Auslandsanrechnung

Das Institut für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung (IRW) führt ab dem 01. Juni 2022 die Anrechnung von Leistungen ausländischer Universitäten im Accounting Center durch bzw. koordiniert sie.


Wir sind Ihr Ansprechpartner für die folgenden Anrechnungsangelegenheiten:


  • Master BWL mit Major Accounting
  • Master BWL mit Minor Accounting
  • Bachelor-BWL-Module aus den ersten beiden Studienjahren im Bereich Accounting ("alte" PO: BWL 2, BWL 3 & BWL 6 bzw. "neue" PO (=PO 2022): BWL 2, BWL 5 & BWL 8)

Sollte Ihr Anrechnungsanliegen nicht unter die drei genannten Punkte fallen, informieren Sie sich bitte beim International Relations Center (IRC) des Fachbereichs über die Anrechnungsmöglichkeiten. Dort finden Sie auch Informationen über den weiteren Ablauf der Auslandsanrechnung.


 


Einschätzungen über die Anrechenbarkeit von Kursen für mehrere Universitäten bzw. Universitäten ohne Zusage werden nicht bearbeitet. Hinweise über bereits angerechnete Module finden Sie in der Anrechnungsdatenbank des IRC.


Ihr Ansprechpartner für Anrechnungsangelegenheiten ist Ann Kristin Borchert.


Bitte beachten Sie auch das Dokument zu Häufig gestellten Fragen (FAQ).



 


Für Studierende im Bachelor BWL bzw. Master BWL mit Major Accounting gilt folgender Prozess:


Nach Zusage der ausländischen Hochschule durch das IRC:


1. Sobald alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind (siehe unten), wenden Sie sich über das Online-Formular an uns.


2. Wir geben Ihnen sobald möglich eine Rückmeldung darüber, welche Kurse für Sie anrechenbar sind.


3. Sie füllen das Anrechnungsformular des IRC auf Basis des Online-Formulars und unserer Antwort aus und senden uns dieses per E-Mail zu.


4. Das Anrechnungsformular wird von uns unterzeichnet und an Sie per Mail zurückgesendet.


5. Alle weiteren Schritte vor (u.a. das Learning Agreement) und nach dem Auslandsaufenthalt (Anrechnung der Leistungen beim Prüfungsamt) erfolgen unabhängig vom Accounting Center und liegen in der Verantwortung des IRC bzw. des PAM. Weitere Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf der Website des IRC.


 


Benötigte Unterlagen:


Bitte bereiten Sie für das Online-Formular folgende Unterlagen vor:


  • Übersicht, welche Kurse in Münster absolviert wurden (Transcript of Records)
  • Falls es sich nicht um eine Partnerhochschule der WWU handelt: Nachweis der Prüfung durch das IRC, ob eine Anrechnung generell möglich ist

 


Kursbezogene Unterlagen:


  • Nachweis über die Anzahl der zu erzielenden Leistungspunkte im Ausland (im europäischen Ausland ECTS)
  • Falls zutreffend: Umrechnung der ausländischen Leistungspunkte in ECTS (Hinweise geben etwa die "gesamte Pflichtbelastung pro Semester" an der ausländischen Hochschule oder eine offizielle Umrechnungstabelle)
  • Ausführliche, aktuelle Kursbeschreibung im Original als PDF (idealerweise Syllabus oder auch (tentative) course outline, week-by-week lecture scheme)
  • Nachweis über Art und Umfang der zu erbringenden Prüfungsleistungen (ggf. im Syllabus enthalten)

 


Im Master BWL, Major Accounting:


Falls ein integriertes Auslandssemester absolviert wird, bitte zusätzlich einreichen:


  • Nachweis über die gesamte Pflichtbelastung eines regulär Studierenden an der Zieluniversität bzw. Darstellung, inwieweit das gewählte Programm einem vollen Semester entspricht

 


Ergänzende Informationen zur Anrechnung von Auslandsleistungen (im Master) finden Sie hier.



 


Für Studierende im Master BWL mit Minor Accounting:


Sollten Sie Leistungen im Minor Accounting prüfen lassen wollen, reichen Sie bitte die Unterlagen zunächst beim Verantwortlichen Ihres Centers ein. In der Regel schließt sich eine Prüfung einzelner Veranstaltungen durch uns an, für die Sie das Online-Formular in Kombination mit den auch für die oben genannten Anrechnungen genannten Dokumenten (ECTS-Zahl, Gliederung etc.) nutzen.