Anrechnung

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Hier finden Sie die einzelnen Schritte, die für eine Anrechnung von Kursen aus Ihrem Auslandsaufenthalt notwendig sind. Um die Anrechnung von im Ausland erworbenen Prüfungsleistungen zu erleichtern, sollten Sie sich bei Ihrer Kurswahl auf jene der Mobilitätsfenster ( B.Sc: 5./6. Semester, M.Sc. 3. Semester) konzentrieren. Alle Studierenden der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der WWU, die im Ausland erbrachte Leistungen für einen Münsteraner Kurs angerechnet haben möchten, müssen die ausländischen Kurse VOR dem Aufenthalt auf Anrechenbarkeit prüfen lassen. Eine erstmalige Prüfung nach dem Aufenthalt ist für erbrachte Leistungen nicht mehr möglich. Die Leistungen werden immer ohne Note angerechnet (Ausnahmen: Politik & Wirtschaft, Wirtschaft & Recht, Ökonomik und Doppelabschlussprogramme). 

Bitte beachten Sie, dass Sie noch keine Anerkennung Ihrer Leistungen zum Zeitpunkt der Bewerbung benötigen. Sie müssen sich aber vor der Bewerbung informieren, welche Kurse Ihre Wunschuniversität anbietet und wie diese zu Ihrem Studienverlaufsplan passen. Folgende Informationen können Ihnen dabei behilflich sein: „Übersicht bereits angerechneter Kurse“ auf dieser Seite, Erfahrungsberichte, Kurslisten auf den Webseiten der Gastuniversitäten.

Meilenstein 1: Auswahl der Universität

Sofern Sie einen Austauschplatz an einer Partnerhochschule erhalten haben, müssen Sie nichts mehr tun.

Studierende, welche als Freemover an Hochschulen außerhalb unseres Partnernetzwerks gehen, müssen - sofern noch nichts von der jeweiligen Universität angerechnet wurde (siehe Übersicht der bereits angerechneten Kurse unter Meilenstein 2, bitte überprüfen Sie sowohl Bachelor als auch Master!) - zuvor die generelle Anrechenbarkeit von Kursen über das UniCheck-Formular (einzureichen bei Dr. Ulrike Augustin) prüfen lassen.

Meilenstein 2: Kursauswahl

Vor Beginn Ihres Auslandssemesters (ca. 3 - 4 Monate vor Beginn des Studiums) informieren Sie sich bitte selbständig über das Kursangebot an Ihrer Gasthochschule. Um einen Kurs auf Anrechnung prüfen zu lassen, schicken Sie folgende Informationen an den enstprechenden Verantwortlichen

1. Ihren Studiengang und Ihre Prüfungsordnung an der Uni Münster sowie Ihre Gastuniversität nennen 

2. Welcher Kurs wird gewählt?

3. Für welche Veranstaltung/welches Modul soll der Kurs in Münster angerechnet werden? Bitte beachten Sie, dass i.d.R. nur eine Anrechnung für ein ganzes Modul möglich ist.

4. Ausführliche aktuelle Kursbeschreibungen im Original als PDF-Dokument oder Hyperlink, z.B. in Form von:

  • Gliederung
  • Syllabus
  • (tentative) course outline
  • week-by-week lecture scheme
  • Entsprechender Hyperlink zur Website

Bitte reichen Sie keine Kursbeschreibungen ein, die in den E-Mail-Text oder in ein Word-Dokument kopiert wurden, da deren Authentizität nicht geprüft werden kann. Für Kursbeschreibungen, die weder auf Deutsch noch auf Englisch vorliegen, wird ggf. eine (eigene) Übersetzung benötigt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner, ob dies notwendig ist.

5. Bitte schicken Sie die oben genannten Informationen per E-Mail an den zuständigen Ansprechpartner.

Bitte planen Sie für diesen Schritt min. zwei Wochen (in Urlaubszeiten mehr) ein und veranlassen die Prüfung auf Anrechnung rechtzeitig. 

Nach einer positive Rückmeldung Ihres Anrechnungsbeauftragten übertragen Sie die entsprechenden Kurse in den Antrag auf Prüfung der Anrechenbarkeit von Prüfungsleistungen vor dem Auslandsaufenthalt und lassen diesen von ihm unterschreiben.

Bitte beachten Sie Folgendes: Vor dem Auslandsaufenthalt können nur Tendenzaussagen gemacht werden, d.h. es wird Ihnen mitgeteilt, ob das Kurspaket wahrscheinlich angerechnet werden kann oder ob eine Anrechnung ganz auszuschließen ist. Die endgültige Anerkennung kann erst nach Ihrem Auslandsaufenthalt und aufgrund Ihrer erbrachten Leistungen erfolgen. Sofern Sie die Leistungen so erbracht haben, wie sie vorher geprüft wurden, werden diese auf der Basis der Tendenzaussage formal anerkannt.

Übersicht bereits angerechneter Kurse (von Partneruniversitäten des IRC oder WWU sowie Freemover-Aufenthalten)

Diese Übersichten dienen lediglich zur Orientierung. Sie sind NICHT verbindlich für zukünftige Anrechnungen, sondern die Kurse werden immer wieder neu geprüft!

Bitte beachten Sie, dass von folgenden Hochschulen keine Anrechnungen möglich sind:

  • San Diego State University, USA
  • St. Mary's University, Kanada

Besonderheiten im Bachelor BWL/VWL

Grundsätzlich können sämtliche Wahlpflichtmodule aus dem Bereich BWL und VWL in allen Bachelorstudiengängen anerkannt werden, sofern formale Gleichwertigkeit vorliegt. In den Bachelorstudiengängen BWL und VWL werden diese Kurse als "International Studies in Business" bzw. "International Studies in Economics" anerkannt. Eine inhaltliche Gleichwertigkeit muss nicht vorliegen, d.h. Sie können im Ausland Spezialisierungskurse in BWL oder VWL besuchen, die in Münster gar nicht angeboten werden und diese können prinzipiell anerkannt werden. Für BWL-Studierende gem. PO 2022 gibt es einen Track "Internationales".
Für Studierende in POs VOR der PO 2022: Studierende im Bachelor BWL, die im Wintersemester ihr integriertes Auslandssemester absolvieren, müssen nicht das Modul "Finance & Accounting Seminar" nachholen, sondern können stattdessen im Ausland einen Spezialisierungskurs aus dem Bereich Accounting bzw. Finance erbringen. Zudem kann das Modul Management und Governance im Ausland durch einen Grundlagenkurs im Bereich Management (Organisation, Führung, HR) ersetzt werden. Studierende, die im Sommersemester ihr integriertes Auslandssemester absolvieren, können anstelle des Moduls "Integriertes Management Seminar" im Ausland einen BWL-Spezialisierungskurs ablegen.

Besonderheiten im Bachelor Politik und Wirtschaft/Wirtschaft und Recht/Ökonomik

Grundsätzlich können sämtliche Wahlpflichtmodule aus dem Bereich BWL und VWL in allen Bachelorstudiengängen anerkannt werden, sofern formale Gleichwertigkeit vorliegt. Für die Bachelorstudiengänge Politik und Wirtschaft/Wirtschaft und Recht/Ökonomik wurde hierfür das Modul "International Studies" (WPM 14 bzw. WPM 5) geschaffen. Eine inhaltliche Gleichwertigkeit muss nicht vorliegen, d.h. Sie können im Ausland Spezialisierungskurse in BWL oder VWL besuchen, die in Münster gar nicht angeboten werden und diese können prinzipiell anerkannt werden. In den Studiengängen Politik und Wirtschaft/Wirtschaft und Recht können für das Modul "International Studies" maximal 18 ECTS und in Ökonomik maximal 30 ECTS angerechnet werden.

Besonderheiten im Master BWL/VWL

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen.

Änderungen im Ausland

Es kann durchaus vorkommen, dass Sie vor Ort an der ausländischen Hochschule feststellen, dass ein Kurs nicht mehr angeboten wird bzw. Sie dort erst auf weitere Kurse aufmerksam werden, die Sie gerne belegen und in Münster anrechnen lassen möchten. Bitte klären Sie jede Änderung Ihrer Anrechnung mit dem zuständigen Anrechnungsbeauftragten ab und reichen Sie dann einen neuen Anrechnungsantrag beim zuständigen Ansprechpartner ein.

Meilenstein 3: Ansprechpartner je nach Studiengang

Bachelor BWL

  1. Für alle Module aus dem 3. Studienjahr (siehe Studienverlaufsplan im Modulhandbuch): Dr. Ulrike Augustin
    Sprechzeiten für allgemeine Fragen: siehe hier, konkrete Kursanrechnungsanfragen bitte per E-Mail.
  2. Für Module aus den ersten beiden Studienjahren, je nach Ausrichtung:

Bachelor VWL:

  1. Für alle Module aus dem 3. Studienjahr (siehe Studienverlaufsplan im Modulhandbuch): Dr. Ulrike Augustin
    Sprechzeiten für allgemeine Fragen: siehe hier, konkrete Kursanrechnungsanfragen bitte per E-Mail.
  2. Für Module, welche aus den ersten beiden Studienjahren stammen: jeweiliger Modulverantwortlicher, wie im Modulhandbuch genannt.

Bachelor WI: Lena Clever

Bachelor Ökonomik: Helena Helfer

Bachelor Politik und Wirtschaft/Wirtschaft und Recht: siehe folgende Seite

 Master BWL:

Master VWL: Helena Helfer

Master IS: Lena Clever

Master Wirtschaftschemie: Prof. Dr. Leker

Meilenstein 4: Schritte NACH dem Auslandsaufenthalt

Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie folgende Dokumente beim Prüfungsamt einreichen:

Das Prüfungsamt trägt die Anrechnung dann in Ihre Daten ein und schickt Ihnen einen offiziellen Bescheid über die Anrechnung.

Bitte beachten Sie folgendes:

Wenn die Anrechnung Ihre letzte Prüfungsleistung ist, ist das Datum des Zeugnisses, das Datum der Einreichung der Anrechnung im Prüfungsamt - unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die Leistungen im Ausland erbracht wurden. Sofern also das Zeugnisdatum im gleichen Semester sein soll, in dem Sie auch im Ausland waren, muss der Anrechnungsantrag noch in diesem Semester gestellt werden. Gfg. müssen Sie ihn ohne das Transcript of Records der ausländischen Hochschule vorab einreichen und das Transcript of Records nachreichen.