Die Europäische Genossenschaft im Vergleich zur eingetragenen Genossenschaft des deutschen Rechts
Mit der Internationalisierung der wirtschaftlichen Beziehungen entstehen auch Anreize zu einer Veränderung der Organisation entsprechender Transaktionen. Die Schaffung von adäquaten Rechtsformen für Unternehmen ist eine wichtige Facette dieser Entwicklung. In der Europäischen Union wurde 2004 die Europäische Aktiengesellschaft geschaffen und nach lange dauernden, kontroversen und gründlichen Vorarbeiten wurde 2003 die Verordnung über das Statut der Europäischen Genossenschaft – die SCE, Societas Cooperativa Europaea – verabschiedet. Die SCE ist eine eigenständige Gesellschaftsform, die Unternehmen und Gründern in den EU-Mitgliedsstaaten neu zur Verfügung stehen wird. In Deutschland wird das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft am 18. August 2006 in Kraft treten. Die neue Rechtsform wird neben die traditionsreiche Rechtsform der eG treten. Damit hat sich nun im Hinblick auf einen Wettbewerb von Organisations- und Rechtsformen eine höchst interessante Konstellation herausgebildet, die auch dadurch gekennzeichnet ist, dass sich die Verordnungsinhalte der SCE in den Mitgliedsländern voneinander unterscheiden. Es bleibt abzuwarten, ob sich ein Formenwettbewerb herausbilden und welche Akzeptanz die neu geschaffene Gesellschaftsform finden wird. Dies wird auch die Wettbewerbsfähigkeit der genossenschaftlichen Kooperation insgesamt beeinflussen. Im Zentrum der Dissertation von Matthias Wiese stehen nicht die ökonomischen Aspekte entsprechender Wettbewerbsprozesse, sondern ein Vergleich der Organisationskonzepte der eG und der SCE mittels rechtswissenschaftlicher Kriterien. Schwerpunkte bilden dabei die Gründung, die Mitgliedschafts- und Finanzverfassung sowie die Organverfassung. Es sind genau diese Elemente der Governancestrukturen, die über Prozess und Ergebnis eines möglichen Wettbewerbs entscheiden werden. Vor diesem Hintergrund richtet sich die vorliegende Arbeit einerseits an die Funktionäre genossenschaftlicher Unternehmen, an Unternehmensgründer, aber andererseits auch an Wissenschaftler, die sich mit Unternehmenskooperationen und solche, die sich mit Fragen des Institutionenwettbewerbs auseinandersetzen.