Einsichtnahme

Die Einsichtnahme in Ihre Prüfungen ist grundsätzlich zu Beginn des Semesters möglich. Abweichende Termine müssen von den Prüfer:innen rechtzeitig bekannt gegeben werden. Die Lehrrstühle veröffentlichen die Termine für die Einsichtnahme rechtzeitig auf geeignetem Wege (bspw. Webseite des Lehrstuhls, Learnweb-Kurs). Sollten Sie zu den jeweiligen Terminen keine Möglichkeit zur Einsichtnahme haben, können Sie eine Person bevollmächtigen, die stellvertretend Einsicht nehmen darf. Eine entsprechende Mustervollmacht finden Sie im Downloadbereich.

Den Aushang zur Einsichtnahme an unserem Fachbereich finden Sie im Downloadbereich oder an den Aushangflächen in den Geschäftsräumen des Prüfungsamtes. Einen Widerspruch gegen die Bewertung der Prüfung ist spätestens einen Monat nach der offiziellen Einsichtnahme zu erheben. Sollten keine offizielle Einsichtnahme seitens der Prüfer:innen angeboten werden, beginnt die Widerspruchfrist mit der Bekanntgabe der Noten.