FAQ

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollten Sie sich trotzdem unsicher sein, wenden Sie sich gerne an uns.

 

Allgemein

Können mir Leistungen aus einem vorherigen Studium angerechnet werden?

Grundsätzlich ist eine Anrechnung von vergleichbaren Leistungen möglich. Die Anrechnung erfolgt allerdings erst, nachdem Sie an der Universität Münster eingeschrieben sind. 

Alle Informationen zur Anrechnung von Leistungen finden Sie unter folgendem Link: https://www.wiwi.uni-muenster.de/basic/studieninteressierte/bewerbung-und-zulassung 

Bei weiteren Fragen wende Sie sich an:anerkennung.wiporecht@uni-muenster.de

 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich meine Bestätigung über eine Durchschnittsnote benötige?

Wenden Sie sich dafür bitte an das Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften.

 

Können FFA Kurse als Sprachkurse angerechnet werden?

Ja.

 

Was muss ich beim Auslandsemester beachten?

Lesen Sie sich dafür bitte die Seite "Auslandssemester" durch.

 

Was ist unter „Integrationsmodul I und II“ zu verstehen?

Das Integrationsmodul besteht aus zwei Kursen: ein Kurs im 1. Fachsemester und einer im 4. Fachsemester. Die Kurse werden zusammen von Professor*innen aus Ihren beiden Fachrichtungen durchgeführt und nur von Studierenden Ihres Studiengangs besucht. Ziel ist es, die verschiedenen theoretischen, methodischen und forschungspraktischen Perspektiven der beiden Disziplinen zusammen zu bringen, Das Modul wird im 4. Fachsemester mit einer Hausarbeit oder einer Klausur abgeschlossen.

 

Ist es möglich, die vorgegebenen Kurse in einer anderen als der vorgegebenen Reihenfolge zu belegen?

Ja, Sie können Ihr Studium individuell planen und anpassen. Am besten kommen Sie zum Studienbeginn in die Sprechstunde der Studiengangskoordinatorin, um den Studienverlauf gemeinsam zu besprechen.

 

Kann ich ein Doppelstudium studieren?

Für Fragen rund um das parallele Studium weiterer Studiengänge ist das Studierendensekretariat zuständig. Generell ist es nicht möglich zwei zulässungsbeschränkte Studiengänge gleichzeit zu studieren.

Es besteht die Möglichkeit parallel zum Jura-Studium (wenn mit Jura angefangen und die Zwischenprüfung bestanden wurde) die interdisziplinären Studiengänge zu studieren. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

 

Kann ich Kontakt zu aktuell Studierenden aufnehmen?

Die jeweiligen Fachschaften helfen Ihnen gerne weiter

Wirtschaft & Recht, Politik und Wirtschaft: Fachschaft interdisziplinäre Studien: Politik, Wirtschaft und Recht

Politik & Recht: Fachschaft Politikwissenschaft

 

 

Praktikum

Muss ich mein Praktikum vorher anmelden?

Nein. Sie müssen lediglich innerhalb der Frist (vier Wochen nach Beendigung des Praktikums) den Praktikumsbericht formgerecht beim Prüfungsamt einreichen. Der Bericht wird dann geprüft und nach erfolgreichem Bestehen vom Prüfungsamt im QUISPOS verbucht.

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Erstellung des Praktikumsberichts

 

Wie lange dauert es bis die Note des Praktikumsnote verbucht wird? 

Die Prüfer*in haben bis zu Ende des Semesters in dem der Bericht abgegeben wurde Zeit diesen zu bewerten. Meistens erfolgt eine Verbuchung im Zeitraum von 4-6 Wochen nach Abgabe.

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich eine Praktikumsbestätigung benötige?

Wenden Sie sich dafür bitte an das Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften mit diesem Formular

 

 

Bachelorarbeit

Gibt es für die Anmeldung meiner Bachelorarbeit eine Frist?

Im Bereich der Politikwissenschaft und der Wirtschaftswissenschaft gibt es keine Frist zur Anmeldung der Bachelorarbeit. Beachten Sie jedoch, dass sie alle notwendigen Leistungen erbracht haben müssen, um Ihre Abschlussarbeit anmelden zu können.

Sofern Sie Ihre Bachelorarbeit im Bereich der Rechtwissenschaften ablegen möchten, müssen Sie sich zunächst um einen Seminarplatz am jeweiligen Lehrstuhl bewerben. Hier sind bestimmte Bewerbungsfristen einzuhalten. In der Regel endet  diese Frist drei Wochen vor Ende der Vorlesungszeit für einen Seminarplatz im Folgesemester. Die genauen Fristen erfragen Sie bitte beim jeweiligen Lehrstuhl.

 

Welche Personen dürfen / können  meine Bachelorarbeit betreuen? 

Im Bereich der Politikwissenschaft und Wirtschaftswissenschaften sind alle Personen, die regelmäßig an dem jeweiligen Insituten lehren, prüfungsberechtigt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich einfach direkt an die Lehrenden, die Sie als Betreuer*in für Ihre Bachelorarbeit in Betracht ziehen.

Im Bereich der Rechtswissenschaften gilt Ihre Anmeldung zu einem Seminar als Vorschlag für die Wahl Ihrer Prüferin/ Ihres Prüfers.

 

Wie lang ist die Bearbeitungszeit meiner Bachelorarbeit, wenn ich diese studienbegleitend absolviere? ​

Die Bearbeitungszeit Ihrer Bachelorarbeit  verlängert sich auf 12 Wochen, sofern Sie während der Bearbeitung Ihrer Bachelorarbeit parallel noch andere Veranstaltungen belegen.

 

Welche Auswirkungen hat es,  wenn die Korrektur meiner Bachelorarbeit in das darauffolgende Semester fällt? 

Solange die Bachelorarbeit vor dem Semesterende eingreicht (und bestanden) wird, zählt das Abgabedatum als Abschlussdatum. Es wir jedoch empfohlen solange eingeschrieben zu bleiben, bis vom Prüfungsamt bestätigt wird, dass Sie ihre Bachelorarbeit bestanden haben. Sollten Sie vor dieser Bestätigung bereits exmatrikuliert sein und Ihre Bachelorarbeit nicht bestehen, können Sie keinen Zweitversuch mehr ergbringen und müssen Ihr Studium somit ohne Abschluss abschließen. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist bis zum 15. Mai (Sommersemester) bzw. 15. Novemeber (Wintersemester) möglich. Nähere Infos zur Exmatrikulation finden Sie hier

 

 

Politikwissenschaft

Was ist unter dem „Bachelorseminar" im fünften und sechsten Semester zu verstehen?

Als Bachelorseminare werden in der Politikwissenschaft die Kurse genannt, die im Vergleich zu den Standard- und Lektürekursen für fortgeschrittene Studierende konzipiert sind.

 

Gibt es eine Auflistung der "Standard- oder Lektürekurse"?

Ja, sie finden eine Auflistung aller angebotener Standard- und Lektürekurse im aktuellen Vorlesungsverzeichnis unter PM P5 Standard- und Lektürekurse.

 

 

Wirtschaftswissenschaften

Kann ich an mein Wirtschaft und Recht Studium einen BWL-Master anschließen?

Der wirtschaftswissenschaftliche Teil des Studiengangs Wirtschaft und Recht ist stark volkswirtschaftlich ausgerichtet. Daher ist ein anschließender BWL-Master nach dem Bachelorstudium nicht vorgesehen, da die Voraussetzungen normalerweise nicht erfüllt werden. Sollten Sie sich trotzdem für einen BWL-Master interessieren, wenden Sie sich bitte an die BWL-Masterberatung (info.master.bwl@wiwi.uni-muenster.de).

 

 

Rechtswissenschaften

Können mir meine Praktika für das juristische Staatsexamen anerkannt werden?

Generell können Praktika angerechnet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Praktikum muss den Vorschriften des Justizministeriums des Landes NRW über die Durchführung der praktischen Studienzeit entsprechen (Link: https://www.olg-hamm.nrw.de/aufgaben/justizpruefungsamt/09_sammlung/praktische_Studienzeit.pdf). Entsprechend sind 6 Wochen Praktikum in der Rechtspflege und 6 Wochen Praktikum in der Verwaltung zu leisten.
  • Praktika müssen während der Studienzeit absolviert werden.
    Mit Abschluss des Bachelorstudiums bewerben Sie sich auf das Staatsexamen und bisher erbrachte Leistungen werden Ihnen angerechnet, so kann auch ein Praktikum, das während des Bachelorstudiums absolviert wurde, angerechnet werden.

    Beispiel: Wird der B.A. Politik & Recht oder B.A. Wirtschaft & Recht nicht erfolgreich abgeschlossen und eine Bewerbung auf das Staatsexamen erfolgt auf das 1. Fachsemester, können keine Praktika angerechnet werden.

    Beispiel: Ein vor dem tatsächlichen Studienstart absolviertes Praktikum, das für Bachelorstudium anerkannt worden sind (z.B. FSJ, etc.), kann nicht angerechnet werden.

Die Anrechnung für das Staatsexamen ist unabhängig von der Verbuchung der Länge des Praktikums in QISPOS.

Beispiel: Sie absolvieren ein 6-wöchiges Praktikum in der Rechtspflege. In QISPOS wird für den Bachelorstudiengang nur eine Länge von 4 Wochen verbucht. Für das Staatsexamen können die vollen 6 Wochen angerechnet werden.

Die originale Praktikumsbescheinigung muss nach Einstufung und Einschreibung in die Rechtswissenschaften beim Justizprüfungsamt Hamm eingereicht werden.

 

Wechsel nach endgültig nicht bestandenem Staatsexamen Jura

Gemäß § 63a HZG NRW (Hochschulzukunftsgesetz NRW) werden bei einem Studiengangwechsel bereits erbrachte Leistungen nicht von Amts wegen angerechnet, sondern nur auf Antrag. Das bedeutet, dass grds. keine Anerkennung von Prüfungsleistungen/Fehlversuchen mehr erfolgt. Etwas anderes gilt nur, wenn der bisherige und der angestrebte Studiengang eine erhebliche inhaltliche Nähe zueinander aufweisen.

Ist das rechtswissenschaftliche Staatsexamen endgültig nicht bestanden, so schließt dies einen Wechsel zu Politik und Recht (B.A.) und Wirtschaft und Recht (B.Sc.) nicht aus, weil eine erhebliche inhaltliche Nähe in diesen Fällen nicht gegeben ist. Den Antrag auf Anrechnung der Leistungen bearbeitet das Prüfungsamt. Bei generellen Fragen zu einem Wechsel von Jura zu "Politik und Recht" oder "Wirtschaft und Recht" wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.