Anerkennung von Leistungen

In anderen Studiengängen erworbene Kompetenzen können auf Antrag für unsere Studiengänge anerkannt werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht die ersetzt werden sollen. Die Überprüfung erfolgt durch die zuständigen Fachvertreter im Rahmen des Anerkennungsverfahrens.

Module bzw. Modulteilleistungen anderer Hochschulen werden grundsätzlich ohne Note anerkannt (Ausnahmen bilden die Studiengänge Wirtschaft & Recht, Politik & Wirtschaft, Politik & Recht, Ökonomik sowie Wirtschaftslehre/Politik). Bitte informieren Sie sich zu den rechtlichen Regelungen der Anerkennung Ihres Studiengangs in Ihrer Prüfungsordnung.

Anerkennungsprozess:

  • Ausfüllen des Antrags

    Um die Anerkennung von Modulen bzw. Modulteilleistungen zu beantragen, füllen Sie bitte den Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen leserlich und vollständig aus. Im Antrag müssen Sie die, von Ihnen bereits erbrachten Module/ Modulteilleistungen den Modulen zuordnen für die Sie diese an der Universität Münster anerkennen lassen möchten. Vergleichen Sie dafür bitte die vermittelten Kompetenzen, die Leistungspunkte und die Prüfungsform der Module/Modulteilleistungen. Eine grobe Übersicht über die Kompetenzen, die im Rahmen der Module unserer Studiengänge vermittelt werden, finden Sie in unseren Modulhandbüchern. Eine nicht verbindliche Übersicht über bereits anerkannte Module/Modulteilleistungen anderer Hochschulen finden Sie in unserer Anerkennungstabelle. Wir empfehlen dringend unsere Studienberatung für das Ausfüllen des Antrages zu kontaktieren.  Der ausgefüllte Antrag ist eigenhändig zu unterschreiben.

  • Anlagen hinzufügen

    Bitte fügen Sie dem Antrag folgende Anlagen bei:

    • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
    • Transcript of Records - Echtheit muss verifizierbar sein, d.H. entweder das Original mit Siegel und/oder Unterschrift oder ein elektronisch verifizierbares Transcript of Records
    • Beschreibungen der Module/Modulteilleistungen in Deutsch oder Englisch (offizielle Modulhandbuch, Vorlesungsfolien, verwendete Literatur, etc.). Durch den Antragssteller selbst erstellte Zusammenfassungen oder Kursbeschreibungen können für die Prüfung des Kompetenzerwerbs nicht verwendet werden. Die Beschreibungen sind durch den Antragsteller den jeweiligen Modulen eindeutig zuzuordnen um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen. Fehlende oder fehlerhafte Zuordnungen gehen zu Lasten des Antragstellers. Sollten Modulbeschreibungen, Skripte etc. nicht in Deutsch oder Englisch vorliegen müssen diese offiziell übersetzt und die Übersetzung nachgewiesen werden. 

    Bitte achten Sie darauf, dass die eingereichten Unterlagen hinreichend aussagekräftig sind. Fehlende oder unvollständige Beschreibungen der Kursinhalte gehen zu Lasten des Antragsstellers.

  • Formale Prüfung der Unterlagen im Prüfungsamt

    Die eingereichten Unterlagen werden im Prüfungsamt auf Vollständigkeit überprüft. Gegebenenfalls werden Unterlagen nachgefordert. Bitte überprüfen Sie Ihr Universitäts-E-Mail-Postfach regelmäßig.
  • Inhaltliche Prüfung durch die Fachvertreter

    Vollständige Anträge werden an die jeweiligen Fachvertreter zur inhaltlichen Prüfung weitergeleitet. Diese entscheiden auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen über die Möglichkeit der Anerkennung. Die Anerkennung der Leistungen wird versagt, wenn wesentliche Unterschiede zwischen der auswärtig erbrachten Leistung und der zu ersetzenden Leistung bestehen. Wesentliche Unterschiede bestehen, wenn das Fehlen von Kompetenzen den weiteren Studienverlauf unzumutbar erschweren würden.
  • Entscheidung über die Anerkennung

    Es gibt zwei mögliche Entscheidungen über den Antrag auf Anerkennung:

    1. Es bestehen keine wesentlichen Unterschiede der beantragten Module: Die Module/ Modulteilleistungen werden im System zu den zu erreichenden Leistungspunkten (je nach Regelung in der PO auch mit Note) des jeweiligen Studiengangs an der Universität Münster verbucht. Die Bekanntgabe der Anerkennung erfolgt per E-Mail an Ihre Universitäts-E-Mail Adresse.
      Sollten Sie zu ersetzende Leistungen bereits angemeldet aber noch nicht bestanden haben, werden die Anmeldungen ungültig und die anerkannte Leistung verbucht. Wichtig: Datum der anerkannten Prüfungs- bzw. Studienleistung ist das Eingangsdatum des Antrags auf Anerkennung.
    2. Versagung der Anerkennung:
    • Gründe:

      • Bestehen wesentlicher Unterschiede

      • anzuerkennende Leistung bereits bestanden

      • Struktur des Studiums wird durch die Anerkennung nicht eingehalten

    • Sie erhalten über die Versagung der Anerkennung einen Bescheid mit der entsprechenden Begründung. Der Bescheid ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen und wird an Ihre Universitäts-E-Mail Adresse verschickt.

Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihr E-Mail Postfach der Universität. Jegliche Korrespondenz des Prüfungsamtes wird über den Universitäts-E-Mail Account abgewickelt. Der gesamte Anerkennungsprozess kann bis zu 4 Wochen dauern (ab Eingang der vollständigen Unterlagen).