Die Genossenschaft im Körperschaftsteuersystem Deutschlands und Italiens

Autoren: 
Specker, Gerhard
Aus der Reihe: 
Arbeitspapier
Band: 
32
Veröffentlichungsort: 
Münster
Veröffentlichungsdatum: 
2003
Zusammenfassung: 

Die Genossenschaft ist als juristische Person grundsätzlich wie Kapitalgesellschaften in die jeweiligen nationalen Unternehmenssteuersysteme eingeordnet, insbesondere einer Körperschaftsteuer unterworfen. Daneben sind aber auch die Mitglieder der Genossenschaft steuerpflichtig. Daraus ergibt sich das Problem der doppelten steuerlichen Erfassung von Überschüssen, die die Genossenschaft an ihre Mitglieder verteilt. Der Beseitigung bzw. Abmilderung dieser Doppelbesteuerung nehmen sich die jeweiligen Körperschaftsteuersysteme an. Grundsätzlich bestehen mehrere Möglichkeiten zu ihrer Ausgestaltung. In Arbeitspapier Nr. 32 werden die in Deutschland (Halbeinkünfteverfahren) und Italien (Anrechnungsverfahren) geltenden Systeme vorgestellt. Die Auswahl Deutschlands und Italiens rechtfertigt sich aus der zunehmenden Bedeutung einer europäischen Sichtweise auf das Unternehmenssteuerrecht. Die Konzentration auf zwei Länder soll aber gleichzeitig eine zu oberflächliche Berücksichtigung des nationalen Rechts zugunsten vorschneller Systematisierungen verhindern.Dabei wird neben der Erläuterung der grundlegenden Wirkungsprinzipien der Körperschaftsteuersysteme auch auf ihre verfassungsrechtliche und europarechtliche Beurteilung eingegangen. Anschließend wird die steuerliche Behandlung der Mitglieder der Genossenschaften dargestellt, die wesentlich von deren Rechtsform und der Art ihrer Beteiligung (privat oder betrieblich) an der Genossenschaft abhängt. Schließlich werden einige typische Besonderheiten der Genossenschaftsbesteuerung erläutert, so insbesondere die italienischen Sondervorschriften für (im steuerlichen Sinne) mutualistische Genossenschaften. Es folgt noch ein kurzer Ausblick auf die aktuellen italienischen Steuerreformplanungen, die zu einer erheblichen Veränderung des gesamten gegenwärtigen Steuerrechts führen werden.