann die Masterarbeit in den Politikwissenschaften geschrieben werden?

    Sofern Sie mit Vorkenntnissen in den Politikwissenschaften studieren, können Sie Ihre Masterarbeit in der Politikwissenschaft schreiben.  Die Schritte zur Anmeldung der Masterarbeit sind die gleichen, wie wenn Sie Ihre Masterarbeit bei den Wirtschaftswissenschaftlern schreiben. Die einzelnen Schritte sind hier aufgelistet.

    • Kann die Masterarbeit in den Rechtswissenschaften geschrieben werden?

    Eine Masterarbeit in den Rechtswissenschaften ist ausgeschlossen.

    • Kann die Masterarbeit wiederholt werden?

    Die Masterarbeit kann im Fall des Nichtbestehens einmal wiederholt werden. Dabei ist ein neues Thema zu stellen (§ 15 V PO).

    • Kann der Zweitversuch der Masterarbeit in einem anderen Fachbereich geschrieben werden?

    Bei Nichtbestehen der Masterarbeit kann es für Sie möglich sein, den Zweitversuch in einem anderen Fachbereich (Politikwissenschaft oder Wirtschaftswissenschaften), zu schreiben.

    Dafür müssen Sie zunächst den Bescheid über das Nichtbestehen Ihrer Masterarbeit erhalten haben.

    Als nächstes können Sie Ihren Zweitversuch beim Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät anmelden.

  • Politikwissenschaftliche Studieninhalte

    Mit Vorkenntnissen sind ein Modul aus dem Grundlagenbereich des Master Politikwissenschaft sowie zwei Masterseminare zu belegen.

    Ohne Vorkenntnisse sind zwei Module aus den Bachelor-Einführungsvorlesungen im Bereich Politikwissenschaft sowie ein Masterseminar zu belegen.

    • Ist es auch möglich ein Bachelorseminar zu belegen?

    Sowohl für Studierende mit Vorkenntnissen in den Politikwissenschaften als auch für jene ohne Vorkenntnisse kann es möglich sein, Bachelorseminare zu belegen. Dies ist jedoch von der Anzahl freier Plätze im entsprechenden Kurs abhängig. Bitte besprechen Sie die Möglichkeit Ihrer Teilnahme an einem Bachelorseminar vor der ersten Sitzung mit der Fachstudienberatung Politikwissenschaft oder dem/der Dozent/in des entsprechenden Seminars.

    • Wo ist das Kursangebot aufgelistet?

    Eine allgemeine Übersicht finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung.

    Zudem können Sie sich im Vorlesungsverzeichnis informieren:

    Grundlagenbereich mit Vorkenntnissen: Die Module werden nur im Wintersemester angeboten. Grundlagenbereich ohne Vorkenntnisse: „Das politische System der BRD“ und „Politische Theorie“ werden im Wintersemester angeboten. „Internationale Beziehungen“ sowie „Vergleichende Politikwissenschaft“ werden im Sommersemester angeboten. Masterseminare: Das Angebot wechselt jedes Semester Bachelorseminare: Zum Beispiel hier, hier und hier. Die Belegung von Bachelorseminaren ist von Platzkapazitäten abhängig. Das Angebot wechselt jedes Semester.

    Achtung: Die im Vorlesungsverzeichnis aufgeführten Kurse beziehen sich lediglich auf das betreffende Semester. Falls Sie einen Kurs nicht finden, kann es also daran liegen, dass dieser nur im Winter- oder Sommersemester angeboten wird.

    • Welche Leistungen sind innerhalb der politikwissenschaftlichen Studieninhalte zu erbringen?

    Mit Vorkenntnissen:

    Ein Grundlagenmodul aus dem Master: „Politische Theorie“; „Qualitative Methoden“ oder „Quantitative Methoden“. Zwei Masterseminare (unter Umständen können Bachelorseminare belegt werden).

    In einem der Module muss eine Hausarbeit im Umfang von 5.000 Wörtern verfasst werden. Zusätzlich ist es möglich, dass Sie Studienleistungen erbringen müssen.

    Ohne Vorkenntnisse:

    Zwei Grundlagenmodule aus dem Bachelor: „Das politische System der BRD“; „Politische Theorie“; „Internationale Beziehungen“ oder „Vergleichende Politikwissenschaft“. Ein Masterseminar (unter Umständen kann ein Bachelorseminar belegt werden).

    In den beiden Grundlagenmodulen aus dem Bachelor muss jeweils eine Klausur im Umfang von 90 Minuten geschrieben werden. Im Mastermodul kann eine Studienleistung verlangt werden.

    • Wie erfolgt die Leistungsverbuchung?

    Die Leistungen im Studiengang Public Policy werden vom Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät über FlexNow verbucht. Das Institut für Politikwissenschaft benutzt ein anderes System (QISPOS). Dementsprechend stellt Ihnen das Institut für Politikwissenschaft am Ende eines jeden Semesters eine Leistungsübersicht aus, welche Sie dann beim Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einreichen können.

    Wichtig: Die Leistungsübersicht wird von der Fachstudienberatung für den Master Politikwissenschaft erstellt. Zur Vereinfachung teilen Sie dieser bitte zu Beginn eines Semesters mit, welche Kurse Sie belegen wollen.

  • Zusatzleistungen

    • Wie werden Zusatzleistungen angemeldet?

    Zusatzleistungen müssen persönlich in der Sprechstunde des Prüfungsamts der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät angemeldet werden.

  • Weiteres

    Welche Hilfestellung bietet die Universität Münster bei der Berufsorientierung?

    Sie können sich bei Ihrer Berufsorientierung an das Career Development Center der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wenden. Dort können Sie u.a. Ihren Lebenslauf kontrollieren lassen und verschiedene Workshops absolvieren.

    Außerdem können Sie sich über das Karriereportal der Universität Münster (UNIKAP.MS) über offene Stellen für Praktikantinnen und Praktikanten sowie für Absolventinnen und Absolventen informieren.