Abschlussarbeiten

Bitte Informieren Sie sich über die Zulassungsvoraussetzungen, Bearbeitungsdauer bzw. die Bearbeitungsfrist in der für Sie geltenden Prüfungsordnung.

 

Anmeldung der Abschlussarbeit:

  • B.Sc. Betriebswirtschaftslehre, B.Sc. Volkswirtschaftslehre, M.Sc. Betriebswirtschaftslehre und M.Sc. Volkswirtschaftslehre/Economics

    Anmeldezeiträume
    Abholung des Themas Anmeldezeitraum
    1. Quartal des Jahres (01.01 - 31.03.) 01.08. - 30.10. (vor Abholung des Themas)
    2. Quartal des Jahres (01.04. - 30.06.) 01.11. - 31.01. (vor Abholung des Themas)
    3. Quartal des Jahres (01.07. - 30.09.) 01.02. - 30.04. (vor Abholung des Themas)
    4. Quartal des Jahres (01.10. - 31.12.) 01.05. - 31.07. (vor Abholung des Themas)

    Die Anmeldung ist online über FlexNow und per Formular (Vordruck im Downloadbereich) möglich. Die Zeiträume für die Abholung des Themas sind verbindlich. Sollten Sie Ihr Thema in diesem Zeitraum nicht abholen, wird die Arbeit mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet.

    Themenausgabe:

    Im Quartal der Themenausgabe reichen Sie bitte die Leitkarte (Bachelor oder Master) bei Ihrer:Ihrem Prüfer;in ein. Sie erhalten dann die ausgefüllte Leitkarte (Thema, Beginn der bearbeitungszeit, rechtliches Ende der Bearbeitungszeit) am Tag des Bearbeitungsbeginns. 

  • B.Sc. Wirtschaftsinformatik und M.Sc. Information Systems

    Die Anmeldung erfolgt über die Elektronische Leitkarte. Einen Leitfaden zum Anmeldeprozess der Abschlussarbeiten finden Sie auf der Homepage des Instituts für Wirtschaftsinformatik. Die Anmeldung findet nicht direkt über FlexNow statt.
  • Wirtschaft & Recht, Politik & Wirtschaft, Politik & Recht, Ökonomik und Wirtschaftslehre/Politik

    Die Anmeldung ist zwingend vor Beginn der Bearbeitungszeit vorzunehmen. Für die Anmeldung füllen Sie bitte das entsprechende Anmeldeformular aus und reichen dies entweder per E-Mail, persönlich oder per Post im Prüfungsamt ein. Es gelten die üblichen Bedingungen zum einreichen der Formulare.

    Die Anmeldung wird in QISPOS hinterlegt. Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail mit Informationen zum weiteren Vorgehen. Die Bearbeitungszeit beginnt erst mit Erhalt des konkreten Thema auf der Leitkarte durch die:den Prüfer:in.

    Hinweise zum Ablauf

 

Weitere Informationen zu Abschlussarbeiten:

  • Studienbegleitendes Ablegen der Abschlussarbeit (nur Bachelorstudiengänge)

    Studierende in unseren Bachelorstudiengängen haben die Möglichkeit einer Bearbeitungsfrist von 12 Wochen, sofern die Arbeit studienbegleitend abgelegt wird. Studienbegleitend bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Themenabholung noch nicht alle sonstigen Prüfungs- und Studienleistungen abgelegt und bewertet wurden. Bitte setzen Sie das entsprechende Kreuz auf der Leitkarte und reichen Sie eine Notenübersicht (nicht älter als 3 Tage) mit ein. Der Lehrstuhl prüft den Antrag und bestimmt die Bearbeitungsfrist.  Das Einreichen des Antrages nach Themenabholung ist ausgeschlossen.
  • Abgabe der Abschlussarbeit

    Die Abschlussarbeiten sind fristgerecht beim Prüfer einzureichen. Eine verspätete Abgabe führt zur Bewertung mit "nicht ausreichend" (5,0). Die Arbeit ist vollständig, insb. inklusive der Eidesstattlichen Erklärung und der Einverständniserklärung für die Plagiatsprüfung (beides am Ende der Arbeit eingebunden) abzugeben.

    Die Abschlussarbeiten müssen ausschließlich digital abgegeben (ausgenommen Bachelorarbeiten bei Prüfer:innen der Rechts- und Politikwissenschaften) werden. Nutzen Sie hierfür bitte den Thesis Uploader.

    Den Link und weitere Informationen finden Sie hier.

    Studierende der Studiengänge ZFB Ökonomik und ZFB Wirtschaftslehre/Politik reichen Ihre Abschlussarbeit bitte fristgerecht im Prüfungsamt ein.

  • Bewertung der Abschlussarbeit

    Die Dauer der Bewertung ist in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt. Bitte sehen Sie von Nachfragen vor Ende der Bewertungsfrist ab.
  • Verlängerung der Bearbeitungzeit (bspw. bei Krankheit)

    Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit ist spätestens 5 Werktage vor Ende der Bearbeitungsfrist inkl. der Nachweise im Prüfungsamt zu stellen (Hinweise zur Antragserstellung). Die Möglichkeiten einer Verlängerung sind in der jeweiligen Prüfungsordnung definiert.

    Der Nachweis für eine Verlängerung aufgrund von Krankheit muss eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung sein. Eine Arbeitunsunfähigkeitsbescheinigung genügt den Anforderungen für eine Verlängerung nicht.

    Antrag Verlängerung Bearbeitungszeit

    Vordruck Attest

  • Rückgabe des Themas

    Das Rückgabe des Themas der Abschlussarbeit ist einmalig möglich. Informationen zu den zu beachtenden Fristen finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung.
  • Plagiate

    Bitte beachten Sie die Hinweise der Universität Münster zu Plagiaten
  • Einsichtnahme in das Gutachten der Abschlussarbeit

    Für die Einsichtnahme in das Gutachten Ihrer Abschlussarbeit wenden Sie sich bitte an Ihren betreuenden Lehrstuhl. Dieser kann Ihnen im Rahmen der Nachbesprechung Ihrer Abschlussarbeit die Einsicht in das Gutachten gewähren.