Informationen zu Bewerbung, Zugang und Zulassung
Das VWL-Masterstudium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. Bewerben kann sich jeder, der ein Hochschulstudium in einem Studium mit volkswirtschaftlichen Inhalten, welches mindestens 6 Semester Regelstudienzeit hat, abgeschlossen hat. Darüber hinaus sind erforderlich:
- a) mindestens 25 Leistungspunkte aus dem Gebiet der Volkswirtschaftslehre und
- b) mindestens 10 Leistungspunkte aus den Gebieten Mathematik, Statistik und / oder Ökonometrie.
Die Bewerbung ist für das Sommersemester bzw. für das Wintersemester eines jeden Jahres möglich. Die Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte den Informationen des Studierendensekretariats http://www.uni-muenster.de/studium/bewerbung/index.html. Die Bewerbung erfolgt online unter https://movein-uni-muenster.moveonnet.eu/movein/portal/studyportal.php. Es ist nicht mehr nötig, zusätzliche Unterlagen per Post einzureichen. Die gesamte Bewerbung findet ab dem WS 12/13 völlig papierlos statt. Die Bewerberummer ist wichtig bei eventuellen Rückfragen zum Bewerbungsverfahren.
Bei der Bewerbung sollten folgende Unterlagen hochgeladen werden:
- Bachelorzeugnis mit ECTS-Punkten. Sollten Sie bei Bewerbungsschluss das Bachelorstudium noch nicht erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie ein aktuelles Zwischenzeugnis einreichen. Zum Studienbeginn müssen Sie jedoch das Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen haben.
- Ggf. gesonderter Nachweis der volkswirtschaftlichen Kenntnisse (z.B. Auflistung der erfolgreich besuchten einschlägigen Veranstaltungen im Studium, evtl. Zusatzzertifikate etc.).
- Ggf. gesonderter Nachweis über Mathematik-, Statistik- oder Ökonometriekenntnisse (z.B. Notennachweise, Gliederungen der erfolgreich besuchten einschlägigen Veranstaltungen im Studium, evtl. Zusatzzertifikate etc.).
- Tabellarischer Lebenslauf.
- Zudem ist ein Nachweis der Bewerber über ausreichende Englisch- und Deutschkenntnisse (entfällt bei Muttersprachlern bzw. bei einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung) erforderlich. Die Kenntnisse gelten als ausreichend, wenn sie dem Niveau B1 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahnes für Sprachen“ bzw. der im Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre der WWU Münster vermittelten Kenntnisse entsprechen. Der Nachweis über die englischen Sprachkenntnisse kann erbracht werden z.B. in Form der Abiturnote (mindestens 3 Jahre, Durchschnittsnote besser als ausreichend bzw. 5 Punkte, eines mehrmonatigen Auslandsaufenthaltes in einem englischsprachigem Land, des TOEFL-Test (mindestens 57 Punkte), des IELTS-Test (mindestens Note 4) oder vergleichbarer Nachweise.
Eine Bewerbungskommission sichtet die Bewerbungen und vergibt für die einzelnen Kriterien Punkte, die unterschiedlich gewichtet werden. Die Kriterien und Punkteverteilung sehen wie folgt aus:
| Kriterium | Normanforderung | Mögliche Äquivalente |
Gewicht |
Punkte |
| Bachelornote ECTS | z.B. Zugehörigkeit zu den besten 40% des entsprechenden Jahrgangs; Veröffentlichungen; etc. | 50% | 0-50 | |
| VWL-Noten Bachelorzeugnis | Kenntnisse vergleichbar Bachelor VWL in Münster 100 LP VWL |
Anderweitig nachgewiesene Qualifikation in VWL | 30% | 0-30 |
| Mathematik-, Statistik und Ökonometrienoten Bachelorzeugnis | Kenntnisse vergleichbar Bachelor VWL in Münster 30 LP VWL |
Anderweitig nachgewiesene Qualifikation in Mathematik, Statistik und/oder Ökonometrie | 20% | 0-20 |
| Summe |
Max 100 |
Entsprechend der Noten werden Punkte vergeben. Eine genaue Übersicht über die Verteilung finden Sie hier. Kenntnisse, die nicht der Normanforderung entsprechend, werden mit relativ weniger Punkten bewertet. Eine Zulassung ist also durchaus möglich. Entscheidend ist die Summe der Punkte. Man kann sich also auch bewerben, wenn man in einer Rubrik die Normanforderung nicht erfüllt hat. Die Bewerbungskommission entscheidet in diesen Fällen darüber, ob die fehlenden Anforderungen durch andere Leistungsmerkmale kompensiert werden. Eine Zulassung ist dann dennoch möglich. Im Falle der Aufnahme müssen nicht erfüllte Voraussetzungen (z.B. fehlende Ökonometriekenntnisse) nicht nachgeholt werden.
Die englischen und deutschen Sprachkenntnisse werden nicht in das Punkteschema einbezogen, sind jedoch Voraussetzung für die Zulassung.
Ein Nachrückverfahren ist vorgesehen. Eine Wiederbewerbung ist zulässig.
Informationen
Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.
Tel: 0251/83-22979 oder per E-Mail: vwl-masterberatung@wiwi.uni-muenster.de
Die englischen und deutschen Sprachkenntnisse werden nicht in das Punkteschema einbezogen, sind jedoch Voraussetzung für die Zulassung.
Ein Nachrückverfahren ist vorgesehen. Eine Wiederbewerbung ist zulässig.
Informationen
Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.
Tel: 0251/83-22979 oder per E-Mail: vwl-masterberatung@wiwi.uni-muenster.de



