Praktikum

Die Praktikumsordnung sieht ein oder mehrere Praktika im Umfang von insgesamt acht Wochen vor. Ein Praktikum darf dabei die Dauer von vier Wochen (150 h) nicht unterschreiten. Die acht Wochen können am Stück absolviert werden oder auf mehrere Praktika aufgeteilt werden (z.B. vier + vier Wochen bzw. vier Wochen + mehr Wochen). Sie können das Praktikum zu jedem Zeitpunkt und auch studienbegleitend absolvieren. Mögliche Einsatzbereiche sind Berufsfelder, für die der Studiengang qualifiziert, mögliche Beispiele finden Sie unter anderem hier. Eine weitere Anlaufstelle für Fragen rund um Suche und Bewerbung für Praktikumsplätze ist der Career Service der Universität Münster. Dort finden Sie Informationen rund um Suche, Finanzierung, Bewerbung, etc.

Sollten Sie bezüglich der Anerkennbarkeit des Praktikums unsicher sein, wenden Sie sich bitte an die Fachberater*innen.

Achtung: Laut Beschluss des Prüfungsausschusses vom 18.01.2010 können Praktika, die bereits universitär vergütet werden, entweder durch ECTS-Punkte oder monetär, nicht als Pflichtpraktika im Sinne der Prüfungsordnung anerkannt werden. Grundsätzlich ist die monetäre Vergütung eines Pratkikums unproblematisch.

Sie müssen sich für das Praktikum nicht bei Qispos anmelden. Die Anmeldung erfolgt, wenn die Studierenden den Praktikumsbericht einreichen (spätestens vier Wochen nach Beendigung des Praktikums!). Der Bericht folgt den formalen Vorgaben einer Seminararbeit. Es gelten dabei die formalen Vorgaben des Fachbereichs, dem das Praktikum zuzuordnen ist, also Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft oder Wirtschaftswissenschaft. Pro Praktikumswoche soll der Bericht dabei 300 Wörter umfassen, in dem Bericht sollen einerseits die Tätigkeiten beschrieben werden und andererseits soll das Praktikum vor dem Hintergrund des Studiums reflektiert werden. Die Praktikumsberichte werden zusammen mit einer Praktikumsbescheinigung oder alternativ einem Praktikumszeugnis ausschließlich per Email als PDF an folgende Adressen eingereicht:

Praktika im Bereich Politikwissenschaft: ifpolpraktikum@uni-muenster.de

Praktika im Bereich Rechtswissenschaft: edda.thurek@uni-muenster.de

Praktika im Bereich Wirtschaftswissenschaft: ciw.studienberatung@wiwi.uni-muenster.de

Einige Praktikumsgeber möchte einen Bescheinigung darüber haben, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, diese kann beim Prüfungsamt beantragt werden.

 

Anrechnung von von FSJ, Zivildienst und bereits absolvierten Praktika vor Studienbeginn

Eine Ausbildung, ein FSJ oder ein Vor-Studiums-Praktikum, das in einem mit Ihrem Studium zusammenhängenden Bereich absolviert wurde, kann angerechnet werden. Eine Anrechnung von Pflichtpraktika ist im Umfang von maximal vier Wochen möglich. Die anzurechnende Praktikums- oder Ausbildungszeit darf nicht länger als zwei Jahre vor Studienbeginn zurückliegen und muss mindestens vier Wochen umfasst haben. Zusätzlich ist ein Praktikumsbericht zu verfassen. Achtung: Der Praktikumsbericht muss bis zum Semesterende, in dem der Antrag gestellt worden ist, eingereicht werden, sonst kann das Praktikum nicht angerechnet werden!

Vor dem Studium absolvierte Berufsausbildungen im einschlägigen Bereich werden immer für acht Wochen anerkannt. Bei anderweitigen Tätigkeiten wird geprüft, ob sie den Anforderungen an geleisteten Stunden sowie der Gesamtdauer entsprechen und ob sie demzufolge für vier oder acht Wochen anerkannt werden. Auch hier gilt die Zwei-Jahres-Frist.

Zur Vorgehensweise: Füllen Sie den Antrag auf Anerkennung aus und unterschreiben Sie ihn. Legen Sie diesen gemeinsam mit Ihren Zeugnissen in Original und Kopie sowie dem Praktikumsbericht (Voraussetzungen siehe Praktikumsordnung) im Prüfungsamt vor.

Bei Fragen richten Sie sich bitte an das Prüfungsamt (telefonisch oder per Mail).