Allgemeine Studien

Im Rahmen der Prüfungsordnungen 2022 können Studierende des B.Sc. Betriebswirtschaftslehre (6 LP oder 12 LP) und des B.Sc. Volkswirtschaftslehre (6 LP) in Ihren Studienverlauf übernehmen. Die Leistungen im Modul Allgemeine Studium müssen nicht angemeldet werden. Es können nur Leistungen aus dem Angebot der Allgemeinen Studien der WWU übernommen werden.

Das Angebot finden Sie im Vorlesungsverzeichnis.

Besonderer Umgang mit Sprachkursen für 5 LP:

  • Sprachkurse für 5 LP werden mit 6 LP verbucht, sofern Sie das Modul Allgemeine Studien für 6 LP belegt haben.
    • Das gilt ausschließlich für Sprachkurse im Umfang von 5 LP.
    • Diese Regelung gilt nicht für Kombinationen, die bspw. aus 2 Veranstaltungen mit 2 LP und 3 LP bestehen. Diese sind entweder nicht möglich in einem 6 LP Modul oder müssen im Rahmen eines 12 LP Moduls dazu führen, dass genau 12 LP erreicht werden. Eine Überbelegung ist ausgeschlossen.

Hinweis für den B.Sc. Volkswirtschaftslehre (PO 2022):

Die Noten für das Modul Allgemeine Studien werden nicht für die Berechnung der Gesamtnote berücksichtigt. Entsprechend berechnet sich die Gesamtnote aus einer Gesamtpunktzahl von 174 LP. (HINWEIS: In der PO 2020 für den B.Sc. Volkswirtschaftslehre werden die Noten für die Allgemeinen Studien in die Berechnung der Gesamtnote übernommen.)

 

Übernahme in den Studienverlauf:

Bitte reichen Sie den Schein als Nachweis der bestandenen Leistung gemeinsam mit dem entsprechenden Antrag ein. Das Prüfungsdatum der Leistung ist das Eingangsdatum des Antrags.

Antrag Betriebswirtschaftslehre

Antrag Volkswirtschaftslehre