Vor zehn Jahren wurde die Bundesnetzagentur gegründet. Zunächst nur zuständig für die Bereiche Post und Telekommunikation wurde ihr Zuständigkeitsbereich sukzessive auf andere Netzindustrien wie Strom, Gas und die Bahn ausgeweitet. Ihr kommt eine zentrale Rolle bei der wettbewerblichen Öffnung der Märkte dieser Netzsektoren zu.
Zusammenfassung des Vortrages
Im Rahmen des 3. CAWM-Forums, das dieses Mal in Zusammenarbeit mit dem Institut für öffentliches Wirtschaftsrecht stattfand, hat der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, eine Bilanz nach zehn Jahren Regulierung von Netzsektoren gezogen und einen Ausblick auf die Zukunft gegeben. Sein Fazit lautete: „Der Weg zu mehr Wettbewerb ist lang und holprig, aber aussichtsreich.“
Zu Beginn seines Vortrags erklärte Matthias Kurth, dass die unterschiedlichen Ergebnisse der Liberalisierung in den fünf Märkten Telekommunikation, Post, Elektrizität, Gas und Eisenbahnen nicht nur auf die Arbeit der Bundesnetz-agentur, sondern auch auf die unterschiedlichen Zeitpunkten der Marktöffnung und auf die marktspezifischen Hürden für den Eintritt neuer Wettbewerber zurückzuführen sei. Vor diesem Hintergrund sollten sachgerechte Analysen und faire Vergleiche die Strukturen der Märkte und das gesamte Umfeld beleuchten.
Er führte aus, dass der technologische Wandel und die Bereitschaft zu Infrastrukturinvestitionen zum Ende der 90er Jahre einen günstigen Ausgangspunkt zum Markteintritt in den Telekommunikationsmarkt begründeten, welcher nun - nach einem Zeitraum von zehn Jahren - signifikante Erfolge zeigt. Wenn hingegen – wie im Postmarkt – der wesentliche Teil des Briefmarkts bis Ende 2007 gesetzlich als Monopol festgeschrieben war, dann war es unmöglich, in den vergangenen Jahren ähnliche Wettbewerbserfolge zu erzielen. Kurth machte in seinen Ausführungen sehr deutlich, dass der Energiemarkt ebenfalls ein gutes Beispiel für die Nachteile einer zweistufigen Marktöffnung sei. Die Privatkunden wurden nur sehr unzureichend an den Errungenschaften des Wettbewerbs beteiligt, das Modell des „verhandelten Netzzugangs“ hat sich als untauglich herausgestellt. Mit ihm wurde viel Zeit verschenkt. Der Energiemarkt zeige aber auch, dass nicht nur der Netzzugang und die Netzentgelte Markteintrittsbarrieren darstellen. So gestalten zum Beispiel die Beschaffungssituation von Strom und Gas sowie der Bau von Kraftwerken und Übertragungsleitungen die Belebung des Wettbewerbs erheblich komplexer als im Telekommunikationsmarkt. Auf den Energiemärkten sei die Netzöffnung zwar eine wesentliche, aber keine ausreichende Bedingung, um mehr Wettbewerb hervorzurufen. Auch der Schienenverkehr zeige Licht- und Schattenseiten und belege, wie sehr das Ergebnis der aktuellen Diskussion um die gesetzlichen Rahmenbedingungen letztlich die Chancen des Wettbewerbs bestimmen wird.

Matthias Kurth
Matthias Kurth betonte, dass die Bundesnetzagentur ihren gesetzlichen Auftrag zielstrebig und engagiert erfülle. Sie könne nicht mehr erreichen, als dies der im Gesetz ausgedrückte politische Konsens ermögliche. Nach 10 Jahren verfüge die Bundesnetzagentur allerdings über ausgezeichnete Erfahrungen darüber, welche Vorteile offene, wettbewerbsorientierte Märkte für Verbraucher und Kunden haben. Nicht zuletzt ist die Innovationsdynamik, die sie auslösen, sowie die Kreativität, die an den Rändern der Netze mobilisiert wird, hervorzuheben. Die Effizienzsteigerungen – einschließlich der resultierenden günstigeren Angebote – sind keine theoretischen Behauptungen, sondern an Hand von Zahlen und Fakten zu belegen.
Zum Schluss machte Herr Kurth deutlich, dass die Bedeutung der Bundesnetzagentur zukünftig eine eher steigende als eine sinkende sein wird. Sie sei der Mittler in Märkten mit politisch und gesellschaftlich kontroversen Themen. Der Katalog von Zielen wie Wettbewerb, Schutz der Verbraucherinteressen, Arbeitsplatzsicherheit und Wahrung der Arbeitnehmerbelange, Umwelt- und Klimaschutz sowie langfristige Versorgungssicherheit sei, insbesondere im Energiemarkt, sehr umfangreich. Die Aufgabe der Bundesnetzagentur sei es, eine praktische Konkordanz dieser Ziele anzustreben. Konflikte wie z.B. beim Leitungs- und Kraftwerksbau müssten daher benannt und nicht verschwiegen werden. Wobei die Lösungen allerdings nicht nur allein von der Netzagentur erreicht werden könnten. Transparenz bei den Fakten, Dialogfähigkeit bei der Erarbeitung von Lösungen, Glaubwürdigkeit gegenüber den Akteuren in Politik und Wirtschaft seien und bleiben auch zukünftig wichtige Prinzipien in der Arbeit der Bundesnetzagentur. Auf dieser Basis solle auch die Zukunft gestaltet werden. Dabei seinen zwar nicht alle Lösungen aus der Vergangenheit übertragbar. Wer aber den Instrumentenkasten von Netz und Wettbewerb kenne und seine technischen und ökonomischen Strukturen analysiert habe, sei auch in der Lage, langfristige konsistente Konzepte zu entwickeln um vorhandene Probleme zu bewältigen.
Der große Hörsaal war bis auf den letzten Platz gefüllt. Im Anschluss nutzten zahlreiche Wirtschafts- und Rechtswissenschaftler – Studierende, Professoren und Praktiker – die Gelegenheit zu einer angeregten Diskussion. Regulierungsferien, das Verhältnis zwischen Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt, das Ownership-Unbundling im Energiesektor und viele weitere Themen wurden angesprochen. Herr Kurth wies auch auf die sehr guten Arbeitsplatzchancen und interessanten Aufgabenfelder in der Bundesnetzagentur hin. Beste Voraussetzungen dafür seien ein wirtschaftswissenschaftliches oder ein rechtswissenschaftliches Studium sowie die Bereitschaft, sich auf technische Fragestellungen einzulassen. Auch das 3. CAWM-Forum war höchst anregend und diskutierte aktuelle Fragestellungen. Neuerlich gelang es, einen ausgezeichneten Referenten nach Münster einzuladen, der das Hörsaalwissen der Studierenden durch tiefe Einblick in die Regulierungspraxis aufwerten konnte. |