Forschungsbereich Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Aufgabe der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre ist es, die Anreizwirkungen von steuerlichen Vorschriften zu untersuchen, Steuergestaltungsmöglichkeiten für Unternehmen zu analysieren und normative Anregungen zur Verbesserung des Steuerrechts zu unterbreiten.
Das Institut konzentriert sich dabei auf die folgenden steuerlichen Themen:
- Mittelständische Unternehmen: Im Vordergrund stehen hier Fragen der Unternehmernachfolge und der Rechtsformoptimierung.
- Private Equity und andere moderne Formen der Unternehmensfinanzierung: Aufgrund der fehlenden Finanzierungsneutralität des deutschen Steuerrechts gewinnen die steuerlichen Fragen der Unternehmensfinanzierung immer mehr an Bedeutung. Untersucht werden insbesondere Venture Capital, Asset Backed Securities und hybride Finanzierungsinstrumente.
- Internationales Steuerrecht: Forschungsschwerpunkte sind hier die Auswirkungen des europäischen Rechts auf das deutsche Steuerrecht und die Gestaltungsmöglichkeiten bei grenzüber-schreitender Unternehmenstätigkeit (einschließlich E-Commerce).
Daneben beschäftigen wir uns umfassend mit aktuellen Entwicklungen der Steuergesetzgebung und -rechtsprechung.
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