Betreuung und Begutachtung von Dissertationen vereint oder getrennt
Zusammenfassung
Traditionell sind Betreuung und Begutachtung von Dissertationen an deutschen Universitäten vereint. In NRW soll das künftig gesetzlich verboten bzw. nur noch als begründungspflichtige Ausnahme auf Wunsch des Doktoranden erlaubt werden. Diese führt jedoch weder zu inhaltlich besseren Promotionsgutachten noch zu einem besseren Schutz von Doktoranden, sondern es gehen wichtige Informationen sowie Anreize des Betreuers verloren. Auch die geplante Pflicht, Zweit- und weitere Gutachten ohne Kenntnis der vorherigen Gutachten zu erstellen, nimmt den Gutachtern wertvolle Informationen und verschlechtert den wissenschaftlichen Diskurs.
Schlüsselwörter
Betreuung; Dissertation; Gutachten; Professor; Universität
Zitieren als
Dilger, A. (2025). Betreuung und Begutachtung von Dissertationen vereint oder getrennt. In Diskussionspapier des Instituts für Organisationsökonomik: Vol. 7/2025. Münster.Details
Publikationstyp
Arbeitspapier / Working Paper
Publikationsstatus
Veröffentlicht
Jahr
2025
Band
7/2025
Reihe
Diskussionspapier des Instituts für Organisationsökonomik
Ort
Münster
ISSN
2750-4476
DOI
Gesamter Text