Wechsel zu Jura
Allgemeines
Für Studierende der Bachelor-Studiengänge „Politik und Recht“ und „Wirtschaft und Recht“ gibt es die Möglichkeit, an der WWU nach Abschluss des Bachelors in das 5. Fachsemester des Studiengangs Rechtswissenschaften mit dem Abschluss 1. Staatsexamen zu wechseln. Entsprechende Studienplätze werden vom Studierendensekretariat für die Absolventen reserviert.
Vorgehensweise
Sie können sich bereits zum Ende Ihres letzten Bachelor-Semesters eine Einstufungsbescheinigung in das 5. Fachsemester Rechtswissenschaft beim Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ausstellen lassen. Hierfür ist ein aktueller Notenausdruck erforderlich; das Bachelorzeugnis muss noch nicht vorliegen und kann nachgereicht werden. Mit dieser Einstufungsbescheinigung können Sie sich für das höhere Fachsemester bewerben (als Zweitstudium). Eine Bewerbung für das Sommersemester ist ab Anfang Februar bis Mitte März; für das Wintersemester ab Anfang August bis Mitte September möglich. Bitte beachten Sie die Fristen des Studierendensekretariats. Das Bewerbungsportal der WWU Münster finden Sie hier.
Anrechnung
Folgende, der nach den jeweiligen Studienverlaufsplänen zu erbringenden Leistungen aus dem juristischen Teil des Bachelorstudiums werden auf das Volljura-Studium angerechnet:
- Staatsorganisationsrecht (6 Credits)
- Grundrechte (6 Credits)
- BGB AT (7,5 Credits)
- Schuldrecht mit Kaufrecht:
- ¾ Leistung vor dem WS 2016/17 erbracht: 9 Credits
- ¾ Leistung nach dem WS 2016/17 erbracht: 6 Credits
- Schuldrecht mit Kaufrecht + Bes. Vertragsrecht/VerbraucherschutzR. (9 Credits)
- Verwaltungsrecht AT:
- ¾ Leistung vor dem WS 2016/17 erbracht: 9 Credits
- ¾ Leistung nach dem WS 2016/17 erbracht: 6 Credits
- Verwaltungsrecht AT mit Verwaltungsprozessrecht: 9 Credits
- Europarecht I (3 Credits)
- Scheine aus dem Bereich Öffentliches Recht: Polizei- und OrdnungsR, BauR, oder KommunalR (je 3 Credits) etc. soweit zwischenprüfungsrelevant
- Scheine aus dem Bereich Zivilrecht: Sachenrecht (6 Credits), Gesetzliche Schuldverhältnisse (4,5 Credits), Gesellschaftsrecht I, Arbeitsrecht, Erbrecht, Handelsrecht, Kreditsicherungsrecht (je 3 Credits) etc. soweit zwischenprüfungsrelevant
- Klausuren aus dem Schwerpunktbereich, sofern sie zu dem gewählten Schwerpunktbereich passen
- Die juristische Bachelorarbeit als Seminararbeit, sofern sie zu dem gewählten Schwerpunktbereich passt
Um eine problemlose Anrechnung des gesamten Schwerpunktbereichs zu gewährleisten, sollten Sie bei der Zusammenstellung ihrer Schwerpunktkurse darauf achten, die Anforderungen der Studienpläne für den Schwerpunktbereich im Jurastudium zu erfüllen.
Nicht anrechenbar ist das Integrationsmodul.
Bitte beachten Sie im Schwerpunktbereich: Die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus den Bachelorstudiengängen Wirtschaft und Recht sowie Politik und Recht im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung wird auf solche Prüfungsleistungen beschränkt, die im Bachelorstudium als Modulteilprüfungen der Schwerpunktbereichsprüfung (Pflichtmodul R 4) erbracht wurden und als solche im Transcript (Qispos) ausgewiesen sind.
Weitere Informationen
- Freischuss: Das Justizprüfungsamt Hamm legt bei der Berechnung der für den Freischuss anzurechnenden Fachsemester die von der Universität vorgenommene Einstufung zugrunde. Damit hat ein Bachelorabsolvent, der in das 5. Fachsemester des Jura- Staatsexamensstudiengangs eingestuft wird noch insgesamt 4 Semester Zeit, um sich zum Freischuss anzumelden. Allerdings besteht die Möglichkeit, sich Freisemester auf den Freischuss anrechnen zu lassen. Unter welchen Voraussetzungen Freisemester gewährt werden, erfahren Sie hier.
- BaföG: Beachten Sie, dass die Fortführung des Jura-Studiums nach Abschluss des Bachelors als Zweitstudium gilt und Sie daher ggf. Ihren Anspruch auf BaföG verlieren können.
Informationen zur Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaften
Eine erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studienfach Rechtswissenschaften ist Voraussetzung für die Zulassung zum Schwerpunktbereichsprüfung und zur staatlichen Pflichtfachprüfung. Dazu müssen folgende Leistungen erbracht werden:
Vorlesungen und Abschlussklausuren aus den drei Pflichtbereichen (Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht):
- Im Zivilrecht müssen Abschlussklausuren im Umfang von 30 Credits bestanden werden
- Im Öffentlichen Recht müssen Abschlussklausuren im Umfang von 20 Credits bestanden werden
- Im Strafrecht müssen Abschlussklausuren im Umfang von 10 Credits bestanden werden
- 2 Vorlesungen und Abschlussklausuren aus Grundlagenfächern (ein Grundlagenfach muss sich mit den historischen Grundlagen des Rechts befassen und eins mit den philosophisch-gesellschaftlichen Grundlagen) im Umfang von insgesamt 6 Credits
- 2 Hausarbeiten müssen bestanden werden (wahlweise aus dem ZivilR, Öff. Recht oder StrafR) im Umfang von insgesamt 12 Credits
Weitere Informationen zur Zwischenprüfung und zum Studienverlauf finden sich auf der Homepage der juristischen Fakultät.
Stand 17.11.16