Anerkennung aus dem Auslandssemester
Sie haben die Möglichkeit, Ihre während des Auslandssemesters erworbenen Kompetenzen für Ihr Studium an der Universität Münster anerkennen zu lassen. Das Verfahren unterscheidet sich jedoch von dem Anerkennungsverfahren für Studiengangs- und Hochschulwechsler. Den Antrag auf Anerkennung Ihrer Leistungen reichen Sie nach Ihrem Auslandsaufenthalt beim Prüfungsamt ein. Die inhaltliche Prüfung findet jedoch vor dem Auslandsaufenthalt statt. Ausführliche Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Informationsseite des Dekanats.
Nach Ihrer Rückkehr reichen Sie bitte das Formular zur Anerkennung beim Prüfungsamt ein:
- leserlich und vollständig ausgefülltes Anerkennungsformular (Sie finden das Formular im Downloadbereich)
- Transcript of Records im Original oder als Original nachweisbar (kann von Laila Fischer aus dem IRC geprüft werden)
- Anerkennungsbestätigung des zuständigen Anerkennungsbeauftragten vor dem Auslandsaufenthalt (Papierform oder E-Mail)
Bitte beachten Sie, dass das Anerkennungsdatum, dem Eingangsdatum des Antrags entsprechend wird.
Unter der Voraussetzung, dass alle Unterlagen vollständig sind, beträgt die Bearbeitungszeit bis zu 4 Wochen. Wir bitten Sie, von Nachfragen innerhalb der 4 Wochen abzusehen.