Abwahl eines Wahlpflicht-/ Vertiefungsmoduls

Studierende können in der Regel einmal ein gewähltes Wahlpflichtmodul wechseln. Ein Wahlpflichtmodul gilt als gewählt, wenn bereits eine Leistung innerhalb des Moduls erbracht bzw. ein Versuch in Anspruch genommen wurde. Ein Wechsel ist ausgeschlossen während des Bewertungsprozesses für die jeweilige Leistung.

Alle weiteren Voraussetzungen und Regelungen entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Prüfungsordnung.

Für den Wechsel ist ein Antrag zu stellen. Den Antrag finden Sie im Downloadbereich. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Einreichen von Anträgen.

 

Der Wahlpflichtmodulwechsel für die Studiengänge Wirtschaft & Recht, Politik & Wirtschaft, Politik & Recht, Ökonomik sowie Wirtschaftslehre/Politik kann ohne Antrag erfolgen. Dieser wird durch die Neuwahl eines neuen Moduls direkt genehmigt. Ein Wechsel ist einmalig möglich.