Externe Stabilisierung globaler Unternehmenskooperationen


Project status definitely finished
Project time 15.11.2002- 15.11.2002
Funding source VolkswagenStiftung
Keywords Analyse; Wirtschaftspolitik; Unternehmen; Effizienz; Kooperation; Globalisierung; Wettbewerb; Stabilität; Wettbewerbsbeschränkung

Die rasant voranschreitende Globalisierung der Märkte begünstigt eine erhebliche Zunahme grenzüberschreitender Unternehmenskooperationen. Solche Vereinbarungen treten in den unterschiedlichsten Formen auf, sowohl was die Ausgestaltung anbetrifft, von losen Absprachen bis hin zu Gemeinschaftsunternehmen, als auch bezüglich der Stufen in der Wertschöpfungskette. Kooperationen weisen jedoch nicht nur Effizienzvorteile auf. Jede Kooperation beinhaltet eine Form der Absprache zwischen Unternehmen, die potenziell den Wettbewerb beschränkt. Aus diesem Tradeoff ergibt sich eine wichtige Aufgabe für die europäische Wettbewerbspolitik. Um internationale Kooperationen aus wettbewerbspolitischer Sicht beurteilen zu können, muss der Beurteilungsmaßstab zunächst genau definiert werden. Wettbewerbsbeschränkungen können nur vermieden werden, wenn klar ist, was unter freiem Wettbewerb zu verstehen ist. Zunächst wird daher unbeschränkter Wettbewerb anhand der Funktionen definiert, die er erfüllen soll. Diese Funktionen werden aus gesellschaftlichen Grundwerten abgeleitet. Anschließend wird der Tradeoff zwischen Wettbewerbsbeschränkungen und Effizienzvorteilen dargestellt. In diesem Zusammenhang sollen Bedingungen herausgearbeitet werden, die bei einer solchen Abwägung zu beachten sind. Im folgenden Abschnitt erfolgt eine Analyse der verschiedenen Formen von Kooperationsvereinbarungen. Dabei werden die Effizienzvorteile solcher Kooperationen gegen die einhergehenden Beschränkungen des Wettbewerbs abgewogen. Diese Analyse soll als ökonomisches Fundament dienen, auf dem schließlich die derzeit gültigen Regeln der europäischen Wettbewerbspolitik beurteilt werden. Ziel ist die Entwicklung von Vorschlägen für eine ökonomisch fundierte Gesetzgebung in der europäischen Wettbewerbspolitik, die den Akteuren Rechtssicherheit im Bezug auf Kooperationsvereinbarungen geben soll. Anders gewendet bezweckt diese Arbeit eine externe Stabilisierung internationaler Unternehmenskooperationen.