Bewerbung und Zulassung für das 1. Fachsemester

Auf einen Blick

Studienbeginn:                                Wintersemester
Bewerbungsfrist             
EU-/EWR-Staaten:                          Anfang Mai bis 15. Juli jeden Jahres
Bewerbungsfrist Nicht-EU:          31. Mai jeden Jahres
Zulassungsbeschränkung:            ja

Die reguläre Bewerbung für die interdisziplinären Studiengänge erfolgt immer zum Wintersemester. Das Fach ist zulassungsbeschränkt. Informationen bzgl. des kommenden Numerus Clausus können nicht gegeben werden. Als Orientierung können Sie die Werte aus den Vorjahren einsehen.

Bewerber*innen aus Deutschland und den EU-/EWR-Staaten können sich von Anfang Mai bis zum 15. Juli (Ausschlussfrist!) für das kommende Wintersemester bewerben. Weitere Informationen finden Sie hier.

Für internationale Studienbewerber*innen (Ausländer*innen), die nicht aus den EU-/EWR-Ländern stammen und die nicht zu den Bildungsinländer*innen gehören, gilt ein gesondertes Bewerbungs- und Zulassungsverfahren. Bewerbungsschluss zum kommenden Wintersemester ist am 31. Mai (Ausschlussfrist). Informationen erteilen das International Office und das Studierendensekretariat.

Für alle Fragen rund um Bewerbung, Zulassung und Einschreibung wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.