Einsichtnahme
Einsichtnahmen in Ihre Klausuren sind prinzipiell zu Beginn des Semesters möglich. Abweichende Termine müssen durch die Prüfer rechtzeitig bekanntgegeben werden. Das Prüfungsamt veröffentlicht die Termine rechtzeitig, sofern sie durch die Prüfer übermittelt werden. Sollten Sie zu den jeweiligen Terminen nicht die Möglichkeit der Einsicht haben, setzen Sie sich bitte erst mit dem entsprechenden Lehrstuhl in Verbindung. Sollten Sie keinen Ausweichtermin finden, kann die Einsicht nach Terminvereinbarung im Prüfungsamt stattfinden.
Den Aushang zur Einsichtnahme an unserem Fachbereich finden Sie im Downloadbereich oder an den Aushangflächen in den Geschäftsräumen des Prüfungsamtes. Ein Widerspruch gegen die Bewertung der Prüfung ist spätestens einen Monat nach der offiziellen Einsichtnahme zu erheben. Sollten keine offizielle Einsichtnahme seitens der Prüfer angeboten werden, beginnt die Widerspruchfrist mit der Bekanntgabe der Noten an den Aushangflächen im Prüfungsamt.