Studiengangswechsel

Sie möchten in einen der interdisziplinären Studiengänge wechseln? Dann finden Sie hier alle relevanten Informationen zum Verfahren. Wir bitten darum, diesen Abschnitt sorgfältig und mit besonderem Augenmerk auf die Fristen bis zum Ende durchzulesen. 

Eine hilfreiche Checkliste zum Studiengangswechsel finden Sie hier.

Studiengangswechsel

Wenn Sie Ihren Studiengang wechseln wollen, gelten für Sie die gleichen Bewerbungsvoraussetzungen wie für Studienanfänger*innen. Wir raten, sich sowohl für das erste (nur im Wintersemester möglich) als auch nach Möglichkeit für ein höheres Fachsemester zu bewerben, um so Ihre Chancen auf einen Studienplatz zu erhöhen.

Wenn Ihre Leistungen aus einem vorherigen Studium an einer staatlich anerkannten Universität stammen, können Sie sich diese anrechnen lassen. Leistungen die während der Schulzeit, Ausbildung oder an einer Hochschule ohne H+ Ranking erbracht wurden (Recherchemöglichkeit hier), können nicht anerkannt werden. 

Zudem darf kein endgültiges Nichtbestehen in einem Studiengang vorliegen, der eine erhebliche inhaltliche Nähe zum angestrebten Studiengang aufweist (vgl. § 63a Abs. 1 HZG NRW). Ein vorheriges Jura-Studium ist von dieser Regel nicht betroffen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall ans Prüfungsamt.

Schritt 1: Prüfung der Anrechenbarkeit von bereits erbrachten Leistungen

Zunächst sollte geprüft werden, welche bisher erbrachten Leistungen anrechenbar sind. Aus Kapazitätsgründen können wir keine Vorabprüfung von bereits erbrachten Leistungen durchführen, sondern prüfen den Wechsel lediglich für tatsächlich eingereichte Anträge. Eine Einschätzung können Sie selbst auf Grundlage der Prüfungsordnung und der Studienverlaufsplänen vornehmen. Für die Anrechenbarkeit juristischer Leistungen verweisen wir auf den Leitfaden zur Anrechenbarkeit juristischer Leistungen.

In begründeten Zweifelsfällen können Sie bereits frühzeitig Kontakt zu den Studienfachberater*innen aufnehmen, um die Anrechnung/Einstufung prüfen zu lassen.

Schritt 2: Berechnung des Fachsemesters

In einem zweiten Schritt sollten die Creditpoints der anrechenbaren Leistungen addiert werden. Die anzuerkennenden Leistungen werden den Veranstaltungen des neuen Studiengangs zugeordnet. Die im neuen Studiengang zugeordneten ECTS müssen daher ausreichend sein. So ergibt z. B. Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht I im neuen Studiengang 6 ECTS - unabhängig davon, wie viele Leistungspunkte diese Veranstaltung in Ihrem alten Studiengang gezählt hat. 

Sodann kann geprüft werden, ob die notwendige Creditpointanzahl für die Einstufung in das gewünschte höhere Fachsemester vorliegt.

Dabei gilt:

 

2. Semester (SoSe)

Mind. 15 Creditpoints

3. Semester (WiSe)

Mind. 45 Creditpoints

4. Semester (SoSe)

Mind. 75 Creditpoints

5. Semester (WiSe)

Mind. 105 Creditpoints

6. Semester (SoSe)

Mind. 135 Creditpoints

Für das 2, 4, und 6 Semester kann sich nur für das Sommersemester, für das 3 und 5 Semester nur für das Wintersemester beworben werden.

 

Schritt 3: Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester

Liegt die erforderliche Creditanzahl für eine Hochstufung vor, kann der Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester ausgefüllt und postalisch mit den erforderlichen Nachweisen beim Prüfungsamt für Wirtschaftswissenschaften eingereicht werden.  

Die dafür notwendigen Dokumente entnehmen Sie bitte dem Einstufungsantrag.

Achtung Fristen:  Da die Anträge zur Bearbeitung an die verschiedenen Studienfachberater*innen weitergeleitet werden, sollte dies für ein Wintersemester bis zum 15.08., für ein Sommersemester bis zum 15.02. geschehen. Bei einem späteren Einreichen der Unterlagen ist nicht mehr gewährleistet, dass die Einstufungsbescheinigung rechtzeitig zum Fristende des Studierendensekretariats erstellt werden kann!

 

Schritt 4: Bewerbung

Sobald die Einstufungsbescheinigung durch das Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften (PAM) ausgestellt wurde, können Sie die eigentliche Bewerbung für ein höheres Fachsemester bearbeiten.

Bewerben Sie sich dafür über das Bewerbungsportal der WWU für das Wintersemester ab Anfang August bis zum 15. September oder für das Sommersemester ab Anfang Februar bis zum 15. März. Welche Unterlagen Sie für die Bewerbung benötigen, erfahren Sie hier

Achtung: Die Fristen können sich gegebenenfalls ändern. Konsultieren Sie bitte die offizielle Seite des Studierendensekretariats.

Bitte beachten Sie, dass es regelmäßig mehr Bewerber*innen für höhere Fachsemester gibt, als Plätze zur Verfügung stehen. Es können keine Aussagen über die Wahrscheinlichkeit einer Zusage getroffen werden.

Schritt 5: Anerkennung von Leistungen

Mit dem Erhalt eines Studienplatzes im höheren Fachsemester geht nicht einher, dass Ihre Leistungen verbucht werden. Die Anrechnung und Verbuchung bisher erbrachter Leistungen kann erst nach der offiziellen Immatrikulation erfolgen.

Reichen Sie dafür das Formular Antrag auf Anrechnung der Prüfungsleistungen und die erforderlichen Dokumente beim Prüfungsamt für Wirtschaftswissenschaften ein.

Die Entscheidung, welche Module und Kurse angerechnet werden, liegt bei Ihnen. Sie müssen nicht alle bisher erbrachten Leistungen anrechnen lassen, sondern können eine Prüfungsleistung auch regulär im Studium belegen, obwohl Sie diese bereits einmal in einem früheren Studium durchlaufen haben. Bitte beachten Sie, dass dann bei Bestehen mit einer schlechteren Note oder Nicht-Bestehen die Anrechnung der zuvor erbrachten Leistung ausgeschlossen ist.