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Tipp: Unter "Studieren" finden Sie bei den einzelnen Studiengängen alle studiengangspezifischen Downloads (Studienverlaufspläne etc.).

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FAQ-Liste

Teil I: Anerkennungen, Einstufung, Bewerbung
Teil II: Standardkurse/Hauptseminare/Seminare zum Forschenden Lernen,
QISPOS, Juraklausuren, Stundenplan"bau", Statistik- und Methodenkurse, Zeugnisausstellung, Klausurannullierung, Freiversuche, RSS-Feeds
Teil III: Praktika, Auslandssemester, Urlaubs- und Praxissemester, Doppelstudium Jura/Politik und Recht oder Jura/Economics and Law
Teil IV: Fremdsprachenausbildung


Teil I: Anerkennungen, Einstufung, Bewerbung

1. Kann ich mir "alte" Prüfungsleistungen anrechnen lassen?
Ja - wenn Ihre Leistungen aus einem vorherigen Studium an einer staatlich anerkannten Universität stammen.
Nein - wenn Ihre Leistungen während Schule oder Ausbildung erbracht worden sind oder die Hochschule kein H+ Ranking hat (Recherchemöglichkeit hier).
Stellen Sie den "Antrag auf Anrechnung der Prüfungsleistungen". Legen Sie diesen zusammen mit dem anzuerkennenden Leistungsnachweis (Original und Kopie) und weiteren Unterlagen (müssen Auskunft geben über SWS, LP, Prüfungsart und Inhalte der anzurechnenden Veranstaltung) im Prüfungsamt vor. Beachten Sie, dass für nicht angegebene Veranstaltungen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits erbracht worden sind, eine spätere Anrechnung ausgeschlossen ist.
Falls Sie die Unterlagen postalisch einsenden, müssen die Leistungsnachweise beglaubigt oder, im Falle von Leistungsübersichten, von Ihrer Uni gesiegelt sein. Bitte senden Sie keine Originale ein!


2. Kann ich mich in ein höheres Semester einstufen lassen?
Ja
- wenn Sie drei der folgenden Voraussetzungen erfüllen und Ihnen nicht die Einschreibung gemäß § 6 Absatz 2 der PO untersagt ist:
(1) Sie müssen in zwei der drei Bereiche des Studiengangs bereits Leistungen aus einem vorherigen Studium haben - also z. B. Politik und Wirtschaft oder Politik und Studium Fundamentale. Schauen Sie sich dazu die Studienverlaufspläne unter "Studieren" an. Oft haben z. B. Rechtswissenschaftler bereits ein anerkennbares Praktikum oder eine englischsprachige Juraveranstaltung besucht. Beides ist ggf. für das Studium Fundamentale anerkennbar (siehe FAQ Nr. 4/Teil I). 
(2) Ihre Leistungen müssen grundsätzlich anerkennbar sein; siehe FAQ Nr. 1/Teil I.
(3) Die anerkannten Leistungen werden Veranstaltungen des neuen Studiengangs zugeordnet. Die im neuen Studiengang zugeordneten ECTS müssen ausreichend sein. So ergibt z. B. "Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht)" im neuen Studiengang 6 ECTS - unabhängig davon, wie viele Leistungspunkte diese Veranstaltung in Ihrem alten Studiengang gezählt hat. Für eine Einstufung in das 2. Fachsemester benötigen Sie 22,5 ECTS, für das 3. Fachsemester 45 ECTS, für das 4. Fachsemester 67,5 ECTS, für das 5. Fachsemester 90 ECTS und für das 6. Fachsemester 112,5 ECTS.
Zur Vorgehensweise:
1. Bewerben Sie sich beim Studierendensekretariat um einen Studienplatz im höheren Fachsemester. Die Fristen für eine Bewerbung erfahren Sie hier
2. Füllen Sie den Antrag auf Einstufung aus und unterschreiben Sie ihn. Reichen Sie diesen zusammen mit Ihren vollständigen Unterlagen (dazu siehe FAQ Nr. 2) beim Prüfungsamt ein. Da die Anträge zur Bearbeitung an die Studienfachberater weitergeleitet werden, sollte dies für ein WS bis zum 31.08., für ein SoSe bis zum 28./29.02. geschehen. Bei einem späteren Einreichen der Unterlagen ist nicht mehr gewährleistet, dass die Einstufungsbescheinigung rechtzeitig zum Fristende des Studierendensekretariats erstellt werden kann.
Die Einstufungsbescheinigung des Prüfungsamtes müssen Sie beim Studierendensekretariat einreichen.
Tipp: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Einstufung erhalten, sollten Sie sich zusätzlich für das erste Fachsemester bewerben (frühe Fristen beachten!). Alternativ können Sie bereits frühzeitig Kontakt zu den Studienfachberatern aufnehmen, um die Anrechnung/Einstufung prüfen zu lassen. Beachten Sie zudem: Für ein WS wird nur in ungerade, für ein SoSe nur in gerade Fachsemester eingestuft.
Wichtig: Erfahrungsgemäß haben wir mehr Bewerber in höhere Fachsemester als freie Plätze. D.h., dass Sie leider nicht sicher damit rechnen können, bei Erfüllung der oben dargelegten Voraussetzungen, einen Studienplatz zu erhalten. 

3. Wie bewerbe ich mich für das 1. Fachsemester
?
Die Bewerbung läuft über das
Studierendensekretariat. Die Fristen für eine Bewerbung erfahren Sie hier

4. Wie werden angerechnete Leistungen der Einstufung in QISPOS übertragen?
Die zur Ausstellung der Einstufungsbescheinigung geprüften Anrechnungen erfolgen zunächst nur unter Vorbehalt. Wenden Sie sich zu Semesteranfang mit einer aktuellen Leistungsübersicht, aus der ersichtlich wird, dass Ihr Prüfungsanspruch aus dem vorherigen Studiengang noch besteht, an das Prüfungsamt. Dort werden dann bei positiver Prüfung des Prüfungsanspruches die anerkannten Leistungen in QISPOS verbucht.

5. Sind Ausbildung, FSJ, Zivildienst, Praktika anrechnbar?
Nein - wenn es sich um FSJ, Zivildienst oder Ehrenamt handelt.
Ja - wenn es sich um eine Ausbildung oder ein Vor-Studiums-Praktikum handelt, das in einem mit Ihrem Studium zusammenhängenden Bereich absolviert wurde.
Eine Anrechnung von Pflichtpraktika ist im Umfang von maximal vier Wochen möglich. Die anzurechnende Praktikums- oder Ausbildungszeit darf nicht länger als zwei Jahre vor Studienbeginn zurückliegen und muss mindestens vier Wochen umfasst haben. Zusätzlich ist ein Praktikumsbericht zu verfassen.
Achtung: Der Praktikumsbericht muss vier Wochen nach Antragsstellung eingereicht werden, sonst kann das Praktikum nicht angerechnet werden! Bei erfolgreichen Einstufungen muss der Bericht vier Wochen nach offiziellem Semesterstart abgegeben werden.
Wichtig ist dies auch für Studierende, die eine Einstufung benötigen und ansonsten nur aus einem Bereich Leistungen anerkennen lassen können (siehe FAQ Nr. 2/Teil I): Das Praktikum zählt zum Studium Fundamentale.
Zur Vorgehensweise: 
Füllen Sie den Antrag auf Anerkennung aus und unterschreiben Sie ihn. Legen Sie diesen gemeinsam mit Ihren Zeugnissen in Original und Kopie sowie dem Praktikumsbericht (Voraussetzungen siehe Praktikumsordnung) im Prüfungsamt vor.

6. Anrechenbarkeit von Schwerpunktklausuren im Fach Jura?
Studienleistungen, die im Rahmen eines Bachelor-Studiengangs erbracht wurden, werden auf Antrag bei einem Wechsel zum klassischen Jurastudium gem. § 9 PrüfO als Teilprüfungen der Schwerpunktbereichsprüfung angerechnet, wenn die Veranstaltungen, in denen sie erbracht wurden, gleichzeitig auch als prüfungsrelevante Schwerpunktveranstaltungen im Studiengang Rechtswissenschaft der jeweiligen Hochschule ausgewiesen waren, und die Leistungen aller Teilnehmer nach demselben Maßstab bewertet wurden.

7. Ist ein Doppelstudium Jura/Politik und Recht oder Jura/Economics and Law möglich?
Ja - wenn mit Jura angefangen und die Zwischenprüfung bestanden wurde. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

8. Wechsel bei endgültig nicht bestandenen SteX Jura?
Ist das rechtswissenschaftliche Staatsexamen endgültig nicht bestanden, ist ein Wechsel zu Politik und Recht (B.A.) und Economics and Law (B.Sc.) gemäß § 6 Absatz 2 der PO 2010 nicht möglich.


Teil II: Standardkurse/Hauptseminare/Seminare zum Forschenden Lernen, QISPOS, Juraklausuren, juristische Bachelorarbeit, Stundenplan"bau", Statistik- und Methodenkurse, Zeugnisausstellung, Klausrannullierung, Freiversuche


1. Wie wähle ich die Proseminare/Standardkurse in Politikwissenschaft nach der PO 2009 aus?

Insgesamt müssen Sie am Institut für Politikwissenschaft 8 Proseminare oder Standardkurse (= 8 Leistungsnachweise und 16 SWS) auswählen. Die Wahl von Hauptseminaren ist generell nicht möglich.
Von den drei Abteilungen des Instituts (A, B, C) müssen Sie mindestens zwei durch Vertiefungsmodule abdecken. Sie müssen dementsprechend je drei Proseminare/Standardkurse in den zwei von Ihnen frei zu bestimmenden Abteilungen auswählen (z. B. 3 x A und 3 x B). Die zwei übrigen Proseminare/Standardkurse können Sie unabhängig von dieser Regel wählen.
Die 2x3 Vertiefungsveranstaltungen müssen nicht zusammenhängend in einem einzigen oder in zwei aufeinanderfolgenden Semestern besucht werden. Wichtig ist, dass Sie am Ende Ihres Studiums aus dem Wahlbereich 8 Leistungsnachweise vorweisen können, von denen 6 zu gleichen Anteilen (= 2x3) aus zwei Abteilungen stammen.
2. Wie viele Seminare muss ich in Politikwissenschaft nach der PO 2010 belegen?
Nach der PO 2010 absolvieren Sie innerhalb ihres Studiums vier Standardkurse /Proseminare/Lektürekurse und drei Seminare zum Forschenden Lernen nach Ihrer Wahl und entsprechend Ihrem Schwerpunkt. In den Standardkursen wird für gewöhnlich ein größeres  Themengebiet eingeführt. Zumeist sind diese Kurse relativ stark besucht. In einem Proseminar wird ein kleineres Themenfeld umfassend behandelt. Die Seminargröße ist meist geringer und die Diskussion bzw. der eigene Vortrag stehen mehr im Vordergrund. In einem Lektürekurs werden Texte, zumeist Klassiker der Politikwissenschaft, vertieft behandelt und gelesen. Wir empfehlen dringend die Absolvierung von ein bzw. zwei Lektürekursen im Verlaufe ihres Studiums, um die eigene Lesekompetenz zu verbessern. Die Seminare zum Forschenden Lernen sind sehr unterschiedlich organisiert. Hier sollen die erlernten Methodenkenntnisse angewandt werden und auf konkrete Projekte bezogen werden.
Innerhalb ihres Studiums müssen von den vier Standardkursen/Lektürekursen/Proseminaren drei mit Leistungsnachweis (zumeist Referat + Hausarbeit bzw. Klausur) und einer mit Teilleistung (Referat oder Essay o. ä.) absolviert werden. Die Teilleistung ist unbenotet.
Von den drei Seminaren zum Forschenden Lernen müssen zwei mit Leistungsnachweis und eins mit Teilleistung absolviert werden. Auch hier ist die Teilleistung unbenotet.

3. Welche Juraveranstaltungen darf ich nach PO 2010 frei wählen?
In dem rechtswissenschaftlichen Modul R4 (Aufbauveranstaltungen nach Wahl) können Sie alle Veranstaltungen aus dem Bereich der juristischen Zwischenprüfung wählen, die nicht schon Pflichtfach sind. Strafrechtliche Veranstaltungen und Grundlagenveranstaltungen sind nicht wählbar. Regelmäßig angeboten werden beispielsweise Polizei- und Ordnungsrecht, Baurecht, Verwaltungsprozessrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handelsrecht, Gesetzliche Schuldverhältnisse etc.
In dem rechtswissenschaftlichen Modul R5 (Schwerpunktbereich nach Wahl) können Sie alle Veranstaltungen aus dem Schwerpunktbereich der Juristischen Fakultät auswählen, egal welchem spezifischen Schwerpunktbereich sie entstammen. Nur Veranstaltungen die lediglich dem strafrechtlichen Schwerpunkt zugeordnet sind, können nicht belegt werden. Grundlagenfächer sind nur wählbar, wenn sie für den Schwerpunktbereich zugelassen sind. Ein Seminar muss nicht belegt werden. Falls Sie sich auf dem Bachelorzeugnis einen Vertiefungsbereich ausweisen lassen möchten, müssen alle Schwerpunktveranstaltungen für den von Ihnen gewählten Bereich zugelassen sein. Wir empfehlen Ihnen, sich bei der Auswahl der Veranstaltungen an die Studienpläne der der Juristischen Fakultät zu halten. Um den Schwerpunkt später für ein Jurastudium anrechnen zu lassen, ist dies zwingend erforderlich. Neben den sieben Veranstaltungen muss noch - ggf. im Rahmen der Bachelorarbeit - ein Seminar absolviert werden, welches ebenfalls thematisch zu dem Vertiefungsbereich passen sollte.

4. Wie melde ich mich für Veranstaltungen an?
Für alle Veranstaltungen müssen Sie sich innerhalb der Fristen bei QISPOS anmelden. Die Frist läuft ca. vier Wochen und beginnt im WS i.d.R. im Oktober, im SoSe i.d.R. im April. Für Veranstaltungen, die nicht über QISPOS angemeldet werden können, müssen Sie sich zwingend in der "persönlichen Anmeldezeit" beim Prüfungsamt anmelden. Das Prüfungsamt meldet dann die Leistung für Sie in QISPOS an.

Achtung: Sind Sie bei QISPOS für eine Leistung nicht angemeldet und legen diese trotzdem ab, kann die Leistung für Ihr Studium nicht anerkannt werden! Umgekehrt gilt: Sind Sie für eine Leistung in QISPOS angemeldet, wollen diese nun doch nicht mehr absolvieren und verpassen die Abmeldefrist, muss das Prüfungsamt einen Fehlversuch (5,0) verbuchen.
Die An- und Abmeldefristen werden rechtzeitig unter "Termine" bekannt gegeben!
Zusätzlich zur QISPOS-Anmeldung können fachspezifische Anmeldungen nötig sein:
Am IfPol müssen Sie sich nur für Tutorien zu Beginn des Semesters anmelden. Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Homepage des IfPol. In Ausnahmefällen kann eine separate Anmeldung für Seminare beim Dozenten notwendig sein, wenn dieser das online im Veranstaltungskommentar LSF oder seiner Homepage ausdrücklich einfordert.
Am CIW erfolgt die Anmeldung zu den Seminaren per Formular jeweils in den Semesterferien. Information dazu finden Sie auf der Homepage des CIW.

Für die Englischveranstaltungen sind Anmeldungen per Mail notwendig. Diese finden i.d.R. ab sechs Wochen vor Vorlesungsbeginn statt und werden auf BaSIC unter "Aktuelles" online gesetzt. Melden Sie sich hier an, müssen Sie auch den C-Test bis Fristende eingereicht haben.
Hinweis: Für die juristischen Arbeitsgemeinschaften müssen Sie sich nicht anmelden. Die Termine werden zu Semesterbeginn auf BaSIC oder in der ersten Vorlesung bekannt gegeben.

5. Wie "baue" ich mir meinen Stundenplan?
Erstsemester bekommen vom BaSIC einen Stundenplan gestellt. Danach müssen Sie Ihre Stundenpläne selber zusammenstellen:
Zu Beginn der Semesterferien wird auf BaSIC unter "Aktuelles" das offiziell wählbare
Lehrveranstaltungsangebot des nächsten Semesters veröffentlicht. Es orientiert sich am LSF. Bitte achten Sie stets auf Änderungen bis zum Semesterstart.
Zunächst sollten Sie sich anhand des Studienverlaufsplanes für Ihren Studiengang erkundigen, welche Veranstaltungen Sie belegen müssen. Danach wählen Sie aus dem auf BaSIC veröffentlichten Angebot die für Sie passenden Veranstaltungen aus. Ein Beispiel: Im dritten Semester müssen Sie das Modul "Methoden der Empirischen Sozialforschung" belegen (2 SWS). Im BaSIC-Lehrveranstaltungsangebot finden Sie linkerhand das Modul, daneben die für das Modul freigegebenen Veranstaltungen - meist eine Reihe von freigegebenen Methodenveranstaltungen mit unterschiedlichen Titeln.
 Im LSF können Sie nun die Termine und den Veranstaltungskommentar einsehen.
Beachten Sie bitte dringend die Hinweise zu den Anmeldungen in FAQ Nr. 3/Teil II.
Hinweis: Manche Veranstaltungen setzen den Besuch vorangegangener Veranstaltungen voraus (z. B. Methodik nach Statistik I/II am FB 04). Bei Jura sollten Sie sich über spezifische Voraussetzungen von Veranstaltungen im wahlfreien Bereich ausdrücklich informieren!
Wichtig: Bitte bedenken Sie: Der Studienverlaufsplan ersetzt nicht die selbstständige Planung des Studiums.


6. Was muss ich bei Juraklausuren beachten?
Bitte beachten Sie, dass Sie für die juristischen Klausuren seit dem SoSe 2010 kein Klausurpapier mehr mitbringen müssen. Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seit dem SoSe 2010 sämtliche Juraklausuren und Seminare eingescannt werden. Alle Teilnehmer werden daher gebeten, die Klausuren nicht zusammenzuheften, sondern lose im Umschlag abzugeben. Das gilt auch für Seminararbeiten. Nach dem Einscannen können die Arbeiten an den Lehrstühlen abgeholt werden. Nähere Informationen erteilt Frau Roberg vom Prüfungsamt Jura.
Ab dem WS 2010/2011 dürfen bei der Anfertigung von juristischen Semesterabschlussklausuren nur "saubere" Gesetzestexte verwendet werden. Sämtliche Unterstreichungen, Markierungen, nummerische und sonstige Verweise sowie Post-Its. sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden als Täuschungsversuch gewertet und führen zum sofortigen Ausschluss aus der Klausur.

7. Was muss ich beachten, wenn ich eine juristische Bachelorarbeit schreiben möchte?
Wenn Sie sich für eine juristische Bachelorarbeit entschieden haben, müssen Sie ein juristisches Seminar im Bereich des Zivilrechts oder des Öffentlichen Rechts belegen. Zur Wahl stehen alle (zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen) Seminare der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die Entscheidung darüber, ob ein Teilnehmer angenommen wird, trifft jedoch der jeweilige Seminarleiter. Das Angebot an Seminaren wird in der Regel zum Ende des vorlaufenden Semesters online veröffentlicht; es gelten Anmeldefristen für die Anmeldung, die einzuhalten sind. Die Themenvergabe erfolgt im Rahmen einer Seminarvorbesprechung. Sollten Sie zu Ihrem „Wunschseminar“ nicht zugelassen worden sein, veranstaltet die Rechtswissenschaftliche Fakultät eine Restplatzbörse, an der die BA-Studierenden teilnehmen dürfen. Wer sich für eine juristische Bachelorarbeit entscheidet, muss die gesamte Seminarleistung erbringen, d. h. die schriftliche Ausarbeitung des Themas, Vortrag und Teilnahme an der Diskussion. Der jeweilige Seminarleiter kann u. U. weitere Leistungen verlangen. Das Seminarzeugnis wird als Bachelorarbeit angerechnet.

8. Wo und wie erhalte ich ein offizielles vorläufiges Transcript meiner Leistungen o. ä. Bescheinigungen?
Offizielle (gesiegelt und unterschrieben) Trancripts Ihrer bisherigen Leistungen o. ä. erhalten Sie gegen Vorlage Ihres Studierendenausweises (mit Lichtbild)
während der Sprechzeiten im Prüfungsamt. Falls Ihnen ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist, können Sie formlos mit Ihrer Unterschrift eine postalische Zusendung beantragen und gleichzeitig dem Prüfungsamt einen ausreichend frankierten Rückumschlag zuschicken. Außerdem können Sie eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person beauftragen, die Unterlagen für Sie abzuholen. Leider ist es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, offizielle Dokumente per Mail zu versenden.
Tipp: Kopien von Bescheingungen des Prüfungsamtes können beim ASTA kostenlos beglaubigt werden.

9. Welche Kurse in Statistik und Methoden darf ich als Studierender mit Studienbeginn ab WS 08/09 belegen?
Studierende des Studienganges Economics and Law, die ab dem WS 08/09 das Studium begonnen haben, müssen die Kurse Statistik I und II sowie den Methodenkurs am FB 04 ableisten.
Die Studierenden aus Politik und Wirtschaft, die im WS 08/09 das Studium begonnen haben, können sich aussuchen, wo sie Statistik belegen; Sie können es sowohl am FB 04 als auch am FB 06 belegen, mit der Einschränkung, dass beide Statistikkurse an einem Fachbereich abgeleistet werden müssen. Aber: Wenn Sie Statistik am FB 06 belegt haben, können Sie den Methodenkurs nicht am FB 04 machen, andersherum ist dies möglich.
Studierende in der PO 2010 in Politik und Wirtschaft können sich aussuchen, wo Sie das Statistik- und Methodenmodul studieren. Aber: Die Statistik- und Methodenausbildung kann insgesamt nur an einem Fachbereich absolviert werden, also entweder absolvieren Sie das Statistik- und Methodenmodul am FB 04 oder am FB06.
Die Studierenden von Politik und Recht besuchen die Statistikkurse und Methodenkurs am FB 06.

10. Wie beantrage ich die Ausstellung meiner Bachelor-Zeugnisunterlagen?
Sobald alle Ihre Noten in QISPOS verbucht worden sind, überprüfen Sie bitte ob alle Daten in QISPOS richtig eingetragen wurden (z. B. Sollen vom Prüfungsamt noch Kurse in QISPOS umgebucht werden?/ Evtl. Rechtschreibfehler bei Kurstiteln etc.). Nach Überprüfung beantragen Sie die Ausstellung Ihrer Zeugnisunterlagen bitte formlos schriftlich beim Prüfungsamt. Nennen Sie in dem Schreiben das Datum und die Bezeichnung Ihrer letzten Prüfungsleistung (z. B. tatsächlicher Abgabetermin der BA-Arbeit oder Datum der letzten Klausur). Teilen Sie evtl. Änderungswünsche mit, die Ihnen bei der Überprüfung der QISPOS-Daten aufgefallen sind. Falls Sie die Ausweisung eines absolvierten juristischen Vertiefungsbereiches (die Ausweisung wird nicht automatisch vorgenommen!) auf dem Zeugnis wünschen, geben Sie bitte an, welcher Vertiefungsbereich genau ausgewiesen werden soll. Nach Eingang des von Ihnen unterzeichneten Antrags dauert die Austellung der Zeugnisunterlagen aufgrund der Unterschriften ca. drei-vier Wochen. Sie werden per Mail benachrichtigt, sobald die Unterlagen fertiggestellt sind.
Das Zeugnis kann dann während der Sprechzeiten im Prüfungsamt abgeholt werden. Eine postalische Versendung des Bachelor-Zeugnisses erfolgt auf formlosen schriftlichen Antrag beim Prüfungsamt unter der Angabe Ihrer Adresse und der Beifügung des Portos von 3,05 € (Einwurfeinschreiben) in Briefmarken.
Tipp: Für Bewerbungszwecke, zur Exmatrikulation oder Immatrikulation etc. können Sie vom Prüfungsamt eine vorläufige Bescheinigung Ihres Abschlusses erhalten. Falls Sie Fragen zur Exmatrikulation haben, richten Sie diese bitte an das Studierendensekretariat!
Bitte: Wir möchten Sie bitten, uns mitzuteilen, welchen Lebensweg Sie eingeschlagen haben, nachdem Sie den Studiengang absolviert haben. Haben Sie beispielsweise einen Master (welchen und wo) gemacht oder sind Sie direkt in den Beruf eingestiegen. Bitte melden sie sich unter: k_pfun01@uni-muenster.de. Vielen Dank!

11. Wie annulliere ich eine Klausur bei Krankheit oder anderen trifftigen Gründen?
Beachten Sie dazu den Aushang des Prüfungsausschusses vom 30. November 2011. Um eine Klausur zu annullieren, reichen Sie bitte den Annullierungsantrag zusammen mit einem formal ausreichenden Attest (enthält: Dauer der Krankheit, Untersuchungstag, Stempel und Unterschrift des Arztes, Ausstellungsdatum) unverzüglich im Prüfungamt ein.

12. Wie setze ich Freiversuchspunkte nach der PO 2009?
Insgesamt können Sie in den Studiengängen Politik und Wirtschaft, Politik und Recht sowie Economics and Law während Ihres Studiums Freiversuche "im Wert" von 20 Leistungspunkten setzen. (z. B. auf 4 Klausuren a 5 Leistungspunkte). Diese können zur Tilgung eines Fehlversuchs oder zur einmaligen Möglichkeit der Notenverbesserung einer bestandenen Leistung eingesetzt werden. Im Falle der Notenverbesserung muss die Klausur zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden (vgl. PO § 16, Abs. 2 u. 3). Sollten Sie zu dem Verbesserungsversuch nicht erscheinen oder sich verschlechtern, zählt der Erstversuch.
Die Fristen zum Setzen von Freiversuchspunkten werden in den Semesterferien unter "
Termine" bekannt gegeben. Dort kann auch das dazugehörige Formular heruntergeladen werden, welches im Prüfungsamt eingreicht werden muss.

13. Welche Vorteile bringt die Nutzung von RSS-Feeds?
Seit einiger Zeit kann für "Aktuelles" und "Termine" ein RSS-Feed abonniert werden. Einige Studierende nutzen diesen Service bereits. Allen anderen möchten wir nochmals die Funktionsweise und die Vorteile der Nutzung mit Hilfe von Wikipedia aufzeigen.
Leider ist es nicht möglich, alle für Sie wichtigen Meldungen auf BaSIC zu bündeln. Damit Sie trotzdem keine wichtige Meldung verpassen, nutzen Sie bitte auch die Feeds des CIW, des Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamtes, der juristischen Fakultät, des juristischen Prüfungsamtes, des ifpol, etc.


Teil III: Praktika, Auslandssemester, Urlaubs- und Praxissemester

1. Wann kann ich das Pflichtpraktikum absolvieren?
Sie können das Praktikum zu jedem Zeitpunkt und auch studienbegleitend absolvieren.

2. Wie absolviere ich das Pflichtpraktikum?
Laut Praktikumsordnung müssen Sie ein Praktikum/mehrere Praktika im Umfang von insgesamt 12 Wochen (PO 2009) bzw. 8 Wochen (PO 2010) absolvieren. Ein Praktikum darf die Dauer von vier Wochen (150 h) nicht unterschreiten. Die 8/12 Wochen können am Stück absolviert oder auch aufgeteilt werden (z. B. vier + vier Wochen bzw. vier Wochen + acht Wochen oder sechs Wochen + sechs Wochen usw.). Es werden aber mindestens zwei verschiedene Praktika empfohlen.
Achtung: Laut Beschluss des Prüfungsausschusses vom 18. Januar 2010 können Praktika, die bereits universitär vergütet werden, entweder durch ECTS-Punkte oder monetär, nicht als Pflichtpraktika im Sinne der Prüfungsordnung anerkannt werden.
WICHTIG: Sie müssen sich für das Praktikum nicht bei Qispos anmelden.

3. Was muss ich beim Einreichen des Praktikumsberichts beachten?
Nach Beendigung des Praktikums müssen Sie innerhalb von vier Wochen den Praktikumsbericht (Einfache schriftliche Ausführung mit Kopie des Zeugnisses und der Eidesstaatlichen Versicherung sowie als PDF per Mail) bei Frau Springer im Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamt einreichen. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten!
Achtung: Die Abgabefrist wird nur gewahrt, wenn sowohl die schriftliche Ausarbeitung als auch das PDF innerhalb der vier Wochen im Prüfungsamt eingereicht werden! Sollte das Praktikumszeugnis bis dahin noch nicht vorliegen, kann dies jederzeit nachgereicht werden.
Laut Beschluss des Prüfungsausschusses vom 18.01.2010 wird der Umfang von Praktikumsberichten gegenüber der bisherigen Regelung laut Praktikumsordnung reduziert. Als neue Regel gilt: 300 Wörter pro abgeleisteter Praktikumswoche.

Ausführlichere Informationen dazu, was beim Praktikum zu bedenken ist, finden Sie in folgender PowerPoint. Diese enthält auch weitere Informationen zu der Absolvierung der Sprachkurse. PPT 
Achtung: Laut Beschluss des Prüfungsausschusses vom 30.06.2009 haben Plagiate in Praktikumsberichten strengste Konsequenzen. Sollten den Fachvertretern einzelne Stellen auffallen, die wörtlich aus dem Internet oder aus Büchern/Zeitschriften übernommen wurden, aber nicht als Zitate gekennzeichnet sind, wird der Bericht nicht akzeptiert. Der Bericht kann nicht mehr ausgebessert werden und somit verliert das gesamte Praktikum seine Gültigkeit (s. a. Praktikumsordnung). Bitte behandeln Sie also einen Praktikumsbericht so, wie eine normale Hausarbeit. Das heißt: wissenschaftliche Schreibweise, normale Zitation, korrektes Literaturverzeichnis (bes. Internetquellen!) und Abgabe in einem Schnellhefter (keine Loseblatt-Sammlung). Einen Leitfaden zum Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit finden Sie zum Beispiel hier.


4. Sind Ausbildung, FSJ u. ä. als Praktika anrechnbar?
Nein - wenn es sich um FSJ, Zivildienst oder Ehrenamt handelt.
Ja - wenn es sich um eine Ausbildung oder ein Vor-Studiums-Praktikum handelt, das in einem mit Ihrem Studium zusammenhängenden Bereich absolviert wurde.
Eine Anrechnung von Pflichtpraktika ist im Umfang von maximal vier Wochen möglich. Die anzurechnende Praktikums- oder Ausbildungszeit darf nicht länger als zwei Jahre vor Studienbeginn zurückliegen und muss mindestens vier Wochen umfasst haben. Zusätzlich ist ein Praktikumsbericht zu verfassen.
Zur Vorgehensweise: Füllen Sie den Antrag auf Anerkennung aus und unterschreiben Sie ihn. Legen Sie diesen gemeinsam mit Ihren Zeugnissen in Original und Kopie sowie dem Praktikumsbericht (Voraussetzungen siehe Praktikumsordnung) im Prüfungsamt vor.

5. Kann ich während meines Studiums ein Auslandssemester/jahr absolvieren?
Ja. Empfehlenswert ist eine frühzeitige Organisation. Informieren Sie sich über:
(1) Die Kooperationen und Erasmusangebote Ihrer Institute und die geltenden Bewerbungsfristen unter
Institut für Politikwissenschaft, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät;
(2) Das Lehrveranstaltungsangebot der von Ihnen ausgesuchten ausländischen Universität;
Haben Sie diese Informationen eingeholt? Dann besuchen Sie eine Sprechstunde Ihrer Studienberatung und besprechen Sie Ihren individuellen Studienverlaufsplan: Welche Veranstaltungen können Sie vorziehen oder im Anschluss an das Auslandssemester machen?
Tipp: Bei der Organisation kann Ihnen auch das International Office helfen, insbesondere bei selbstorganisierten Aufenthalten.

6. Wie kann ich mir Leistungen aus meinem Auslandssemester/jahr anrechnen lassen?
Zur Prüfung der Anrechnungsmöglichkeiten verwenden Sie bitte die Formulare im Downloadbereich und reichen Sie das entsprechende Formular beim Prüfungsamt ein. Sie können die Anrechnung Ihrer im Ausland erbrachten/zu erbringenden Leistungen entweder nach Ihrem Aufenthalt oder vorab beantragen. Durch die Vorab-Prüfung erhalten Studierende mehr Sicherheit über eine mögliche Anrechnung. Ein Anrecht auf Anrechnung besteht allerdings nicht.
Wichtig: Für eine Anerkennung, ob Vorab- oder im Nachhinein reichen Sie bitte ein Syllabus für jede Veranstaltung ein, die Sie sich anerkennen lassen wollen. Dieser muss enthalten: Eine Themenübersicht, Leistungsanforderung + eventuell Übersicht über die Anzahl der SWS.
Damit die Anrechnungen der Vorab-Prüfung nach Ihrem Auslandsaufenthalt in QISPOS übertragen werden, reichen Sie bitte die vom Fachvertreter ausgefüllten Anträge zusammen mit dem Transcript of Records (Original+Kopie) während der Sprechzeiten im Prüfungsamt ein.
Bitte bedenken Sie, dass Ihre Leistungen aus dem Ausland seit dem WS 2010/2011 mit Note angerechnet werden.
Tipps zur Anerkennung von Leistungen in der Politikwissenschaft: Erfahrungsgemäßist es eher möglich, Standardkurse o.ä. anzurechnen als Seminare zum Forschenden Lernen. Wir empfehlen daher bei einem geplantem Auslandsaufenthalt Seminare zum Forschenden Lernen hier vor Ort vorzuziehen.
Tipps zur Anerkennung von Leistungen in Jura:
Erfahrungsgemäß ist es am einfachsten, Leistungen aus dem Schwerpunktbereich anzuerkennen. Diese sollten in der Regel einen internationalen Bezug haben. Leistungen im landesspezifischen Recht sind in der Regel nicht anrechenbar (z. B. "Franzöisches Arbeitsrecht"  als "Arbeitsrecht")
.

7. Vorabprüfung von Auslandsleistungen bei Wechsel zu Jura?
Sollten Sie nach dem Bachelor einen Wechsel zum rechtswissenschaftlichen Staatsexamensstudiengang anstreben, sollten Sie schon vorab prüfen lassen, ob auch die Rechtswissenschaftliche Fakultät die Auslandsleistungen für das Jurastudium anerkennt. Dies kann auf dem Vorabanrechnungsantrag vermerkt werden, der Antrag wird dann an die Juristische Fakultät zur Prüfung weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass im Falle eines Wechsels zu Jura nur drei im Ausland erbrachte Schwerpunktveranstaltungen angerechnet werden können.

8. Sollte ich ein Urlaubs- oder Praxissemester nehmen?
Ein Urlaubssemester ist für Studierende gedacht, die ihrem Studium an der WWU u. a. wegen eines Auslandsstudiums, freiwilliger Praktika, Krankheit oder Schwangerschaft nicht nachgehen können. Während eines Urlaubssemesters bleiben Sie immatrikuliert und zahlen die Rückmeldegebühren, sind aber von Studiengebühren befreit. Ihr Semesterticket können Sie beim
AStA zurückgeben.
Achtung: Während eines Urlaubssemesters können Sie keine Studienleistungen für Ihr Studium geltend machen, also auch keine Pflichtpraktika absolvieren. Einzige Ausnahme: Leistungen, die während eines Auslandssemesters an einer staatlich anerkannten Universität erbracht worden sind. Falls Sie ein freiwilliges Praktikum absolvieren möchten, benötigen Sie zur Beurlaubung das Siegel des
Career Service. Die Beurlaubung beantragen Sie beim Studierendensekretariat
Ein Praxissemester ist für Studierende gedacht, die ein mehrmonatiges Pflichtpraktikum v. a. während der Vorlesungszeit absolvieren. Während eines Praxissemesters bleiben Sie immatrikuliert und zahlen die Rückmeldegebühren. Die Studiengebühren müssen Sie zunächst überweisen, bekommen diese aber auf Antrag i. d. R. zurückerstattet. Gleichzeitig können Sie Prüfungsleistungen ablegen.
Das Praxissemester beantragen Sie beim
Studierendensekretariat. Dort legen Sie Ihren Praktikumsvertrag und eine Bescheinigung über Pflichtpraktika vor. Diese stellt das BaSIC aus.

9. Kann ich mein Semesterticket zurückgeben?
Ja - wenn Sie im betreffenden Semester beurlaubt oder exmatrikuliert sind, schwerbehindert oder schwer erkrankt sind, Sozialhilfe erhalten oder einen anderen sozialen Härtefall geltend machen. Die Rückerstattung können Sie beim
AStA beantragen. Infos zu Ticket und Rückgabefristen hier.


Teil IV: Fremdsprachenausbildung

1. Wie absolviere ich das Fremdsprachenmodul?
Laut der neuen PO 2010 und der Änderungsordnung für die PO 2009  ist es entscheidend, dass Sie innerhalb des Studiums min. sechs oder acht (bei zwei vierstündigen Kursen)  Semesterwochenstunden dem Spracherwerb widmen. Sie können dabei aus dem Angebot des Sprachenzentrums innerhalb der Allgemeinen Studien frei wählen. (Wichtig: Es können nur Kurse innerhalb der Allgemeinen Studien gewählt werden und diese auch so unter His/Lsf verbucht sind. Sie finden die Sprachkurse der Allgemeinen Studien im His/Lsf unter Lehrveranstaltungen/ Allgemeine Studien/Sprachkompetenz /Sprachen. Nur diese Kurse können belegt werden. Die anderen Kurse des Sprachenzentrums können nicht für das Fremdsprachenmodul angerechnet werden. (außer es handelt sich um Sprachkurse, die vor dem WS 2010/2011 absolviert wurden). Zudem werden die Englischkurse "Presentation Skills" und "Reading Skills" jedes Wintersemester und der Kurs "Office Skills" jedes Sommersemester über das Sprachenzentrum angeboten. Für die drei genannten Englisch-Kurse erhalten Sie bevorzugt einen Platz; bei allen anderen Sprachkursen wird bei Überfüllung gelost. Für alle Kurse müssen Sie sich über das Sprachenzentrum anmelden und die dortigen Voraussetzungen erfüllen, wie z. B. eine ausreichende C-Test-Punktzahl für fortgeschrittene Kurse, z. B. 60 Punkte für die drei Englisch-Kurse. Zusätzlich besteht auch die allgemeine Anmeldepflicht bei QISPOS!

2. Wie wird die Note für das Fremdsprachenmodul gemäß PO 2010 berechnet?
Entscheidend ist, dass Sie Sprachkurse aus dem Angebot der Allgemeinen Studien von insgesamt mind. 6 SWS erfolgreich absolviert haben. Die Modulnotenberechnung erfolgt anhand der Leistungspunkte (LP). So erhalten Sie für 2 SWS-Kurse 3 LP, für 4 SWS-Kurse 5 LP. Die erzielten LP können daher abweichen. Zur Notenberechnung werden die Einzelnoten der Sprachkurse mit ihren jeweiligen LP multipliziert. Die Produkte werden dann addiert und durch die erreichte Gesamtanzahl der LP dividiert. Der Quotient entspricht der Modulnote, wobei nach der 1. Nachkommastelle abgeschnitten wird. Die Modulnote des Fremdsprachenmoduls fließt am Ende, unabhängig von der tatsächlich erreichten LP-Anzahl mit 10 LP in die Gesamtbachelornote ein.
Rechenbeispiel: Max Mustermann absolviert einen 4 SWS-Kurs mit der Note 2,0 und einen 2 SWS-Kurs mit der Note 1,0. Der Studierende hat also insgesamt 8 LP erreicht.
2,0 x 5 = 10;  1,0 x 3 = 3; 13/8 = 1,625. Somit fließt die Note 1,6 mit 10 LP in die Gesamtbachelornote ein.


3. Kann ich ohne C-Test das Studium beginnen?
Ja. Sie können das Studium auch beginnen, wenn Sie den C-Test noch nicht erfolgreich bestanden haben.

4. Wie und wo mache ich den C-Test?
Jeweils einmal im Semester können Sie den Test beim
Sprachenzentrum absolvieren. Um an den Englisch-Veranstaltungen teilzunehmen, müssen Sie vorher mindestens 60 Punkte im C-Test in Englisch haben. Bei den anderen Sprachkursen der Allgemeinen Studien beachten Sie bitte die Zugangsvoraussetzungen des Sprachenzentrums.
Sie können sich bei entsprechendem Niveau des Nachweises auch einen TOEFL-Test oder ein ähnliches Zertifikat als C-Test anerkennen lassen. Dies erfolgt im Sprachenzentrum.
Tipp: Auf den Seiten des Sprachenzentrums können Sie eine Demo-Version des C-Tests absolvieren.

5. Kann ich ein Zertifikat zur Englischausbildung bekommen?
Das "UNIcert" wird vom Sprachenzentrum angeboten. Sie können es i. d. R. erhalten, wenn Sie nach den drei Englischveranstaltungen Ihres Studiengangs (Office Skills, Presentation Skills sowie Reading Skills) noch eine weitere englische Veranstaltung am Sprachenzentrum machen. Informationen dazu erhalten Sie am Sprachenzentrum.

6.  Kann ich an der "FFA" teilnehmen und wird mir davon etwas für mein Studium angerechnet?
Ja
- wenn Sie für "Economics and Law" oder "Politik und Recht" eingeschrieben sind, können Sie an der "Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung" für Juristen in Englisch, Französich oder Spanisch teilnehmen. Nähere
Informationen zur FFA erhalten Sie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Die FFA wird Ihnen für C-Test und - nach Prüfung durch das BaSIC im Anschluss an die abgeschlossene Ausbildung - i. d. R. für das Fremdsprachenmodul anerkannt. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich eine FFA-Veranstaltung aus „The Common Law of Contract“, „U.S. Constitutional Law“, „Droit des obligations français“, „Droit commercial et des sociétés“ und „Derecho Civil I“  als eine Schwerpunktveranstaltung anrechnen zu lassen. Desweiteren sind Leistungen anrechenbar, die für die juristischen Schwerpunktbereiche zugelassen sind (siehe VK-Online).

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