FAQ

Allgemein

  • Wie plane ich meinen Studienverlauf?

    Die Studierenden sind frei in der Studienverlaufsplanung und können diesen nach ihren eigenen Bedürfnissen gestalten. Eine Darstellung des empfohlenen Studienverlaufsplans finden Sie im Modulhandbuch

    Bitte beachten Sie: Um vom Prüfungsamt die Bescheinigung nach §48 BAföG positiv bestätigt zu bekommen, muss am Ende des 4. Semesters das erste Studienjahr komplett abgeschlossen sein. Weitere Infos zum BAföG finden Sie hier

  • Ist während des Studiums ein Pflichtpraktikum vorgesehen?

    Die Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs BWL der WWU Münster schreibt keine Pflichtpraktika vor. Wir empfehlen unseren Studierenden jedoch nachdrücklich das Absolvieren von Praktika. Das Prüfungsamt stellt diesbezügliche Empfehlungsschreiben aus. Studierende können sich ein Praktikum, das mindestens 4 Wochen geht, außerdem als Studienleistung ohne Note für das Modul Schlüsselqualifikationen anrechnen lassen.  
  • Kann ich mir bestimmte Module (z.B. Buchführung und Abschluss) aus einer vorherigen kaufmännischen Ausbildung anrechnen lassen?

    Außeruniversitär erbrachte Leistungen wie bspw. Leistungen aus einer vorherigen kaufmännischen Ausbildung können nicht angerechnet werden. Anzurechnende Studien- und Prüfungsleistungen regelt §14 der  Prüfungsordnung. Nähere Informationen vom Prüfungsamt finden Sie hier.
  • Zu welchen Zeitpunkten werden Klausuren angeboten?

    Klausuren werden im Bachelorstudiengang BWL i.d.R. zu zwei Zeitpunkten angeboten: „regulär“ zum Ende eines Semesters und „vorgezogen“ in der Mitte (WiSe: vor Weihnachten, SoSe: Pfingstferien) des Folgesemesters. Mitunter werden Klausuren auch bereits in der „vorgezogenen“ Klausurenphase des jeweiligen Semesters angeboten. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Veranstaltung nur in der ersten Semesterhälfte (im 1. Term) gelesen wird. Sowohl die reguläre als auch die vorgezogene Klausurenphase können genutzt werden, um dem Studienverlaufsplan gerecht zu werden. Die Klausurzeiten und -orte werden veröffentlich auf der Seite des Prüfungsamtes sowie der neuen Website PAMBOT.
  • Wie plane ich das nächste Semester, wenn ich in einer Klausur durchgefallen bin?

    In der Regel können nichtbestandene Klausuren der regulären Klausurenphase (WiSe: Januar/Februar, SoSe: Juli/August) in der darauffolgenden vorgezogenen Klausurenphase (siehe oben) wiederholt werden. Klausuren, die direkt in der vorgezogenen Klausurenphase geschrieben wurden, werden zumeist im Folgesemester wiederholt. Bezüglich etwaiger Ausnahmen erkundigen Sie sich bitte beim Prüfungsamt. Sowohl die reguläre als auch die vorgezogene Klausurenphase können genutzt werden, um dem Studienverlaufsplan gerecht zu werden.
  • Gibt es einen Zeitpunkt, an dem eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten erbracht sein muss?

    Mit der PO 2022 fallen Regelungen zur Studienverlaufsplanung weg, die die Belegung von Modulen des Studienjahrs 3 verhindern, wenn nicht alle Module des 1. Studienjahres abgeschlossen sind. Um sich für die Bachelorarbeit anzumelden, müssen bereits mindestens 90 Leistungspunkte erbracht worden sein. 

 

Module Schlüsselqualifikation

  • Welche Schlüsselqualifikationen werden angeboten? 

    Zu Beginn eines jeden Semesters wird das Angebot im Modul „Schlüsselqualifikationen“ im  Vorlesungsverzeichnis veröffentlicht. 

 

Spezialisierung: BWL-Track-Module 

  • Welche BWL-Track Module kann ich wählen? 

    Eine Übersicht über die Wahlpflichtmodule finden Sie im  Vorlesungsverzeichnis. Die aktuellen Tracks werden bald veröffentlicht.  

    Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Module entnehmen Sie bitte dem  Modulhandbuch

 

Spezialisierung: Wirtschaftsinformatik-Track-Module 

  • Welche Wirtschaftsinformatik-Track-Module kann ich wählen? 

    Eine detaillierte Beschreibung der Module entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch. Eine Übersicht über die Wirtschaftsinformatik-Track-Module eines bestimmten Semesters finden Sie im Vorlesungsverzeichnis.  

 

Spezialisierung: VWL-Track-Module 

  • Welche VWL-Track-Module kann ich wählen? 

    Eine detaillierte Beschreibung der Module entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch. Eine Übersicht über die VWL-Track-Module eines bestimmten Semesters finden Sie im Vorlesungsverzeichnis

 

Freie Wahlpflichtmodule 

  • Welche Freien Wahlpflichtmodule kann ich wählen? 

    Die Studierenden haben die Möglichkeit, maximal 12 ECTS aus den Allgemeinen Studien zu wählen. Alternativ können weitere Wahlpflichtmodule gewählt werden. 

 

Bachelorarbeit

  • Wann muss ich mich für die Bachelorarbeit anmelden?

    Alle Informationen zur Anmeldung und Abholung des Themas der Bachelorarbeit finden Sie hier.
  • Muss die Bachelorarbeit im sechsten Semester geschrieben werden?

    Die Bachelorarbeit darf gemäß Prüfungsordnung ab einer erreichten Anzahl von 90 ECTS geschrieben werden. Obgleich empfohlen wird, die Arbeit während des 6. Semesters (Studienbeginn im WS) bzw. während des 5. Semesters (Studienbeginn im SS) zu schreiben, ist dies nicht zwingend erforderlich. Die Arbeit kann bspw. auch während der vorlesungsfreien Zeit geschrieben werden. Für weitere Informationen zur Anmeldung und Abholung der Arbeit beachten Sie bitte QE1. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Zeitplanung auch immer die Korrekturzeit für die Bachelorarbeit. 
  • Wie lange dauert die Bewertung der Bachelorarbeit?

    Das Bewertungsverfahren für die Bachelorarbeit soll drei Monate nicht überschreiten.

 

Auslandsanerkennung

  • Was muss ich bei der Anrechnung zu belegender Kurse (inkl. Schlüsselqualifikationen) im Ausland beachten?

    Alle wichtigen Informationen zur Auslandsanrechnung finden Sie hier.
  • Welche Unterlagen werden für die Prüfung der Anrechenbarkeit für zu belegende Kurse (inkl. Schlüsselqualifikationen) im Ausland benötigt?

    Die nötigen Informationen finden Sie hier.
  • An wen muss ich mich wenden, wenn ich mir eine Prüfungsleistung im Ausland anrechnen lassen möchte?

    Alle Informationen zur Auslandsanrechnung finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Anrechnung von in einem Auslandssemester erbrachten Leistungen ohne Note erfolgt.
  • Ist es möglich, im Anschluss an das Auslandssemester Klausuren in Münster zuschreiben?

    Ja, dies ist möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass kein Urlaubssemester an der WWU Münster angetreten wurde. Das Ablegen von Wiederholungsklausuren ist zumeist auch in einem Urlaubssemester möglich (bitte erkundigen Sie sich beim Prüfungsamt zu den diesbezüglichen Regelungen).

 

Studienort- und Studiengangswechsel

  • Ich möchte von einer anderen Hochschule an die Universität Münster wechseln. Was muss ich beachten?

    Alle wichtigen Hinweise zum Studienortswechsel finden Sie hier.
  • Ist ein Studiengangswechsel innerhalb der Universität Münster, bspw. von VWL zu BWL, möglich?

    Grundsätzlich sind Studiengangswechsel natürlich möglich. Sollten Sie sich für das 1. Fachsemester BWL bewerben wollen, orientieren Sie sich bitte an den Informationen für Studienbewerber. Sollten Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben wollen, ist zu beachten, dass der Bachelor Studiengang BWL der WWU auch bei Bewerbungen für ein höheres Fachsemester zulassungsbeschränkt ist. Für welches Fachsemester Sie sich bewerben können, hängt von der Einstufungsbescheinigung des Prüfungsamts der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (Prüfungsamt) ab. Über diese können Sie sich direkt beim Prüfungsamt informieren.

 

Ansprechpartner