Betreuung und Begutachtung von Dissertationen vereint oder getrennt

Dilger, Alexander


Zusammenfassung

Traditionell sind Betreuung und Begutachtung von Dissertationen an deutschen Universitäten vereint. In NRW soll das künftig gesetzlich verboten bzw. nur noch als begründungspflichtige Ausnahme auf Wunsch des Doktoranden erlaubt werden. Diese führt jedoch weder zu inhaltlich besseren Promotionsgutachten noch zu einem besseren Schutz von Doktoranden, sondern es gehen wichtige Informationen sowie Anreize des Betreuers verloren. Auch die geplante Pflicht, Zweit- und weitere Gutachten ohne Kenntnis der vorherigen Gutachten zu erstellen, nimmt den Gutachtern wertvolle Informationen und verschlechtert den wissenschaftlichen Diskurs.

Schlüsselwörter
Betreuung; Dissertation; Gutachten; Professor; Universität



Publikationstyp
Arbeitspapier / Working Paper

Publikationsstatus
Veröffentlicht

Jahr
2025

Band
7/2025

Reihe
Diskussionspapier des Instituts für Organisationsökonomik

Ort
Münster

ISSN
2750-4476

DOI

Gesamter Text