Bachelorarbeit

Hier finden Sie Informationen zum Verfassen der Bachelorarbeit. 

Hinweis! Sie sollten bis zur Verbuchung der Bachelorarbeitsnote (und aller anderen Leistungen) und der Übergabe des Zeugnisses immatrikutliert sein. Sollte sich die Korrekturzeit in das nächste Semester ziehen, sollten Sie sich also trotzdem zurückmelden. Der bereits gezahlte Semesterbeitrag wird bei rückwirkender Exmatrikulation oder Widerruf der Einschreibung/ Rückmeldung auf Antrag bis zum 15. Mai für ein Sommersemester bzw. 15. November für ein Wintersemester erstattet. Weitere Informationen zur Exmatrikulation erhalten Sie hier

Das Bewertungsverfahren der Bachelorarbeit (Korrekturzeit) darf zwei Monate nicht überschreiten. 

Der Fachbereich 04 hat nun ein Tool eingerichtet, mit dem Sie das Abgabedatum der Bachelorarbeit berechnen können: Berechnung BearbeitungszeitrumAchtung! Dies gilt nur für Bachelorarbeiten die am FB 04 (Wirtschaftswissenschaften) und FB 06 (Politikwissenschaft) geschrieben werden, aber nicht für die Bachelorarbeiten, die als Seminararbeiten im FB ß3 (Rechtswissenschaften) geschrieben werden. 

  • Bachelorarbeit in der Wirtschaftswissenschaft

    Eine Anmeldung zur Bachelorarbeit ist möglich, sobald die/der Studierende 120 Leistungspunkte erreicht hat. Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen, sofern sie studienbegleitend abgelegt wird. Ansonsten beträgt sie 6 Wochen. Weitere Vorgaben zur Bachelorarbeit regelt die Prüfungsordnung. Die Anmeldung muss vor Themenabholung erfolgen!

    Verfahren

    1. Die/der Studierende lässt sich beim wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamt (Hüffer-stift) bescheinigen, dass 120 Leistungspunkte im Bachelorstudium erreicht worden sind. Mit Ausgabe der Bescheinigung ist die Arbeit angemeldet. Die Bearbeitungszeit beginnt erst mit Ausgabe des Themas.
    2. Vom Prüfungsamt erhält die/der Studierende daraufhin eine Leitkarte, mit der sie/er zu einer/einem prüfungsberechtigten Hochschuldozierenden (Betreuer*in der Arbeit und gleichzeitig Erstgutachter*in) geht.
    3. Gemeinsam mit der/dem Betreuer*in wird das Thema für die Bachelorarbeit ausgewählt und – in deutscher und englischer Sprache – in die Leitkarte eingetragen.
    4. Die Erstgutachterin/Betreuerin bzw. der Erstgutachter/Betreuer bestätigt durch ihre/seine Unterschrift auf dieser Karte die Betreuung der Arbeit, das Thema sowie das Datum des Bearbeitungsbeginns des Bearbeitungszeitraums.
    5. Die Studierenden haben bei Themenabholung eine aktuelle Notenbescheinigung vorzulegen (Die Notenbescheinigung muss am Tag der Abholung erstellt und ausgedruckt worden sein), damit das rechtlich verbindliche Abgabedatum bestimmt werden kann. Sollte keine Notenübersicht vorgelegt werden können, werden 6 Wochen Bearbeitungszeit festgelegt. Das rechtlich verbindliche Abgabedatum wird auf der Leitkarte eingetragen.
    6. Die/der Zweitgutachter*in bestätigt das Thema durch eine Unterschrift auf der Leitkarte.
    7. Die/der Studierende kann innerhalb einer Woche und nur einmal nach Erhalt des Themas dieses bei der/dem Betreuenden zurückgeben.
    8. Die Arbeit wird – mit eidesstattlicher Versicherung – in zweifacher Ausfertigung (Klebebindung, keine Spiralbindung) sowie als pdf-Version via E-Mail bei der/dem Betreuer*in abgegeben, die/der das Eingangsdatum per Unterschrift/Stempel bestätigt und dieses Datum auf der Leitkarte bzw. der Bachelorarbeit einträgt. WICHTIG: Es müssen alle Exemplare innerhalb der Frist vorliegen. Die/der Erstprüfer*in leitet ein Exemplar der Arbeit an den Zweitgutachter weiter.
      Hinweis: Studierende im ZFB Ökonomik geben Ihre Abschlussarbeit immer im jeweiligen Prüfungsamt ab.
    9. Nach der Korrektur werden die beiden Gutachten mit den Noten sowie das Exemplar der Bachelorarbeit der/des Zweitgutachter*in und die Leitkarte an das wirtschaftswissenschaftliche Prüfungsamt geschickt. Ein Exemplar der Arbeit verbleibt bei der/dem Erstgutachter*in.
    10. Die Note der Bachelorarbeit errechnet sich als arithmetisches Mittel der beiden Bewertungen, nach der ersten Dezimalstelle wird abgeschnitten.

    Hinweis: Weitere Informationen zu Bachelorarbeiten an den verschiedenen Lehrstühlen des CIW finden Sie hier

  • Bachelorarbeit in der Politikwissenschaft

    Eine Anmeldung zur Bachelorarbeit ist möglich, sobald die/der Studierende 120 Leistungspunkte erreicht hat. Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen, sofern sie studienbegleitend abgelegt wird. Ansonsten beträgt sie 6 Wochen. Weitere Vorgaben zur Bachelorarbeit regelt die Prüfungsordnung.

    Verfahren

    1. Die/der Studierende lässt sich beim wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamt (Hüffer-stift) bescheinigen, dass 120 Leistungspunkte im Bachelorstudium erreicht worden sind.
    2. Vom Prüfungsamt erhält die/der Studierende daraufhin eine Leitkarte, mit der sie/er zu einer/einem prüfungsberechtigten Hochschuldozierenden (Betreuer*in der Arbeit und gleichzeitig Erstgutachter*in) geht.
    3. Zusätzlich sucht sich die/der Studierende eine prüfungsberechtigte Hochschuldozentin bzw. einen prüfungsbereichtigten Hochschuldozenten als Zweitgutachter*in der Arbeit (evtl. bei der/dem Betreuer*in der Arbeit nachfragen, wer dafür in Frage kommt). Die/der Zweitgutachter*in bestätigt dies durch eine Unterschrift auf der Leitkarte.
    4. Gemeinsam mit der/dem Betreuer*in wird das Thema für die Bachelorarbeit ausgewählt und – in deutscher und englischer Sprache – in die Leitkarte eingetragen.
    5. Die Erstgutachterin/Betreuerin bzw. der Erstgutachter/Betreuer bestätigt durch ihre/seine Unterschrift auf dieser Karte die Betreuung der Arbeit, das Thema sowie das Datum des Bearbeitungsbeginns des Bearbeitungszeitraums. Das Datum der Themenausgabe ist der erste Tag der Bearbeitung.
    6. Die/der Studierende geht unverzüglich nach Themenvergabe mit der originalen Leitkarte ins Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und lässt sich dort das rechtlich verbindliche Abgabedatum auf der Leitkarte eintragen. Datum und Thema werden auch direkt in QISPOS eingetragen.
      Bitte beachten: Die Bearbeitungszeit beträgt immer 6 Wochen. Das Thema muss entsprechend auch immer auf eine Bearbeitung innerhalb von 6 Wochen ausgelegt sein. Sollten Studierenden noch für den Abschluss notwendige akademische Leistungen absolvieren müssen, wird die Bachelorarbeit studienbegleitend abgelegt. Die Bearbeitungsfrist beträgt dann 12 Wochen. Die Bearbeitungszeit bzw. -frist wird um Feiertage verlängert und muss an einem Werktag enden. 
    7. Die/der Erstprüfende erhält die Information über das rechtlich verbindliche Abgebedatum vom Prüfungsamt. 
    8. Die/der Studierende kann innerhalb einer Woche und nur einmal nach Erhalt des Themas dieses bei der/dem Betreuenden zurückgeben.
    9. Die Arbeit wird – mit eidesstattlicher Versicherung – in zweifacher Ausfertigung (Klebebindung, keine Spiralbindung) sowie als pdf-Version via E-Mail bei der/dem Betreuer*in abgegeben, die/der das Eingangsdatum per Unterschrift/Stempel bestätigt und dieses Datum auf der Leitkarte bzw. der Bachelorarbeit einträgt. WICHTIG: Es müssen alle Exemplare innerhalb der Frist vorliegen. Die/der Erstprüfer*in leitet ein Exemplar der Arbeit an den Zweitgutachter weiter.
      Hinweis: Studierende im ZFB Ökonomik geben Ihre Abschlussarbeit immer im jeweiligen Prüfungsamt ab.
    10. Nach der Korrektur werden die beiden Gutachten mit den Noten sowie das Exemplar der Bachelorarbeit der/des Zweitgutachter*in und die Leitkarte an das wirtschaftswissenschaftliche Prüfungsamt geschickt. Ein Exemplar der Arbeit verbleibt bei der/dem Erstgutachter*in.
    11. Die Note der Bachelorarbeit errechnet sich als arithmetisches Mittel der beiden Bewertungen, nach der ersten Dezimalstelle wird abgeschnitten.
  • Bachelorarbeit in der Rechtswissenschaft

    Wer sich für das Verfassen einer juristischen Bachelorarbeit entscheidet, belegt ein juristisches Seminar im Bereich des Zivilrechts oder des Öffentlichen Rechts. Die angebotenen Seminare finden Sie (ab Mitte Dezember bzw. Mitte Juni für das folgende Semester) im Vorlesungskommentar der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Es gelten Anmeldefristen, die einzuhalten sind! Die Entscheidung darüber, ob ein Teilnehmer angenommen wird, trifft jedoch die jeweilige Seminarleitung. 

    • Die Themenvergabe erfolgt im Rahmen einer Seminarvorbesprechung, die bereits im vorlaufenden Semester stattfindet. Die Termine legt der jeweilige Lehrstuhl fest.
    • Die Anmeldung zum Seminar gilt als Vorschlag der Kandidatin/des Kandidaten für die Wahl der Prüferin/des Prüfers. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung zu einem Seminar. Das Vorschlagsrecht hinsichtlich des zu bearbeitenden Themas entfällt (vgl. PO). Es kann aber ein Thema aus der Seminarthemenliste ausgewählt werden.

    Hinweise

    • Die Fakultät veranstaltet eine Restplatzbörse, an der die BA-Studierenden teilnehmen dürfen.
    • Wer sich für das Verfassen der juristischen Bachelorarbeit entscheidet, muss die gesamte Seminarleistung erbringen. Dazu gehören die schriftliche Ausarbeitung des Themas, Vortrag und Teilnahme an Diskussion. Die jeweilige Seminarleitung kann u.U. weitere Leistungen verlangen. Für die endgültige Note ist nur die Note der schriftlichen Ausarbeitung relevant.

     

    Verfahren

    Wenn Bachelorstudierende an einem juristischen Seminar teilnehmen, müssen sie sich ebenso wie Jurastudierende innerhalb der Anmeldefrist doppelt anmelden. Zum einen müssen sie sich mit einer Notenübersicht und einem Anmeldeformular beim Institut der Seminarleitung bewerben. Der obere Teil dieses Formulars ist von den Studierenden selbst auszufüllen, der Rest wird vom Institut ergänzt und nach der Notenvergabe beim Prüfungssamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eingereicht.

    Außerdem müssen die Studierenden sich beim Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät persönlich anmelden, und zwar innerhalb der Anmeldefrist, die gleichermaßen für Jurastudierende und Bachelorstudierende gilt. Für die Anmeldung beim Prüfungsamt ist ein weiteres, dafür vorgesehenes Anmeldeformular beim Prüfungsamt zu verwenden.

    Bitte beachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens 120 LP erreicht haben müssen. Bitte melden Sie sich für jedes Seminar an, für dass Sie eine Bewerbung eingereicht haben. Sollten Sie keinen Seminarplatz erhalten haben, müssen Sie von der Anmeldung zurücktreten. Dafür melden Sie sich persönlich im Prüfungsamt und weisen die nicht erfolgte Zuteilung nach. Als Nachweis genügt ein Schreiben der Seminarleitung. 

     

    Seminararbeiten im Schwerpunkt

    Für Seminararbeiten die nicht als Bachelorarbeit geschrieben werden gilt das gleiche Vorgehen wie für Bachelorarbeiten. Bitte achten Sie darauf, dass auf dem Leistungsnachweis der Umfang des Seminars durch den Seminarleiter angekreuzt wird. Der Umfang muss mit dem Umfang auf der Anmeldung für das Seminar übereinstimmen.

    Hinweis: Das Formular "Leistungsnachweis über die Bachelorarbeit / ein Seminar im Schwerpunktbereich" ist auch für Seminare anzuwenden, die nicht als Bachelorarbeit geschrieben werden sollen.