Corporate Governance
Kaum ein Bereich unternehmerischen Managements wird über Jahre hinweg derart kontrovers diskutiert wie der Bereich der Regelungen der Corporate Governance. Die Auseinandersetzung mit dem Problem der Corporate Governance beschränkt sich nicht nur auf Vertreter der Wissenschaft. Auch die Politik sowie vielfältige gesellschaftliche Interessengruppen sehen sich aufgerufen, zu Problemfeldern der Unternehmensverfassung Stellung zu nehmen. Die folgenden Zitate mögen dies verdeutlichen:
• „Die Vorstandsbezüge aller Aktiengesellschaften sollten offen gelegt werden.“ (Horst Köhler, Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, in: Manager-Magazin vom 08.08.2004)
• „Es genügt völlig, wenn die Gesamtbezüge eines Vorstands veröffentlicht werden.“ (Michael Rugowski, BDI-Präsident, in: Süddeutsche Zeitung vom 02.07.2003)
• „Wenn Aufsichtsräte sich mehr um die Geschäftspolitik kümmern würden, wäre die Zahl der Unternehmensschieflagen geringer.“ (Christian Strenger, Mitglied der Regierungskommission Corporate Governance, in: n-tv.de vom 05.02.2004)
• „Mitbestimmung im Aufsichtsrat war ein Irrtum der Geschichte.“ (Michael Rugowski, BDI-Präsident, in: Wirtschaftswoche vom 21.10.2004)
• „Alles in allem habe ich mit der Mitbestimmung sehr gute Erfahrungen gemacht.“ (Jürgen Schrempp, Vorstandsvorsitzender von DaimlerChrysler, in: Wirtschaftswoche vom 28.10.2004)
• „Große Unternehmen wissen, dass die Mitbestimmung zur Stabilität ihres Unternehmens beiträgt.“ (Wolfgang Clement, Wirtschaftsminister der Bundesrepublik Deutschland, in: Wirtschaftswoche vom 28.10.2004)
Die zum Teil äußerst kritisch und kontrovers geführte Corporate Governance Diskussion orientiert sich an drei Kompetenzfeldern, die zentrale Institutionen des Unternehmens kennzeichnen: die Leitungskompetenz, die Kontrollkompetenz sowie die Interessenvertretungskompetenz. Die Regelungen, ob nun gesetzlich fixiert oder unternehmensspezifisch autorisiert, die die faktische Ausgestaltung dieser drei Kompetenzfelder im Hinblick auf ihre Institutionalisierung betreffen, stellen die Grundpfeiler der Corporate Governance dar. Entsprechend sind diese auch der zentrale Gegenstand der aktuellen Forschungsbemühungen, die bewusst nicht aus einer einzelnen Theorieperspektive heraus betrieben werden. D. h. Ansätzen der sog. neuen Institutionenökonomie finden ebenso Berücksichtigung wie konflikttheoretische und verhaltenswissenschaftliche Ansätze.
Ausgewählte Veröffentlichungen:
G. Schewe: Unternehmensverfassung: Corporate Governance im Spannungsfeld von Leitung, Kontrolle und Interessenvertretung, Berlin et al. 2005 [Springer-Verlag].
G. Schewe/S. Kleist/D. Mahlstedt: Corporate Governance im europäischen Profi-Fußball, Arbeitspapiere des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insb. Organisation, Personal und Innovation, Nr. 28, Münster 2004.
Die Lehrstühle des CfM
- Institut für Organisationsökonomik - Prof. Dr. Dilger
- Institut für Strategisches Management - Prof. Dr. Ehrmann
- Institut für betriebswirtschaftliches Management im Fachbereich Chemie und Pharmazie - Prof. Dr. Leker
- Lehrstuhl für BWL, insbesondere Organisation, Personal und Innovation - Prof. Dr. Schewe


