Regulierung 2020: Schädigen regulatorische Vorgaben das Geschäftsmodell der genossenschaftlichen FinanzGruppe?

Montag, 21. Januar 2013
Aula im Schloss der Universität Münster
Thema: 

Basel III, Solvency II, CRD IV, MiFID, UCITS, PRIPs, IMD sind nur einige Kürzel für Regulierungsvorhaben, die auf die Banken zukommen. Die Bankenunion und die Reform der Einlagensicherung auf europäischer Ebene sind weitere Projekte, die das Geschäft der Volksbanken und Raiffeisenbanken grundlegend verändern können. Und dies berücksichtigt noch nicht einmal die Phantasie des deutschen Gesetzgebers in der Bankenregulierung.

Die Veranstaltung „Wissenschaft und Praxis im Gespräch“ will aufzeigen, was wirkliche Gründe und Notwendigkeiten für Regulierung sind, welche Regulierungen für Genossenschaftsbanken relevant sind, wie diese in ihrem Alltagsgeschäft hierauf reagieren können und welche Handlungsalternativen sich bieten.

Programm: 
Montag, 21. Januar 2013
15:30 - 16:00 Uhr
  Eintreffen der Teilnehmer
     
16:00 - 16:40 Uhr
  Regulierung nach der Finanzkrise: Was war notwendig, wo gibt es Probleme? Prof. Hans-Helmut Kotz
Senior Fellow, Center for Financial Studies, Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main und Fellow, Center for European Studies, Harvard University, Cambridge (Ma., USA)
     
16:40- 17:20 Uhr
  Regulierung 2020 – die Perspektive aus Europa Dr. Volker Heegemann
Leiter Rechtsabteilung, European Association of Cooperative Banks, Brüssel
 
17:20 - 18:00 Uhr
  Regulierung 2020 – Was Genossenschaftsbanken jetzt tun müssen Prof. Dr. Bernd Rolfes
zeb/rolfes.schierenbeck.associates gmbh, Münster
 
18:00 - 18:30 Uhr
  Pause
 
18:30 - 19:30 Uhr
  Podiumsdiskussion

Regulierung 2020 – Perspektiven für die Genossenschaftsbanken

Diskussionsteilnehmer:

Hermann Arens
Vorstandssprecher, Volksbank Lingen eG, Lingen

Dr. Wolfgang Baecker
Vorstandsvorsitzender, VR-Bank Westmünsterland eG, Coesfeld

Siegfried Mehring
Vorstand, Rheinisch-Westfälischer Genossenschaftsverband e.V., Münster

Dr. Andreas Zubrod
Leiter Bereich Legal&Public Affairs, Union Asset Management Holding AG, Frankfurt am Main

Moderation:

Prof. Dr. Theresia Theurl
Geschäftsführende Direktorin des Instituts für Genossenschaftswesen der Universität Münster

Veranstaltungsbericht: 

Referenten:

  • Prof. Hans-Helmut Kotz
    Senior Fellow, Center for Financial Studies, Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main und Fellow, Center for European Studies, Harvard University, Cambridge (Ma., USA)
  • Dr. Volker Heegemann
    Leiter Rechtsabteilung, European Association of Cooperative Banks, Brüssel
  • Prof. Dr. Bernd Rolfes
    zeb/rolfes.schierenbeck.associates gmbh, Münster

Podiumsdiskussionsteilnehmer:

  • Dr. Wolfgang Baecker
    Vorstandsvorsitzender, VR-Bank Westmünsterland eG, Coesfeld
  • Siegfried Mehring
    Vorstand, Rheinisch-Westfälischer Genossenschaftsverband e.V., Münster
  • Dr. Andreas Zubrod
    Leiter Bereich Legal&Public Affairs, Union Asset Management Holding AG, Frankfurt am Main


V.l.n.r.: Prof. Dr. Bernd Rolfes , Dr. Andreas Zubrod, Prof. Dr. Theresia Theurl, Dr. Volker Heegemann, Prof. Hans-Helmut Kotz, Dr. Wolfgang Baecker, Siegfried Mehring

Zusammenfassung
Von Jan Pollmann und Dominik Schätzle, IfG Münster

Bereits zum achtzehnten Mal hat das Institut für Genossenschaftswesen der Westfälischen Wilhelms-Universität am 21. Januar 2013 zu einer Veranstaltung der Reihe „Wissenschaft und Praxis im Gespräch“ nach Münster eingeladen. Trotz schwieriger Wetterbedingungen folgte eine große Anzahl interessierter Teilnehmer der Einladung in das Schloss der Universität um die Vorträge und Statements hochklassiger Referenten und Podiumsdiskutanten aus der Wissenschaft und der genossenschaftlichen FinanzGruppe zu hören und mit ihnen zu diskutieren. Diese zeigten die Regulierungsnotwendigkeiten des Finanzsektors und deren Inhalte sowie die damit einhergehenden Auswirkungen und Herausforderungen für die genossenschaftliche FinanzGruppe auf.


Prof. Hans-Helmut Kotz

Prof. Hans-Helmut Kotz, Ökonom an der Johann Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt und der Harvard University in Cambridge, skizzierte den Hintergrund der Thematik mit einer Beurteilung der regulatorischen Maßnahmen, die in Reaktion auf die Finanzkrise getroffenen wurden und analysierte die offenen Probleme. Die Notwendigkeit einer besseren Regulierung verdeutlichte er anhand der außerordentlich hohen Kosten und Schäden der Finanzkrise. Diese habe die betroffenen Volkswirtschaften um Jahre in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung zurückgeworfen, man könne also von einem verlorenen Jahrzehnt sprechen. Eine gute Banken- und Finanzmarktregulierung habe die Aufgabe, solche volkswirtschaftlichen Schäden zu verhindern.

Im Hinblick auf die aus der Krise gezogenen Lehren betonte Prof. Kotz, dass die Lösung stets nur so gut wie die Diagnose sein könne. Eine Diagnose auf Basis einer Ex-Post-Betrachtung sei jedoch im Allgemeinen kaum hilfreich. Schließlich lasse sich beispielsweise auch die Mannschaftsaufstellung beim Fußball im Nachhinein immer einfacher analysieren als im Vorhinein. Das Verlassen auf Ex-Post-Wissen erhöhe jedoch die Gefahr des Nichtstuns im Ernstfall einer Situation, in der man auf keinerlei Erfahrungen zurückgreifen kann. So haben die Politik und ihre Berater die Finanzkrise als solche viel zu spät erkannt und daher auch zu spät reagiert. Die zentrale Herausforderung bestünde zukünftig vielmehr darin, Krisensituationen ex ante zu identifizieren und die ersten Signale richtig zu interpretieren.

Als eines der Kernprobleme identifizierte Prof. Kotz zu große Schuldenhebel. Die Lösung dieses Problems bestünde in der Vorhaltung von mehr und vor allem von “richtigem“, d.h. qualitativ hochwertigem Eigenkapital. Basel III gehe in dieser Hinsicht in die richtige Richtung. Zudem rücke es im Gegensatz zu Basel II die Liquiditätsregulierung stärker in den Vordergrund und beachte erstmals das Problem der Prozyklizität der Bankenregulierung. Gleichwohl blieben noch Probleme offen. So sei vor allem das Too-Big-to-Fail-Problem noch längst nicht gelöst. Anhand der relevanten Finanzmarktdaten ließe sich sogar eine deutliche Intensivierung dieser Herausforderung ablesen. Dies sei nicht zuletzt eine Folge der indirekten Subventionierung großer Banken durch implizite Staatgarantien, die den Wettbewerb u.a. auch zulasten der Genossenschaftsbanken verzerrten. Als Teil der Lösung des Too-Big-to-Fail-Problems würden derzeit vor allem verschiedene Varianten der regulatorischen Separierung der Geschäftsfelder von Banken diskutiert.


Dr. Volker Heegemann

Darauf aufbauend beleuchtete Dr. Volker Heegemann, Leiter der Rechtsabteilung der EACB, die aktuellen Reformen der Bankenregulierung aus der Sicht eines Vertreters der Genossenschaftsbanken auf europäischer Ebene. Obschon die europäischen Genossenschaftsbanken keinesfalls eine homogene Gruppe darstellen, teilen sie gemäß Dr. Heegemann die zentralen Anliegen im Hinblick auf die Bankenregulierung. Ursächlich hierfür seien die sie verbindenden Merkmale, zu denen insbesondere eine starke Konzentration auf das Retailgeschäft, eine Beteiligung der Mitglieder am Eigenkapital und das Kopfstimmrecht zählen. So habe man in diesem Bereich an verschiedenen Stellen eine Berücksichtigung der genossenschaftlichen Spezifika erreichen können. Hierbei sei auch die internationale, über die Grenzen von Europa hinausgehende Vernetzung des EACB hilfreich gewesen.

Nach einer kurzen Darstellung der immer komplexer werdenden Regulierung zeigte Herr Dr. Heegemann deren Auswirkungen auf die Ertrags- und Kostensituation der Genossenschaftsbanken auf. Besonders kritisch sieht er der Einführung einer kurzfristigen Liquiditätskennzahl entgegen. Da dies die Investition in Staatspapiere begünstige, seien die Genossenschaftsbanken mit erheblichen Ertragseinbußen konfrontiert. Im Hinblick auf die Einführung eines Krisenfonds müssten die Genossenschaftsbanken dagegen mit keinen unmittelbaren Kosten rechnen. Allerdings führe die „bail-in-Verpflichtung“ zu einer indirekten Erhöhung des Eigenkapitals. Zudem resultierten die Regulierungsneuerungen im Allgemeinen in einem stärkeren Wettbewerb um das Retailgeschäft, wenngleich die höheren Eigenkapitalanforderungen für Kredite an mittelständische Unternehmen neutralisiert werden. Hierbei gibt er jedoch zu bedenken, dass die Neutralisierung eine Separierung der Mittelstandskredite vom Retailgeschäft voraussetzt. Abschließend gab Herr Dr. Heegemann den Genossenschaftsbanken eine Handlungsempfehlung im Hinblick auf die zunehmende Regulierung: Als Reaktion auf die Neuerungen sollen die Genossenschaftsbanken insbesondere die genossenschaftlichen Werte und Besonderheiten gegenüber den Kunden stärker verdeutlichen.


Prof. Dr. Rolfes

Prof. Dr. Bernd Rolfes kritisierte in seinem Vortrag die Inkonsistenz der Regulierung, die sich an zahlreichen Stellen bemerkbar mache. So würden dieselben Tatbestände bei Banken und Versicherungen anders behandelt. Zudem stünden die Regulierung der Leverage Ratio und die Liquiditätsregulierung in einem konzeptionell bedingten Zielkonflikt.
Prof. Rolfes wagte eine unter den Zuhörern auf große Resonanz stoßende Prognose über die Regulierung im Jahr 2020. Hiernach werde sich die Bankenregulierung entweder zunehmend geschäftslimitierend auswirken und schließlich in einem „Bankgeschäft nach Amtsstubenmaßstäben“ resultieren oder sich radikal auf eine feste und deutlich höhere Mindesteigenkapitalquote vereinfachen. 
Im Hinblick auf die Herausforderungen der Zukunft für die Genossenschaftsbanken zeichnete er ein differenziertes Bild. So seien die Genossenschaftsbanken zwar in einer vergleichsweise guten Ausgangslage, seien aber dennoch mit einem großen Handlungsbedarf konfrontiert. So werde Basel III unweigerlich zur Einschränkung der Fristentransformation und zu höheren Eigenkapitalkosten führen.

Prof. Dr. Theresia Theurl

Dr. Wolfgang Baecker

Siegfried Mehring

Dr. Andreas Zubrod

In der anschließenden, von Frau Prof. Dr. Theresia Theurl moderierten Podiumsdiskussion erfolgte ein intensiver Dialog über die Perspektiven der Genossenschaftsbanken im Hinblick auf die Regulierung 2020. Im Fokus der Diskussion stand die zunehmende Regulierungskomplexität, die Konsequenzen für den Finanzverbund sowie die Reaktionsmöglichkeiten seiner Unternehmen. Aus der genossenschaftlichen FinanzGruppe konnten mit Herrn Dr. Wolfgang Baecker, Vorstandsvorsitzender der VR-Bank Westmünsterland eG, Herrn Siegfried Mehring, Vorstand des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbands e.V. und Dr. Andreas Zubrod, Leiter des Bereichs Legal & Public Affairs der Union Asset Managament Holding AG, wiederum namhafte Vertreter aus der genossenschaftlichen FinanzGruppe gewonnen werden.
Einigkeit unter den Podiumsteilnehmer herrschte bzgl. der Rolle des Verbundes zur Überwindung der zunehmenden Regulierungsaufwendungen. Herr Mehring betonte hierzu, dass die zukünftige Regulierung nicht die einzige aktuelle Herausforderung für die genossenschaftliche FinanzGruppe sei. Gleichermaßen schätzt er die Bedeutung der Reaktionsschnelligkeit auf wirtschaftliche Veränderungen der Verbundgruppe ein. Herr Dr. Baecker wies in diesem Zusammenhang ergänzend auf die Relevanz des Vertriebs zur Ertragsgenerierung auf der Primärbankebene hin. Wenngleich der Verbraucherschutz eine zunehmende Rolle einnehme, sieht er darin eine Chance zur Informationsgewinnung. Dagegen zeigte Herr Dr. Zubrod die Gefahren des steigenden Verbraucherschutzes für die genossenschaftliche FinanzGruppe insgesamt auf. Besonders in einem möglichen Verbot der Provisionsberatung sieht er eine Gefährdung der bestehenden Strukturen zwischen Primärbanken und Verbundunternehmen. Bei der Frage, inwiefern die zukünftige Regulierung die Besonderheiten der genossenschaftlichen FinanzGruppe berücksichtigen werde, zeigten sich bei den Diskussionsteilnehmern hingegen unterschiedliche Einschätzungen. Während Herr Mehring eine zunehmende Berücksichtigung der Spezifika des Verbundes betont, sieht Herr Dr. Zubrod aufgrund der Regulierungsgeschwindigkeit und der angelsächsischen Prägung der Regulierung nur eine bedingte Möglichkeit der Einführung von De-Minimis-Regelungen. Im Speziellen bestehe die Gefahr des Verlusts des Institutsschutzes der Genossenschaftsbanken. Die Erwartung dieses Szenarios wird jedoch von Herrn Dr. Heegemann aufgrund heterogener Interessen der EU-Staaten nicht geteilt. Zu allerletzt betonte Herr Dr. Baecker abermals die Bedeutung des Verbunds infolge der zunehmenden Zentralisierung der Aufsicht auf EU-Ebene: Der regulierungsbedingten Einschränkung der Freiheitsgrade muss sich die gesamte genossenschaftliche FinanzGruppe stellen. Dabei stellte Herr Dr. Baecker v.a. die Bedeutung des Liquiditätsmanagements von Genossenschaftsbanken in den Fokus. Bei der Beschaffung von günstiger Liquidität sieht er v.a. den Verbund als Hilfesteller für die Primärbanken. Konsens bestand unter den Diskutanten in der Einschätzung, dass manche Freiräume und die ausgeprägte Vielfalt in vielen Bereichen auch kontinuierlich zur Diskussion gestellt werden müssen, um genau dadurch wieder zusätzliche Freiräume und neue Gestaltungsmöglichkeiten zu gewinnen, die durch die Zunahme der Regulierungsintensität verloren zu gehen drohten.