Auslandsanrechnungen

Ein Studienaufenthalt im Ausland stellt eine hervorragende Möglichkeit dar, fachliche, sprachliche und persönliche Kompetenzen weiterzuentwickeln. Deshalb unterstützen das Finance Center und das International Office der Fakultät den internationalen Austausch von Studierenden. Das International Office stellt in diesem Zusammenhang viele hilfreiche Informationen zu Partneruniversitäten, Bewerbungsverfahren und organisatorischen Abläufen zur Verfügung. Grundsätzlich besteht zudem die Möglichkeit, im Ausland erbrachte Studienleistungen in Münster anerkennen zu lassen. Ansprechpartner für Auslandsanrechnungen am Finance Center ist Pascal Büsing.

 

Informationen zur Anrechnung ausländischer Kurse am Finance Center

Das Finance Center ist Ansprechpartner für folgende Anrechnungsangelegenheiten:

  • Anrechnung von Master-Modulen im Major Finance
  • Anrechnung von Master-Modulen im Minor Finance
  • Anrechnung von BWL-Bachelor-Modulen des Finance Centers aus den ersten beiden Studienjahren

Um einen ausländischen Kurs auf Anrechnung in Münster prüfen zu lassen, wenden Sie sich bitte nach Ihrer Zulassung durch die ausländische Uni und vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts an Pascal Büsing (pascal.buesing@wiwi.uni-muenster.de). Reichen Sie bitte bei ihm die folgenden vollständigen Unterlagen per E-Mail ein:

  • Name, E-Mail-Adresse und Matrikelnummer des Antragstellers / der Antragstellerin
  • Name der ausländischen Hochschule und Angabe, ob es sich um eine Partnerhochschule handelt
  • Für Masterstudierende: Major und Minor
  • Englischsprachiger Syllabus der ausländischen Kurse mit den folgenden Informationen: Name des ausländischen Kurses, ausführliche Liste der Kursinhalte, Art der Prüfungsleistung, Niveau des ausländischen Kurses (Bachelor/Master), Workload in ECTS (falls keine ECTS-Angabe vorhanden ist, muss ein Nachweis erbracht werden, wie die ausländischen Credits in ECTS umgerechnet werden)
  • Zuordnung der Münsteraner Module, die durch eine Auslandsleistung angerechnet werden sollen

Bitte markieren Sie in den eingereichten Unterlagen die wichtigen Informationen. Gleichen Sie außerdem die Kursbeschreibungen der ausländischen Kurse und der Münsteraner Module ab, um nur Kurse auf Anrechnung zu prüfen, bei denen inhaltliche Übereinstimmungen bestehen.

Die jeweiligen Modulverantwortlichen werden auf Basis dieser Informationen die Anrechnung prüfen. Daraufhin werden Sie per E-Mail über die Anrechnungsentscheidung informiert. (Diese Entscheidung stellt eine wahrscheinliche Tendenzaussage dar. Die endgültige Prüfung auf Anerkennung obliegt dem Prüfungsausschuss nach dem Auslandsaufenthalt.) Diese Informationen werden auch dem Prüfungsamt übermittelt, sodass die anerkannten Kurse angerechnet werden können, nachdem Sie beim Prüfungsamt die Leistungsnachweise der ausländischen Uni eingereicht haben.

Sollten sich während Ihres Auslandsaufenthalts Änderungen in Ihrer Kursplanung ergeben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Pascal Büsing und lassen Ihre gesamten Auslandskurse erneut auf Anrechnung prüfen.

 

Weitere Informationen für Masterstudierende

  • Die Module FCM01 bis FCM12 können nur angerechnet werden, wenn entsprechende ausländische Kurse hinsichtlich der Kursinhalte, der Kursqualität und des Workloads (min. 6 ECTS) mit dem entsprechenden Münsteraner Modul vergleichbar sind.
  • Eine Anrechnung von „Ausgewählte Kapitel des Finance“ ist möglich, wenn der ausländische Kurs primär Finance-Inhalte abdeckt, Kursniveau und Workload (min. 6 ECTS) angemessen sind und keine zu starke Übereinstimmung mit einem der Module FCM01 bis FCM12 besteht.
  • Eine Anrechnung von „Freies Wahlmodul“ ist auch bei geringerem Finance-Bezug oder bei sehr quantitativ ausgerichteten Kursen möglich.
  • Die Anrechnung vom „Seminar Advanced Finance“ ist nur für Studierende mit Major Finance und Minor Ergänzung Finance möglich. Das Seminar kann angerechnet werden, wenn im Ausland mindestens 12 ECTS erbracht werden, die im Hinblick auf Kursinhalte und Kursniveau die gleichen Anforderungen erfüllen, die auch für eine Anrechnung von „Ausgewählte Kapitel des Finance“ gelten.

Eine Anrechnung von Kursen des Minors muss beim Anrechnungsbeauftragten des jeweiligen Centers beantragt werden. Entsprechend werden Anrechnungen im Rahmen des Finance Minor vom Finance Center geprüft.