Band 9

Christina Voets – Kulturelle Einflüsse auf die Anwendung des Impairment-Tests nach IAS 36

Eine experimentelle Untersuchung in Asien und Europa, Frankfurt a.M. et al. 2013.

Bestellen

Trotz der verpflichtenden Anwendung der IFRS in vielen Ländern stellt sich angesichts bestehender Unterschiede der institutionellen und kulturellen Rahmenbedingungen die Frage, inwieweit eine internationale Harmonisierung der Rechnungslegungspraxis erreicht wurde. Bisherige Studien haben Länderunterschiede in der Rechnungslegungspraxis identifiziert, sie allerdings nur spekulativ erklärt, z.B. mit der jeweiligen Landeskultur. Zudem wurden kulturelle Einflüsse nur auf der Makro-Ebene analysiert und individuelle Charakteristika im Bereich der Entscheidungsfindung (Mikro-Ebene) ausgeblendet. Auch kulturelle Einflüsse über das interne Rechnungswesen wurden bisher nicht berücksichtigt.

Die Arbeit von Frau Voets zielt darauf ab, mithilfe eines Experiments zu IAS 36 – Impairment of Assets internationale Unterschiede in der IFRS-Anwendung durch kulturkreisspezifische Unterschiede in den individuellen Merkmalen von Entscheidungsträgern zu erklären. Dabei werden die Identifikation eines Impairment-Anzeichens und die Ermittlung des erzielbaren Betrags untersucht. Die Analyse nutzt ein asiatisches und ein europäisches (deutsch-französisches) Sample.

Die Ergebnisse zeigen ein deutlich stärkeres Wesentlichkeitsempfinden und niedrigere Wesentlichkeitsschwellen der französischen Probanden gegenüber deutschen und asiatischen. Dies resultiert aus einer kulturkreisspezifisch variierenden Risikoaversion. Deutsche und Franzosen ähneln sich eher in ihrem Entscheidungsverhalten, Asiaten weichen stärker ab. Die Risikoaversion ist auch eine Ursache für Länderunterschiede in der Höhe der Parameterschätzungen unter Unsicherheit.

Basierend auf den Befunden empfehlen sich für Unternehmen konkretere Vorgaben für interne Planungsrechnungen im Controlling (z.B. für die Herleitung zugrundeliegender Annahmen) sowie für die einheitliche Anwendung von Rechnungslegungsstandards (z.B. durch Konzernrichtlinien). Für den IASB können die Ergebnisse die Diskussion über die Reduktion bestehender Wahlrechte beeinflussen.