Bewerbung

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Auslandsstudienaufenthalt an einer der Partneruniversitäten der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät bewerben. Eine vollständige und aussagekräftige Bewerbung ist der erste Schritt in Richtung Auslandssemester. Informieren Sie sich daher ausführlich über die Modalitäten.

Beachten Sie bitte, dass die Bewerbung am International Relations Center (IRC) der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erfolgt und dort bearbeitet wird. Ihre Unterlagen werden nicht an die Gastuniversität weitergeleitet. Erst nach der Zusage vom IRC erfolgt Ihre Anmeldung an der Gastuniversität, weitere Informationen diesbezüglich werden Sie vom IRC nach Ihrer Platzannahme erhalten.

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der aktuellen weltweiten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Covid-19 Virus die Auswahlrunde zwar regulär abhalten, der Aufenthalt an der jeweiligen Gastuniversität aber von der bis dahin bestehenden Situation abhängig ist. Die Informationen zu den jeweiligen Ländern finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes, diese werden regelmäßig aktualisiert.

  • Zeitliche Planung und Studienverlauf

    Im Allgemeinen sollte mit der Planung eines Auslandsaufenthaltes mindestens 10-12 Monate im Voraus begonnen werden. Dieser Zeitraum dient sowohl der Vorbereitung für die Bewerbung (Besuch der Messe „Wege ins Ausland“, Recherche über die Gastuniversitäten, das Kursangebot, Finanzierungsmöglichkeiten, Vorbereitung der Bewerbungsunterlagen, Ablegung des Sprachtests etc.) sowohl Vorbereitung der Reise nach der Zusage (Anmeldung an der Gasthochschule, ERASMUS-Anmeldung, Bewerbung für PROMOS-Stipendium, Buchung der Flüge, Wohnungssuche etc.).

    Bachelor-Studierenden wird ein Auslandssemester im 5. Semester empfohlen.  Vor Antritt des Auslandssemesters müssen Bachelor-Studierende an der Uni Münster bereits mindestens drei Semester absolviert und alle Leistungen aus dem ersten Studienjahr erbracht haben bzw. mind. 60 ECTS vorweisen können. In der PO2022 (BWL, VWL, WI) entspricht es mind. 54 ECTS im Pflichtbereich und 6 ECTS im Wahlbereich. Studierende der Fächer Politik und Wirtschaft, Wirtschaft und Recht, sowie ZFB Ökonomik müssen Grundlagenkurse im Bereich Ökonomik/Wirtschaft vor dem Antritt ins Auslandssemester abgeschlossen haben (Pflichtmodule).

    Masterstudierenden wird ein Auslandsaufenthalt im 3. Master-Semester empfohlen.

    Zudem müssen Sie während des Auslandssemesters die von der Gasthochschule geforderte Mindestanzahl an ECTS absolvieren. Sollte die Gasthochschule keine definierte Mindestanzahl bzw. eine ECTS-Anzahl unter 18 ECTS haben, verpflichten Sie sich mit der Bewerbung und Annahme eines Platzes am IRC, mind. 18-24 ECTS erfolgreich an der Gastuniversität zu absolvieren und anrechnen zu lassen.

  • Partnerhochschulen

    Bevor Sie Ihre Bewerbung zusammenstellen, befassen Sie sich bitte in Ihrem eigenen Interesse mit der Übersicht der Partneruniversitäten. Austauschplätze werden immer als Platzkontingent für das akademische Jahr (WS und SS) zur Verfügung gestellt. Bei einer starken Nachfrage zum Wintersemester kann es jedoch vorkommen, dass Kontingente schon mit dem Wintersemester ausgeschöpft werden. Platzkontingent für das Sommersemester wird immer rechtzeitig (unter dem gleichen Link wie oben) veröffentlicht.

    Bitte achten Sie darauf, dass die Universitäten für Sie "offen" sind: Manche Universitäten richten sich nur an einen der Studienabschnitte (B.Sc., M.Sc.) oder an eine der Studienrichtungen (BWL, VWL, WI), ggf. sogar nur an ein bestimmtes Semester. Ob die Gastuniversität für Ihre Fach- und Abschlusskombination "offen" ist, wird in der Übersicht mit einem "x" gekennzeichnet. Achten Sie bitte auch auf das Studienangebot sowie Semesterzeiten.

    Informieren Sie sich bitte zusätzlich auf den Seiten der jeweiligen Partneruniversitäten: Achten Sie dabei vor allem auf das Studienangebot sowie Semesterzeiten. Das IRC bemüht sich, die Informationen über die Partneruniversitäten so aktuell wie möglich zu halten, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

  • Bewerbungsfristen

    Eine Bewerbung für ein Auslandssemester über eines der Programme der Fakultät ist zweimal jährlich möglich. Ihre Bewerbungen können Sie zu folgenden Zeiträumen einreichen (Recherche über die Auslandsmöglichkeiten soll bereits Wochen/Monate davor erfolgen):

    • Für das Sommersemester zwischen dem 1. und dem 10. April (Aufenthalt an der Gastuniversität im Zeitraum Januar-Juni/August)
    • Für das Wintersemester zwischen dem 1. und dem 15. Januar (Aufenthalt an der Gastuniversität im Zeitraum Juli-Dezember bzw. Oktober-Februar)

    Bei einer Bewerbung für das Sommersemester erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig, ob Ihre gewünschten Partneruniversitäten im Rahmen der Austauschkontingente für das akademische Jahr noch zur Verfügung stehen: Die aktuellste Liste "Platzkontingent für das Sommersemester 20xx" finden Sie hier.

    Hinweise für eine Bewerbung für die Doppelabschlussprogramme:

    Die Bewerbung für die Austauschplätze im Rahmen des Doppelmaster-Abkommens mit der ICN Business School Nancy (für BWL) erfolgt bereits vor Beginn des ersten Master-Semesters, da curriculare Anpassungen im ersten und zweiten Master-Semester in Münster notwendig sind. Die Bewerbung für das Doppelbachelor-Programm mit der University of Twente erfolgt im zweiten Semester des Studiums und somit bereits im Sommersemester. Der Bewerbungszeitraum für beide Programme ist 01.-15. September eines Jahres. Interessenten für das DDP-Masterprogramm sollen beachten, dass Sie bereits an der WWU im BWL-Master Programm eingeschrieben sein müssen, um sich für dieses Doppelabschlussprogramm bewerben zu dürfen.

    Die Bewerbung für alle anderen Doppelabschlussprogramme (Doppelbachelor mit der ICN Business School Nancy, Doppelmaster mit der University of Twente, Doppelmaster mit der Rijksuniversiteit Groningen) erfolgt vor der regulären Bewerbungsfrist für das jeweils kommende Wintersemester - zwischen dem 1.-15. Dezember.

  • Bewerbungsunterlagen

    Für alle Zeugnisse und Zertifikate: Ein Scan bzw. eine Kopie der (deutsch- oder englischsprachigen) Originale ist ausreichend. Es ist nicht notwendig, die Unterlagen zu beglaubigen. Folgende Unterlagen müssen bei Bewerbung online hochladen/einpflegen:

    • bis zu fünf Motivationsschreiben:
      • Bitte machen Sie im Motivationsschreiben (max. 2.250 Zeichen inkl. Leerzeichen) Ihre persönliche und insbesondere akademische Motivation deutlich. Hier finden Sie detaillierte Hinweise zum Motivationsschreiben.
      • Das Motivationsschreiben wird in einem Text-Feld in dem Online-Tool bei der Bewerbung eingepflegt und darf gerne formlos gehalten sein, verzichten Sie also ruhig auf die sonst üblichen Kopfzeilen und Grußfloskeln. Bei der Vorbereitung des Schreibens nutzen Sie bitte in erster Linie die Website der jeweiligen Gastuniversität, die Erfahrungsberichte, sowie Übersicht bereits angerechneter Kurse.
    • Aktuelle Leistungsübersicht incl. Durchschnittsnote: Die Notenübersicht kann für alle Programme auf Deutsch sein und muss den derzeitigen gewichteten Notenschnitt enthalten (FlexNow oder Prüfungsamt; QISPOS ist nicht ausreichend!). Die Datei muss für das Wintersemester zwischen dem 01.01-15.01 und für das Sommersemester zwischen dem 01.04-10.04 erstellt sein.
    • Ggf. Bachelorzeugnis mit Leistungsübersicht (ohne Diploma Supplement)
    • Ggf. Sprachnachweise (bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob seitens der Partnerhochschule ein Sprachnachweis gefordert wird -> diese Information finden Sie in der Übersicht der Partneruniversitäten und unter dem Punkt "Sprachkenntnisse" auf dieser Website)
    • Abiturzeugnis
    • Lebenslauf auf Englisch mit Foto incl. Nachweise zu Praktika und Ehrenamt innerhalb des Studiums (Alle anderen Nachweise, z.B. über Kurse, Stipendien oder Workshops bitte nicht hinzufügen. Die Angaben im Lebenslauf sind ausreichend). Hinweise zum Lebenslauf:
      • Es muss nicht dem amerikanischen/britischen Standard entsprechen, eine Übersetzung ist ausreichend.
      • Folgende außeruniversitäre Tätigkeiten (ab mind. vier Wochen), die im Laufe des Studiums (Gap-Year zwischen Bachelor- und Masterstudium zählt dazu) zwecks extracurricularer Weiterbildung absolviert wurden/werden, fließen in die Bewerbung ein:
        • Praktika;
        • und/oder Nebentätigkeit mit eindeutigem Bezug zum Studium;
        • und/oder aktive ehrenamtliche Tätigkeit in einem Verein bzw. Arbeit in einer studentischen Initiative (aktive Tätigkeit im Vorstand oder einem Amt/Resort/Gruppe). Eine Mitgliedschaft ohne aktive Tätigkeit für die Gesellschaft wird nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass nur nachgewiesene Leistungen in die Beurteilung der Bewerbung einfließen.
        • Der Nachweis muss die üblichen Angaben enthalten: Briefkopf des Unternehmens/der Organisation, Ihre persönlichen Angaben (Name, Geburtsdatum etc.), Länge der Tätigkeit mit Datumsangabe, Beschreibung Ihrer Tätigkeit/Ihres Verantwortungsbereiches. Tätigkeiten ohne Nachweise bzw. mit den fehlerhaften Nachweisen fließen in die Bewertung nicht ein.

    Beachten Sie bitte, dass die Bewerbung am International Relations Center (IRC) der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erfolgt und dort bearbeitet wird. Ihre Unterlagen werden nicht an die Gastuniversität weitergeleitet. Erst nach der Zusage vom IRC erfolgt Ihre Anmeldung an der Gastuniversität, weitere Informationen diesbezüglich werden Sie vom IRC nach Ihrer Platzannahme erhalten.

  • Bewerbungsablauf

    Die Bewerbung für einen Austauschplatz an einer der Partneruniversitäten erfolgt zunächst über die Online-Bewerbungsplattform. In dem Bewerbungs-Tool legen Sie Ihr Profil an und pflegen neben den allgemeinen Nachweisen bis zu fünf Motivationsschreiben ein.

    Im zweiten Schritt drucken Sie die E-Mail-Bestätigung mit Ihren Bewerbungsangaben einmal aus und reichen diesen formlosen Ausdruck im IRC ein. Den Ausdruck können Sie in den Hausbriefkasten (Torbogen Krummer Timpen) einwerfen bzw. per Post an Frau Fischer schicken. Es gilt die jeweilige Bewerbungsfrist. Für die postalische Zusendung gilt der Poststempel innerhalb der Bewerbungsfrist. Der persönliche Einwurf ist nach Ablauf der Bewerbungsfrist am darauffolgenden Tag vormittags noch möglich. Alle anderen Unterlagen sind in ausgedruckter Form nicht erforderlich. Anschrift bitte in jedem Fall angeben: Dekanat FB4 / IRC, Laila Fischer / Universitätsstr. 14-16, 48143 Münster.

  • Sprachkenntnisse

    ENGLISCH:

    • Generell sind gute bis sehr gute nachweisbare Englischkenntnisse (Niveau B2/C1) Voraussetzung für einen Auslandsaufenthalt an den meisten Partnerinstitutionen. Das Niveau B2 entspricht dem TOEFL Ergebnis von 71-84 Punkten (C1 = 85-100 TOEFL Punkte).
    • Für die Bewerbung an einigen unserer Partneruniversitäten (z.B. in USA, China, Australien, Südafrika) ist unbedingt ein TOEFL/IELTS-Test (www.ets.org/toefl) erforderlich - die Punktzahl entnehmen Sie bitte der Übersicht der Partneruniversitäten. Der Test muss zum Zeitpunkt der Bewerbung bei der Partneruniversität gültig sein (nicht älter als zwei Jahre). Bitte beachten Sie: ein Großteil der Partneruniversitäten akzeptiert  nicht den TOEFL-iBT Home Edition oder den IELTS Online. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf den Websites der Partneruniversitäten welche Tests akzeptiert werden. 
    • Für die meisten Universitäten reicht Ihr Abiturzeugnis aus: Der Vermerk in der Übersicht der Partneruniversitäten lautet "ENG-Abitur (GK/LK) with a minimum average grade of 7 points or equivalent" D.h. Ihre Kenntnisse aus der Schule sind ausreichend, Ihr Abiturzeugnis ist bereits der Nachweis; falls Ihre Note schlechter als 3 ist, dann brauchen Sie ein Äquivalent
    • Für einige Universitäten ist ein GK-Englisch nicht ausreichend: Der Vermerk in der Übersicht der Partneruniversitäten lautet "TOEFL XX / ENG-LK with min 10 points  or equivalent " oder die konkreten Äquivalente sind bereits aufgelistet. Wenn das Äquivalent zum TOEFL/IELTS in der Tabelle nicht spezifiziert ist, dann ist eins der folgenden Zertifikate/Nachweise als Äquivalent gültig:

      • Cambridge Certificate (Certificate in Advanced English, Certificate of Proficiency in English)
      • Bachelor- oder Masterstudium (Major) 100% auf Englisch
      • UniCert II oder III (Kurse des Sprachenzentrums incl. Note und Niveau)
      • Auslandssemester bzw. -jahr an einer Universität/Schule im englischsprachigen Land
      • TOEFL/IELTS bzw. weitere Tests, die zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits abgelaufen sind
      • DAAD-Sprachzertifikat B2/C1 (B2 = TOEFL Ergebnis von 71-84 Punkten; C1 = 85-100 TOEFL Punkte)
      • Weitere offiziell anerkannte Tests für das jeweilige Sprachniveau, wie der Duolingo English Test (B2= min. 100 Punkte, C1= min. 130 Punkte)
    • Die Englisch-Sprachtests müssen vor dem Bewerbungsschluss abgelegt sein, das Ergebnis wird Ihnen erst in 1-2 Wochen nach dem Testdatum zugeschickt - informieren Sie sich daher bitte rechtzeitig über Anmeldefristen und die aktuellen Testgebühren. Das Ergebnis dürfen Sie per E-Mail nachreichen.
    • Eine Möglichkeit, sich auf den TOEFL-Test vorzubereiten, ist der Vorbereitungskurs des Sprachenzentrums der Universität Münster. Die Kurse finden Sie auf den Webseiten des Sprachenzentrums.
    • Die Informationen zum DAAD-Sprachzeugnis finden Sie ebenfalls auf der Webseite des Sprachenzentrums.

    LANDESSPRACHEN:

    An den meisten Partneruniversitäten wird sowohl auf Englisch als auch auf der Landessprache unterrichtet. In der Übersicht der Partneruniversitäten ist es so gekennzeichnet: Z.B. „English/Chinese“, „English/French“ etc. In diesem Fall müssen Sie die Landessprache nicht können (die Landessprache ist in diesem Fall  keine Voraussetzung für die Bewerbung). Anders ist es, wenn es nur auf der Landessprache unterrichtet wird. Dabei handelt es sich um die Sprachen Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch. In diesem Fall ist das Niveau der Landessprache im Umfang von B1/B2 erforderlich. 

    • Für die Universitäten, die keine Kurse auf Englisch anbieten, sind die guten Sprachkenntnisse in der Landessprache erforderlich. Der Übersicht der Partneruniversitäten können Sie das genauere Niveau (B1 oder B2) entnehmen. Als Nachweis ist eins der folgenden Zertifikate gültig: Abitur-Zeugnis, UniCert I/B1 bzw. UniCert II/B2, Leistungsnachweis einer Sprachschule etc. Das entsprechende Sprachniveau muss gekennzeichnet sein. 
    • Die entsendende Hochschule verpflichtet sich, nur Studierende mit mindestens B1 Niveau (Unterrichtssprache) für einen ERASMUS-Studienaufenthalt auszuwählen. Dieses Niveau müssen Sie spätestens bis zur Anmeldung an der Gastuniversität erreicht haben.
    • Studierende, die nur über ein B1-Niveau in der Unterrichtssprache verfügen und eine Erasmusförderung erhalten, sind verpflichtet im Laufe des Auslandssemesters einen online-Sprachkurs zu absolvieren.

    In jedem Fällen kümmern Sie sich bitte frühzeitig um einen Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse.

  • Empfehlungsschreiben

    Des Weiteren benötigen Sie für die Bewerbung an einigen unserer Partneruniversitäten (Südafrika, Südkorea, Thailand, USA, Brasilien) ein Empfehlungsschreiben von einem Dozenten. Dieses benötigen Sie erst nach der etwaigen Annahme für einen Austauschplatz. In manchen Fällen wird ein Empfehlungsschreiben eines Hochschulprofessors verlangt, in anderen Fällen ist eine Bestätigung durch das IRC ausreichend. Weitere Informationen diesbezüglich erhalten Sie nach der Zusage.
  • Auswahlkriterien

    Die Bewerbungsunterlagen sind grundsätzlich die erste qualifizierende „Arbeitsprobe“, welche die entscheidende Grundlage für die Vorauswahl der Kandidaten darstellt. Deshalb bewerben Sie sich bitte ebenso sorgfältig wie für ein Praktikum oder eine Arbeitsstelle bei einem Unternehmen.

    Neben den formalen Kriterien wie aktuelle Durchschnittsnote (mit 50% gewichtet; bei Master aufgeteilt in Bachelornote und aktuelle Durchschnittsnote, wenn diese vorhanden) und Qualität des Motivationsschreibens (mit 30% gewichtet) fließen auch außeruniversitäre Tätigkeiten wie Praktika und ehrenamtliches Engagement (mit 20% gewichtet) mit in die Bewertung ein.

    Bitte beachten Sie, dass die Angabe der Priorität nicht als Auswahlkriterium gewertet wird. Wir versuchen, nach Möglichkeit jeder erfolgreichen Bewerbung den Platz mit der höchsten Priorität zuzuweisen. Findet sich kein geeigneter Bewerber, so können Plätze auch unbesetzt bleiben.

Informationen für Großbritannien-Interessierte:

In den Bedingungen des Ausstiegsabkommens vom 31. Januar 2020 ist festgelegt, dass das Vereinigte Königreich weiterhin an der laufenden Erasmus+ Programmgeneration (2014-2021) teilnehmen wird.

In der Förderlinie „Mobilität mit Programmländern“ sind in den laufenden Projekten Personal- und Studierendenmobilitäten bis zum Ende der Projektlaufzeit (Projekt 2021: bis Mai 2023) unter den regulären Förderbedingungen und Vorgaben möglich. Dies betrifft auch Studiengebühren: Für Erasmus+ Geförderte dürfen weiterhin keine Studiengebühren erhoben werden. Studierende ab Sommersemester 2023 können nicht mehr aus dem ERASMUS-Topf finanziert werden, diese bekommen aber die Möglichkeit sich für PROMOS-Stipendium zu bewerben.

Neu ist ab Januar 2021, dass -auch für den Erasmusaustausch- neue Visabestimmungen gelten. Für Aufenthalte bis zu 6 Monaten ist kein Visum erforderlich („Visitor route“). Hier wird nach derzeitigem Kenntnisstand das Einreiseersuchen bei Ankunft mithilfe des elektronischen Reisepasses (ePass) möglich sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der britischen Regierung.

Bitte informieren Sie sich auch über die häufigen Fragen der Europäischen Kommission zum Brexit.

Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir diese veröffentlichen. Über die Auswirkungen auf das Erasmus-Programm informiert der DAAD auf seiner Webseite zum Brexit.