Pflichtanteil Rechtswissenschaften

Die Veranstaltungen im rechtswissenschaftlichen Teil werden an der juristischen Fakultät belegt. Hierbei handelt es sich um „klassische“ rechtswissenschaftliche Veranstaltungen, welche gemeinsam mit den Jurastudierenden belegt werden.

Angeboten werden Grundlagenveranstaltungen aus der juristischen Zwischenprüfung (BGB AT, Schuldrecht I, Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht I, Deutsches und europäisches Verfassungsrecht II, Verwaltungsrecht AT) sowie ein Schwerpunktbereich nach Wahl (z.B. Öffentliches Recht, Internationales Recht, Wirtschaft und Unternehmen).

 

Schwerpunktbereich

Im Schwerpunktbereich können die Studierenden die erlernten Grundlagen und Kompetenzen vertiefen und Veranstaltungen aus dem juristischen Schwerpunktbereich wählen. Hierbei gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:

  • 7 Vorlesungen á 2 Stunden
  • 4 Vorlesungen á 2 Stunden + ein Seminar
  • 2 Vorlesungen á 2 Stunden + ein Seminar + ein Seminar in Kurzversion

Es wird empfohlen, sich dabei an der Gesamtstruktur eines konkreten Schwerpunktbereichs entsprechend den „Studienplänen für die Schwerpunktbereiche“ der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zu orientieren. Soll der Schwerpunktbereich auf dem BA-Zeugnis ausgewiesen werden, muss er nach dieser Struktur studiert werden.

Je nachdem, welchen „Weg“ Sie wählen, setzt sich Ihre Modulnote unterschiedlich zusammen:

  • Die besten 4 Klausuren fließen mit jeweils 25% ein.
  • Entweder fließen alle 4 Klausuren zu jeweils 25 % ein ODER die beste Klausur (25 %) und die Seminararbeit (75%).
  • Es zählen entweder das Kurzseminar (50%) + 2 Klausuren (je 25 %) ODER das Seminar (75%) und die beste Klausur (25%).

 

Wenn Sie ein juristisches Seminar belegen und in diesem eine Seminararbeit schreiben wollen, verweisen wir auf den Leitfaden „Verfahren zur Anmeldung zu Seminaren im Bereich der Rechtswissenschaften“.

Die angebotenen Seminare finden Sie (ab Mitte Dezember bzw. Mitte Juni für das folgende Semester) im Vorlesungskommentar der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Es gelten Anmeldefristen, die einzuhalten sind! Die Entscheidung darüber, ob ein Teilnehmer angenommen wird, trifft jedoch die jeweilige Seminarleitung. 

  • Die Themenvergabe erfolgt im Rahmen einer Seminarvorbesprechung, die bereits im vorlaufenden Semester stattfindet. Die Termine legt der jeweilige Lehrstuhl fest.
  • Die Anmeldung zum Seminar gilt als Vorschlag der Kandidatin/des Kandidaten für die Wahl der Prüferin/des Prüfers. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung zu einem Seminar. Das Vorschlagsrecht hinsichtlich des zu bearbeitenden Themas entfällt (vgl. PO). Es kann aber ein Thema aus der Seminarthemenliste ausgewählt werden.

Hinweise

  • Die Fakultät veranstaltet eine Restplatzbörse, an der die BA-Studierenden teilnehmen dürfen.
  • Wer sich für das Verfassen der juristischen Bachelorarbeit entscheidet, muss die gesamte Seminarleistung erbringen. Dazu gehören die schriftliche Ausarbeitung des Themas, Vortrag und Teilnahme an Diskussion. Die jeweilige Seminarleitung kann u.U. weitere Leistungen verlangen. Für die endgültige Note ist nur die Note der schriftlichen Ausarbeitung relevant.
  • Das Formular "Leistungsnachweis über die Bachelorarbeit / ein Seminar im Schwerpunktbereich" ist auch für Seminare anzuwenden, die nicht als Bachelorarbeit geschrieben werden sollen.
  • Bitte achten Sie darauf, dass auf dem Leistungsnachweis der Umfang des Seminars durch den Seminarleiter angekreuzt wird. Der Umfang muss mit dem Umfang auf der Anmeldung für das Seminar übereinstimmen.

 

Außercurriculare juristische Veranstaltungen

Studierende der Studiengänge Politik und Recht sowie Wirtschaft und Recht ist es möglich, über die im Studienplan vorgeschriebenen Bachelorveranstaltungen hinaus juristische Veranstaltungen zu belegen. Dies ist in Hinblick auf einen gewünschten späteren Wechsel in die Rechtswissenschaften in Betracht zu ziehen. So können z.B. die juristischen Hausarbeiten in den Semesterferien absolviert werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, den Bachelor zu „strecken“, d.h. eine Veranstaltung offenzulassen um das Studierende hinauszuzögern. In dieser Zeit können Zwischenprüfungsklausuren über diesen Weg absolviert werden, wodurch bei einem Wechsel mehr Zeit für die Examensvorbereitung bleibt. Bitte beachtet, dass nach Bestehen der letzten Studienleistung für den Bachelor die Bachelorprüfung beendet ist und eine Einschreibung darüber hinaus nicht möglich ist. 

Politik und Recht Studierende können sich für die Veranstaltungen über Wilma I (nicht Wilma II (!)), Wirtschaft und Recht Studierende müssen sich persönlich beim Prüfungsamt für Rechtswissenschaften an- und abmelden.

Bitte beachten Sie, dass diese Möglichkeit ein Entgegenkommen der juristischen Fakultät darstellt, welches keineswegs selbstverständlich ist. Grundsätzlich ist es nicht möglich, Leistungen aus einem Studiengang zu absolvieren, für welchen keine Einschreibung vorliegt. Die juristische Fakultät kann aus diesem Grund keine Rücksicht auf Überschneidungen von Prüfungen nehmen.