Transcripts und Bescheinungen

Leistungsübersichten, Bescheinigungen über die vorläufige Durchschnittsnote und sonstige Standardbescheinigungen sind per Email oder innerhalb der Sprechzeiten des Prüfungsamtes der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erhältlich.

 

Transcripts

Offiziell gesiegelte Transcripts Ihrer bisherigen Leistungen o. ä. können beim Prüfungsamt per E-Mail angefordert werden und werden IHnen auch per E-Mail zugesandt.  Die Transcript werden vom Pürfungsamt unterschrieben, gestempelt und beim Mailversand durch ein Kennwort geschützt, so dass keine Änderungen vorgenommen werden können. Sollten Sie doch ein Transcript in Papierform benötigen, erhalten Sie dieses zu den persönlichen Sprechzeiten des Prüfungsamts, Im regelfalls reichen aber Transcripts per Email aus.

Tipp: Kopien von Bescheinigungen des Prüfungsamtes können beim ASTA kostenlos beglaubigt werden.
Hinweis: Die Ausstellung von Transcripts o.ä. muss nicht vorher bei dem Prüfungsamt beantragt werden.

 

Abschlussdokumente

Überprüfen Sie bitte nach Eintragung Ihrer gesamten Noten in QISPOS zunächst die Korrektheit Ihrer Daten. Dann können Sie über diesen Antrag auf Erstellung der Abschlussdokumente die Erstellung Ihres Zeugnisses beim Prüfungsamt beantragen. Die Ausstellung benötigt aufgrund der Unterschriften ca. drei-vier Wochen. Sie werden per Mail benachrichtigt, sobald die Dokumente fertiggestellt sind.

Die Dokumente können während der Sprechzeiten im Prüfungsamt abgeholt werden. Sofern Sie eine postalische Zusendung der Abschlussdokumente wünschen, vermerken Sie dies bitte auf Ihrem Antrag auf Erstellung der Abschlussdokumente und fügen Sie bitte dem Antrag ausreichend Briefmarken für ein Einwurfeinschreiben bei.

Abschlussdokumente können grundsätzlich nicht per E-Mail versendet werden. Hier ist nur der Postversand, die persönliche Abholung oder das Aushändigen bei der Absolventenfeier möglich.

Tipp: Für Bewerbungszwecke, zur Exmatrikulation oder Immatrikulation etc. können Sie vom Prüfungsamt eine vorläufige Abschlussbescheinigung erhalten. Diese können Sie per Email beantragen und sie wird Ihnen per Email zugeschickt. Falls Sie Fragen zur Exmatrikulation haben, richten Sie diese bitte an das Studierendensekretariat!

Hinweis: Wenn Sie zusätzlich einen Vertiefungsbereich in den Rechtswissenschaften (Politik & Recht, Wirtschaft & Recht) auf dem Bachelorzeugnis ausgewiesen bekommen möchten müssen Sie Folgendes beachten:

  • Alle Veranstaltungen des Moduls R 4 müssen aus dem Schwerpunktbereich stammen, der ausgewiesen werden soll.
  • Die Bachelorarbeit muss als Seminararbeit in einem juristischen Seminar absolviert werden, das dem Vertiefungsbereich zugeordnet ist.
  • Der Durchschnitt aller Schwerpunktleistungen muss mindestens 4,0 betragen.

 

Bitte beachten Sie außerdem: Alle Bescheinigungen, die das Prüfungsamt individuell nach den Vorgaben der Studis erstellt (also z.B. keine standisierten Transcripts), müssen vorher per E-Mail beantragt werden, bevor sie in der Sprechstunde abgeholt werden können.