Richtlinien für Reisen

Richtlinien zur Unterstützung der Reisen von wissenschaftlichen Mitarbeitern der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zu Kongressen und Tagungen

Welche Reisen werden unterstützt?

Um einen Zuschuss zu erhalten, müssen die Reisen folgende Kriterien erfüllen:

  • Wissenschaftliche Mitarbeiter der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster, auch wissenschaftliche Hilfskräfte, die in einem Arbeitsverhältnis mit einer Einrichtung der Fakultät stehen (gleichgültig ob aus Drittmitteln oder Haushaltsmitteln)
  • Eidesstattliche Erklärung, dass keine weitere Förderung von dritter Seite für diese Reise in Anspruch genommen wurde
  • Befürwortung durch den Professor
  • Kongressteilnahme als Mitglied der WWU, nachgewiesen durch Teilnehmerliste der Tagung o.ä.
  • Genehmigung der Reise durch eine Einrichtung der Universität, Nachweis durch Zahlung einer Reisebeihilfe durch die Universitätsverwaltung bzw. gesonderter Nachweis (vgl. auch Punkt 2.)
  • Inlands- oder Auslandsreise

In welcher Höhe werden die Reisen unterstützt?

Grundlage ist die Abrechnung durch die Universitätsverwaltung, der die anerkannten Reisekosten zu entnehmen sind. Es wird erwartet, dass ca. 25% der anerkannten Reisekosten vom Antragsteller selber getragen werden. Werden vom Institut weniger als 75% der anerkannten Kosten erstattet, wird eine Reisebeihilfe durch die FAG gewährt, deren Höhe auf 25% der anerkannten Kosten beschränkt ist. Insgesamt darf die Erstattung die Höhe der anerkannten Kosten nicht überschreiten.

Werden mehr Anträge gestellt als Fördermittel vorhanden sind, werden die Anträge linear gekürzt.

Verfahren

Die Antragsteller reichen einen formlosen Antrag (mit Bankverbindung) sowie die Unterlagen (Abrechnung des Rektorats über Reisebeihilfe, Auszug aus der Kongressteilnehmerliste, Erklärung über anderweitige Förderung) bei der FAG (Christian Schnieder, LS Controlling) ein. Wenn kein Zuschuss vom Institut gezahlt wird, z.B. bei wissenschaftlichen Hilfskräften, ist eine Aufstellung der Kosten in Analogie zu einer solchen Abrechnung beizufügen.

Die FAG stellt zu bestimmten Zeitpunkten die Höhe der Zuschüsse fest und überweist diese an die Antragsteller.