Abschaffung der degressiven Abschreibung:
„Überschaubare Einbußen“
Mit der Unternehmensteuerreform gehen einerseits etliche Vorteile für Unternehmen einher. Es wird beispielsweise erwartet, daß die durchschnittliche Steuerbelastung der Unternehmen auf unter 30% zurückgeht. Andererseits belastet die Reform die Unternehmen auch: Als Gegenfinanzierungsmaßnahme wird unter anderem die degressive Abschreibung abgeschafft. Es stellt sich die Frage, wie hart dies die Unternehmen trifft. In welchem Ausmaß wird die Vorteilhaftigkeit von Investitionen reduziert? – Eine Untersuchung des Lehrstuhls für Controlling der Universität Münster quantifiziert die Nachteile: „Für gängige Kombinationen der relevanten Einflußfaktoren bleiben die Einbußen im Rahmen“, so Prof. Dr. Wolfgang Berens. „Bezogen auf die Investitionssumme liegen sie zumeist bei zwei bis sechs Prozent. Dies liegt innerhalb der Schwankungsbreiten, die ohnehin für Risikofaktoren einzukalkulieren sind.“ Dennoch sollten Unternehmer natürlich abwägen, ob sich das Vorziehen einer Investition vor den Jahreswechsel lohnt – und die konkreten Vor- bzw. Nachteile für ihren Fall prüfen.
Umfang der Nachteile abhängig von unternehmensspezifischen Einflußfaktoren
„Wie sehr der zwangsweise Übergang auf die lineare Abschreibung die Unternehmen trifft, hängt von den unternehmensspezifischen Einflußfaktoren ab“, so Prof. Berens weiter. Als solche sind der relevante Steuersatz, die Nutzungsdauer der Investitionsobjekte und der zugrundegelegte Kalkulationszinssatz zu nennen. Ein Beispiel: Bei einem konstanten Steuersatz von 30%, einer vorherigen Buchwertabschreibung von gleichfalls 30%, 10 Jahren Nutzungsdauer und einem Kalkulationszinssatz von 10% verschlechtert sich ein Investitionsvorhaben um 3,35% der investierten Summe. Weitere Kombinationen können in der Tabelle abgelesen werden. „Tendenziell gilt: Je länger die Nutzungsdauer und je höher der Zinssatz gewählt werden, desto eklatanter ist der Nachteil.“

(bei einem Steuersatz von 30% sowie einer Buchwertabschreibung von 30%)
Tabelle: Verschlechterung von Investitionsobjekten durch die Abschaffung der degressiven Abschreibung (in Prozent der investierten Summe)
Abschaffung reduziert den Steuerstundungseffekt
Der Wissenschaftler erklärt: „Zukünftig kann nur noch linear abgeschrieben werden. Dies mindert in den ersten Investitionsjahren die Gewinne weniger stark als die degressive Abschreibung. Steuerzahlungen sind früher zu leisten. Die versteuerten Zinsen auf die zeitlich verschobenen Zahlungen an das Finanzamt machen den Steuerstundungseffekt aus – und der fällt bei der linearen Abschreibung eben niedriger aus als bei der degressiven. Diese Überlegung begründet die von uns quantifizierten Nachteile.“
Excel-Modell im Download
Dieses Know-How stellt der Lehrstuhl für Interessenten auch zur Verfügung. Mit dem hier erhältlichen Excel-Modell (227 KB, ab Excel 2000) kann ein Unternehmen die Nachteile für seine eigenen Investitionsvorhaben bei Eingabe der relevanten Parameter genau quantifizieren. Bitte aktivieren Sie bei Gebrauch die Makros, da das Modell sonst nicht arbeiten kann. Nach einer Parameteränderung benötigt das Modell ggf. einige Sekunden für Neuberechnungen (blinkende Schieber). Für evtl. Rückfragen steht Ihnen Dr. Walter Schmitting (11wasc@wiwi.uni-muenster.de, Tel. 0251/83-22015) zur Verfügung.



