Praktikum
Die Praktikumsordnung sieht ein oder mehrere Praktika im Umfang von insgesamt zwölf Wochen (PO 2009) bzw. acht Wochen (PO 2010) vor. Ein Praktikum darf dabei die Dauer von vier Wochen (150 h) nicht unterschreiten. Die acht bzw. zwölf Wochen können am Stück absolviert werden oder auf mehrere Praktika aufgeteilt werden (z.B. vier + vier Wochen bzw. vier Wochen + acht Wochen oder sechs Wochen + sechs Wochen usw.). Sie können das Praktikum zu jedem Zeitpunkt und auch studienbegleitend absolvieren. Mögliche Einsatzbereiche sind Berufsfelder, für die der Studiengang qualifiziert, mögliche Beispiele finden Sie unter anderem hier. Eine weitere Anlaufstelle für Fragen rund um Suche und Bewerbung für Praktikumsplätze ist der Career Service der Universität Münster. Dort finden Sie Informationen rund um Suche, Finanzierung, Bewerbung, etc.
Sollten Sie bezüglich der Anerkennbarkeit des Praktikums unsicher sein, wenden Sie sich bitte an die Fachberater*innen.
Achtung: Laut Beschluss des Prüfungsausschusses vom 18.01.2010 können Praktika, die bereits universitär vergütet werden, entweder durch ECTS-Punkte oder monetär, nicht als Pflichtpraktika im Sinne der Prüfungsordnung anerkannt werden.
Wichtig: Sie müssen sich für das Praktikum nicht bei Qispos anmelden. Die Anmeldung erfolgt, wenn die Studierenden den Praktikumsbericht einreichen (spätestens vier Wochen nach Beendigung des Praktikums!)
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Praktikumsberichte reichen Sie bitte NUR per E-Mail ein: pam.wiporecht@wiwi.uni-muenster.de. Eine Postzusendung ist nicht mehr nötig!
Anrechnung von von FSJ, Zivildienst und bereits absolvierten Praktika vor Studienbeginn
Eine Ausbildung, ein FSJ oder ein Vor-Studiums-Praktikum, das in einem mit Ihrem Studium zusammenhängenden Bereich absolviert wurde, kann angerechnet werden. Eine Anrechnung von Pflichtpraktika ist im Umfang von maximal vier Wochen möglich. Die anzurechnende Praktikums- oder Ausbildungszeit darf nicht länger als zwei Jahre vor Studienbeginn zurückliegen und muss mindestens vier Wochen umfasst haben. Zusätzlich ist ein Praktikumsbericht zu verfassen. Achtung: Der Praktikumsbericht muss bis zum Semesterende, in dem der Antrag gestellt worden ist, eingereicht werden, sonst kann das Praktikum nicht angerechnet werden!
Vor dem Studium absolvierte Berufsausbildungen im einschlägigen Bereich werden immer für 8 Wochen anerkannt. Bei anderweitigen Tätigkeiten wird geprüft, ob sie den Anforderungen an geleisteten Stunden sowie der Gesamtdauer entsprechen und ob sie demzufolge für 4 oder 8 Wochen anerkannt werden. Auch hier gilt die Zwei-Jahres-Frist.
Zur Vorgehensweise: Füllen Sie den Antrag auf Anerkennung aus und unterschreiben Sie ihn. Legen Sie diesen gemeinsam mit Ihren Zeugnissen in Original und Kopie sowie dem Praktikumsbericht (Voraussetzungen siehe Praktikumsordnung) im Prüfungsamt vor.
Bei Fragen richten Sie sich bitte an das Prüfungsamt (telefonisch oder per Mail).