Institut für Genossenschaftswesen

IfG Münster Universität Münster
   
Institut für
Genossenschaftswesen
Prof. Dr. Theresia Theurl
Am Stadtgraben 9
48143 Münster
Tel.: 0251/83-22890
Fax: 0251/83-22804
Startseite
WWU Münster
E-Mail
Wegbeschreibung
Impressum

 

 

 

Die Bilder zur Antrittsvorlesung

1. Eine Antrittsvorlesung, meine Antrittsvorlesung

Unterschiedliche Anforderungen können an eine Antrittsvorlesung gestellt werden. Meinem Verständnis nach sollte sie ein Programm der weiteren Forschungs-, Lehr- und Transfertätigkeit an der Universität sein, an die man berufen wurde. Später sollen Fortschritte und Defizite daran gemessen werden können.

Durch meine Antrittsvorlesung werden sich zwei rote Fäden ziehen. Zum einen ist es nicht unbedingt selbsterklärend, was das Genossenschaftliche, das Vernetzte und das Virtuelle miteinander verbindet. Eine Konfiguration mit den Vor- und Nachteilen einer 150jährigen Tradition steht neben Organisationen, die Moderne, Flexibilität und Spontaneität signalisieren. Doch es existiert eine Klammer: Unternehmen (oder Individuen) versuchen Konkurrenzfähigkeit durch Kooperationsfähigkeit zu erreichen oder zu erhalten.

Der zweite Faden könnte in Anbetracht des derzeitigen und selbst verschuldeten Bedeutungsverlustes der volkswirtschaftlichen Profession fast als Rechtfertigungsversuch interpretiert werden. Was hat eine Volkswirtin zur Kooperation von Unternehmen zu sagen, einem Phänomen, das man auf der Forschungsagenda der betriebswirtschaftlichen Kollegen und auf den Honorarnoten von Unternehmensberatungsgesellschaften suchen und finden wird. Meine Ausführungen sollten aber nicht als Rechtfertigung aufgefaßt werden.

Welche Fragen stellen Volkswirte im Zusammenhang mit der Kooperation von Unternehmen und welche Beiträge können sie zu ihrer wissenschaftlichen Analyse leisten? Die meisten Ökonomen eint die Überzeugung von den positiven Effekten des Wettbewerbs. Ihre Einschätzung von Kooperationen ist hingegen kontrovers: Erhöhen Sie die Effizienz oder beschränken sie den Wettbewerb, sind sie also volkswirtschaftlich wertvoll oder gesamtwirtschaftlich schädlich?

2. Das Phänomen: Kooperierende Unternehmen

Nicht nur die ausführlich diskutierten und medial präsenten "Mega-Mergers" und nicht nur ein "Move to the market" sind Reaktionen auf eine kompetitiver werdende Umwelt. Rechtlich selbständig bleibende Unternehmen - große wie kleine und mittlere - kooperieren auf vielfältige Weise, in fast allen Unternehmensfunktionen und Branchen und zunehmend auch grenzüberschreitend. Kooperierende Unternehmen sind ein allgegenwärtiges Phänomen. Allein in Deutschland weist jedes dritte Unternehmen Kooperationserfahrung auf und 40% der verbleibenden planen in den nächsten Jahren Kooperationen. Joint Ventures, Strategische Allianzen, Forschungs- und Entwicklungskooperationen und Kooperationen entlang der Wertschöpfungskette sind nur einige der vielen praktizierten Ausgestaltungsformen.

Als allgemeiner Hintergrund für diese Entwicklung kann festgemacht werden, daß einzelwirtschaftliche Ziele vor geänderten Rahmenbedingungen alleine nicht mehr oder weniger gut zu verwirklichen sind. Die Kooperation von Unternehmen ist also als eine Strategie zur Steigerung der einzelwirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit zu sehen. Ihr Preis ist Abhängigkeit von den Kooperationspartnern. Statistiken und Befragungen zeigen nicht nur ein starkes Ansteigen von Kooperationen, sondern auch ihrer Formenvielfalt. Trotz großer Graubereiche in Definition und Abgrenzung sowie Lücken in der Erfassung zeigen sich überdurchschnittliche Zuwächse bei der Kooperation in größeren Netzwerken und bei Kooperationen, deren Zusammensetzung und Gestalt variabel ist.

    Das Vernetzte kommt durch die Kooperation mehrerer Partner zustande, wenn diese komplementäre und/oder ähnliche Kernkompetenzen bündeln. Häufig ist ein netzinterner Wettbewerb um Aufträge möglich. Trotz gemeinsamer Merkmale sind die einzelnen Netzwerke Unikate. So unterscheiden sie sich etwa darin, ob ein dominanter Partner das Geschehen steuert oder in der Kooperationsrichtung. So wird in Airline-Netzen horizontal kooperiert, während das Benetton-Netz vertikal ausgerichtet ist. In komplexen Netzwerken findet sich die Kombination beider Ebenen. Netzwerke können präkompetitiv sein wie die gemeinsame Forschung und Entwicklung von Absatzmarktkonkurrenten oder marktnah. In statischen Netzwerken mit festgefügten Strukturen sind die kompetitiven Elemente in den Hintergrund getreten.

    Dynamische Netzwerke hingegen sind die Basis virtueller Kooperationen. Latente Netzwerkbeziehungen werden für die Erfüllung eines spezifischen Auftrages aktiviert. Standortverteilte heterogene Netzwerkelemente werden für einen Wertschöpfungsprozeß zusammengeführt und erscheinen dem Auftraggeber als Einheit. Die konkrete Aufgabenstellung bestimmt die Konfiguration und die Zusammensetzung der Kooperation. Ein virtuelles Unternehmen entsteht. Als Beispiel sei die Kombination von länderspezifischem Know-how in der Erfüllung eines internationalen Prüfungsauftrages durch eines der Wirtschaftsprüfungsnetzwerke angeführt. Auf diese Weise wird die virtuelle Nutzung von Größenvorteilen, die virtuelle Zusammenführung von verstreutem Wissen und die virtuelle Konstruktion von Wertschöpfungsketten möglich ohne die Nachteile der entsprechenden realen Ausprägungen in Kauf nehmen zu müssen. Es ist evident, daß die modernen Informations- und Kommunikationstechnologien diese Form der Kooperation ermöglichen und fördern.

    Daneben entstehen aber auch neue genossenschaftliche Kooperationen und zwar nicht nur in den sogenannten alternativen Sektoren und in den absterbenden Zweigen der Wirtschaft, sondern in zukunftsträchtigen Branchen. Die "Genossenschaft Mobility" hat das Car-Sharing in der Schweiz populär gemacht. Die Erfolgsstory der DATEV, dem Dienstleister für 40000 Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Anwälte ist heute hinlänglich bekannt. Die Zahnärzte haben in der IGZ eine prosperierende Implantologische Genossenschaft. Die DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft ist eine Genossenschaft der New Economy und vergibt und verwaltet die Internet-Adressen mit dem Kürzel "de". Viele weitere Beispiele könnten genannt werden, wenn potentiellen Gründern und ihren Beratern bekannt wäre, was eine Genossenschaft ist: eine horizontale Kooperation mit einem gemeinsamen Unternehmen. Dieses wird ausschließlich zur Erfüllung der Zwecke der Mitglieder gegründet. Diese zeichnen sich durch homogene Bedürfnisse und häufig auch durch ähnliche Kernkompetenzen aus. Die Identität von Eigentümern, Kapitalgebern, Nutzern, Entscheidungs- und Verantwortungsträgern schafft in Form einer Clublösung Anreizkompatibilität und wirkt erwartungsstabilisierend.

    An dieser Stelle ist also die Zunahme von Kooperationen und die Koexistenz unterschiedlicher Kooperationsformen zu konstatieren. Volkswirte fasziniert an diesen Entwicklungen, daß sich eine neue Arbeitsteilung abzeichnet, daß neue Anreizstrukturen für einzelwirtschaftliches Handeln entstehen, daß sich unterschiedliche Kooperationsformen parallel entwickeln, daß viele Kooperationen ein inhärentes Destabilisierungspotential aufweisen und daß wirtschaftliche Macht entsteht

3. Neue volkswirtschaftliche Arbeitsteilung

Es ist unbestritten, daß die sich ändernden ökonomischen, politischen und technischen Rahmenbedingungen einen sehr grundsätzlichen Anpassungsbedarf bewirken. Es wird zunehmend schwieriger, langfristig zu disponieren, zukunftsbezogene Optimalitätskalküle aufzustellen und stabile Interaktionsbeziehungen aufzubauen. Dies wird die theoretischen Fundamente der traditionellen Mikroökonomik erschüttern, was aber heute nicht problematisiert werden soll. Die weiteren Überlegungen stellen vielmehr in den Mittelpunkt, daß die veränderte Umwelt offensichtlich kooperationsfördernd ist.

Die Internationalisierung des Wirtschaftens erhöht den Wettbewerb auf den heimischen Märkten und legt für die Erschließung neuer Märkte globale Kooperationen nahe. Die Deregulierung von ganzen Industrien (Energie, Telekommunikation, ...) schafft Wettbewerb in Bereichen, die bisher als natürliche Monopole geschützt und geschätzt wurden. Der Aufbau von neuen Wertschöpfungsketten fördert die Kooperation von Privaten ebenso wie die zunehmende Innovationsdynamik bei Produkten und Produktionsprozessen.

Verkäufermärkte entwickeln sich in Käufermärkte, auf denen zunehmend individualisierte Systemlösungen gefragt werden. Die Entwicklungen der Informations- und Kommunikationstechnologie senken grundsätzlich Transaktionskosten und erleichtern die wirtschaftliche Koordination generell. Sie ermöglichen eine losere Anbindung ausgegliederter Unternehmensfunktionen. Kleine und mittlere Unternehmen betonen den Aspekt der Investitionskosten, die ihrerseits Kooperationen nahelegen.

Insgesamt wirken starre Unternehmensgrenzen, staatlich geschützte Sektoren und politische Grenzen immer weniger als Restriktionen für unternehmerisches Handeln. In diesem Umfeld ist einem steigenden Wettbewerb und neuen Kundenbedürfnissen zu begegnen. Kooperationen können Unternehmen wettbewerbsfähiger machen, wenn sie

  • Größen- und Geschwindigkeitsvorteile, Risikoteilung, Rationalisierung und Kostensenkung ermöglichen oder
  • (international) verstreute (komplementäre) Verfügungsrechte über Ressourcen, Kompetenzen, Fähigkeiten und Wissen auf Dauer oder temporär, festgefügt oder in immer neuen Strukturen zusammenführen und besser nutzen können.

Losgelöst von ihren konkreten Ausgestaltungen lassen sich Kooperationen immer auf eine dieser beiden Konstellationen zurückführen. Die Kooperation von Unternehmen ist einzelwirtschaftliche Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen, die dazu führt, daß eine neue nationale und internationale Arbeitsteilung entsteht. Allerdings wissen wir wenig darüber, wie sich diese für die Volkswirtschaft, für einzelne Gruppen der Gesellschaft und für einzelne Volkswirtschaften im internationalen Kontext auswirkt. Diese Fragen sind zügig in Angriff zu nehmen.

4. Inkonsistente Anreizstrukturen hybrider Organisationen

Dennoch werden die Antworten auf sich warten lassen, da weitere Aufgaben im Vorfeld zu leisten sind. Kooperierende Unternehmen werden als hybride Organisation eingeschätzt. Diese treffende Bezeichnung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß sie nur oberflächlich mit Inhalt gefüllt ist. Vernetzte, virtuelle, genossenschaftliche Organisationen sind also hybride: sie kombinieren Merkmale der Koordination über den Markt mit solchen der Koordination im Unternehmen. Einerseits können so im Falle von Abhängigkeiten die unternehmensinternen Kontroll- und Bürokratiekosten, andererseits die Gefahren der flüchtigen Marktbeziehung reduziert werden. Die Kombination der Vorzüge von zwei Organisationsformen bei Eliminierung aller Nachteile klingt so überzeugend, daß die Prüfung bislang unterblieben ist. Die Anreize und Mechanismen des Marktes und jene der Unternehmung überlagern sich, so daß ein mix aus Dezentralität und Integration entsteht. Eine solche Konstellation wird aber zum Problem, wenn damit ein nicht-konsistentes Anreizsystem für die handelnden Akteure entsteht: Manager, Mitglieder, Netzwerkunternehmen, Mitarbeiter. Eine durch einen Kooperationsvertrag entstehende hybride Organisation birgt Neues in sich, über das noch immer wenig bekannt ist.

Unsicherheit und die Verhaltensspielräume einer widersprüchlichen Anreizstruktur bewirken, daß die intendierten Zielsetzungen nicht erreicht werden müssen, daß es vielmehr zu einem pfad- und ergebnisoffenen Prozeß kommt. Die Transformationsforschung bietet reiche Evidenz für die unerwarteten Wirkungen sich überlagernder Anreizsysteme. Es ist dringend zu prüfen, ob die strukturelle Ursache der hohe Mißerfolgsquote von Unternehmenskooperationen ihre Wurzel in diesem Tatbestand hat?

5. Komparative Analyse der Formenvielfalt

Schlüssige Erklärungen, weshalb unterschiedliche Formen der Kooperation nebeneinander entstehen und ob diese in einem Wettbewerb der Regime zu einer bestimmten Form konvergieren, fehlen. Unter diesen Voraussetzungen könnte sogar gefragt werden, ob Genossenschaften und virtuelle Unternehmen in manchen Konstellationen Substitute sein könnten. Diese Frage wird sogar naheliegend, wenn die Fixierung auf die Angebotsseite aufgegeben wird. Ein Genossenschaftsunternehmen kann für seine Mitglieder die Erbringung von Leistungen koordinieren und dabei temporäre Wertschöpfungsketten organisieren. Die Berücksichtigung der Risikoneigung und spezifischer unternehmensinterner und -externer Nebenbedingungen sind Voraussetzungen für die Wahl der optimalen Kooperationsform.

Als Ergebnis einer vergleichenden Kooperationsanalyse müssen unterschiedliche Konfigurationen zumindest nach drei Kriterien gereiht werden können, die den Ausschlag für die Formenwahl geben:

  • nach ihrer Fähigkeit, auf Veränderungen einer komplexen und dynamischen Umwelt reagieren zu können,
  • nach ihrem Potenzial zur Stabilisierung der Binnenbeziehungen und
  • nach ihren Möglichkeiten, die Erwartungen ihrer Kunden stabilisieren zu können.

Nach dem Kriterium der Flexibilität firmiert das virtuelle Unternehmen klar vor einem statischen Netzwerk und dieses weit vor der genossenschaftlichen Kooperation. Umgekehrt verhält es sich bei den Stabilisierungsmöglichkeiten der Binnenbeziehungen. Das Kriterium der Kundenbeziehungen zeigt uns einen klaren Bruch zwischen der genossenschaftlichen Kooperation und den beiden anderen Formen.

Er entsteht aus dem unterschiedlichen Charakter der Zuweisung von Handlungsfolgen. Genossenschaftliche Kooperation beruht auf einem legistischen Fundament, während Netzwerke und virtuelle Unternehmen auf privaten Verträgen basieren. Es handelt sich um sogenannte Innominatverträge, gesetzlich nicht geregelten Vertragstypen. Das Privatrecht ist für Spotmärkte und für die Beziehungen innerhalb des Unternehmens ausformuliert. Ein eigenständiges Recht der Hybride, das auf die Besonderheiten eines Netzwerkes mit dezentralen Einheiten abstellt, existiert nicht. Aus diesem Tatbestand ergibt sich Unsicherheit in der Außenbeziehung, vor allem über die Rechtssicherheit von Leistungsverträgen sowie über Haftungsfragen. Haftet das Netzwerk oder seine Elemente oder haftet niemand? Hier soll weder auf die Frage eingegangen werden, ob dies seine Wahl begünstigt noch soll problematisiert werden, daß Erwartungsstabilisierung die Gefahr der Ausbeutung in sich birgt. Im Kooperationszusammenhang handelt es sich dabei um zwei faszinierende Facetten. Eine komparative Analyse konkurrierender Kooperationsformen vor den aktuellen Rahmenbedingungen ist anzumahnen.

6. Dynamik der Unternehmenskooperation

Die Frage nach der Dynamik von Kooperationen schließt sich unmittelbar an. Erfolgreich sind jene Kooperationen, die ein Zweifaches ermöglichen: Flexibilität und Stabilisierung. Es ist evident, daß diese beiden Anforderungen in Konflikt zueinander geraten können und daß sich unterschiedliche Kooperationsformen durch die Verteilung ihrer diesbezüglichen Stärken unterscheiden. Ausgestaltungs- und Anpassungsflexibilität sprechen klar für Netzwerkarrangements und virtuelle Kooperationen.

Flexibilität verursacht Kosten. Es entstehen Risiken an den Schnittstellen der Netzwerke, die sich verschärfen, wenn die Konfigurationen variabel sind. Kooperationen rechnen sich nicht sofort und sie erzwingen risikobehaftete Vorleistungen. "Die Kooperation basiert auf der Chance des wiederholten Aufeinandertreffens und der Streckung von Reziprozität. Damit strukturiert aber die erwartete Zukunft das Verhalten der Gegenwart." Weniger abstrakt formuliert geht es um Systemvertrauen. Ein solches kann nur aufgebaut werden, wenn Möglichkeiten existieren, sich gegenseitig glaubwürdig ein kooperationsorientiertes Verhalten zu signalisieren, da die Kombination von gemeinsamen Zielen (Maximierung des Kooperationsgewinnes) und von konfligierenden Zielen (Aufteilung des Kooperationsgewinnes) wirkt.

Werden in Befragungen kooperierender Unternehmen die Erfolgsfaktoren erhoben, finden sich auf den ersten Plätzen Vertrauen, Loyalität, Kooperationswille und ähnliche Faktoren. Statuten, die wenig Flexibilität zulassen, stabilisieren Erwartungen, da klare Spielregeln den Handlungsraum der Akteure eingrenzen. Reputation ist ein anderer Stabilisierungsmechanismus. Nicht die "wahren Eigenschaften des Betreffenden sind bekannt, sondern sein kooperatives Verhalten in Situationen, in denen er auch anders hätte handeln können. Private Verträge mit oder ohne Sanktionen leiden häufig darunter, daß sie nicht glaubwürdig und/oder nicht durchsetzbar sind. Verträge werden daher mit Elementen der Selbstbindung bewehrt, seien dies irreversible Investitionen in einen gemeinsamen Standard oder gegenseitige Kapitalbeteiligungen.

Auch Informations- und Kommunikationstechnologien stabilisieren, wenn sie die Verhaltenstransparenz erhöhen. Dies gilt auch für das in der Kooperation selbst entstehende Wissen - eingebettetes Wissen, implizites Wissen -, das seinen Wert nur in einem spezifischen Umfeld entwickelt. In einer sich schnell und gründlich verändernden Umwelt tritt die Flexibilitätsanforderung in den Vordergrund. Vor diesem Hintergrund ist es eine Aufgabe der Wissenschaft, konkrete Mechanismen zur Institutionalisierung von Systemvertrauen zu entwickeln.

7. Regulierung

Durch die Kooperation von Unternehmen entsteht eine neue Arbeitsteilung, die mit wirtschaftlicher Macht verbunden sein kann. Damit stellt sich die Frage, ob eine staatliche Regulierung von Kooperationen notwendig und ob sie möglich ist. Beide Fragen sind weitgehend ungeklärt. Nicht zuletzt deswegen, weil bezüglich der gesamtwirtschaftlichen Wirkungen bislang auf Vermutungen gebaut wurde. Unternehmenskooperationen unterliegen wettbewerbs- und kartellrechtlichen Normen. Die virtuelle Vergrößerung von Unternehmen findet gleichzeitig mit der Ausweitung von Märkten statt. Die Abgrenzung des relevanten Marktes und das Urteil über marktbeherrschende Verhaltensweisen hat dies zu berücksichtigen. Die aktuelle Wettbewerbspolitik geht von klaren Abgrenzungsmöglichkeiten, damit aber von der Fiktion der alten Arbeitsteilung aus.

Weitere Überlegungen sind anzustellen. Kooperationen sind meist vertraglich abgesicherte Verhaltenskoordinationen, die wettbewerbsbeschränkend wirken können. Ob dies zu erwarten ist, entscheiden EU-Kommission, Federal Trade Commission oder Bundeskartellamt. Vereinbarungen können von ihnen als nichtig erklärt werden. Potentielle Kooperationspartner werden aber nur dann in eine Beziehung investieren, wenn sie Rechtssicherheit in Bezug auf die kartellrechtliche Einschätzung haben. So können wettbewerbsrechtlich letztlich unbedenkliche und wohlfahrtserhöhende Kooperationen unterbleiben, weil eine meist lange und variable Phase der Rechts- und Planungsunsicherheit in Einzelfreistellungsverfahren zu veranschlagen ist. Dazu kommt, daß die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens im Zuge der Kooperation der Fusionskontrollverordnung mit kurzen Überprüfungsfristen unterliegt. Damit sind es Regulierungsmodalitäten, die die Wahl der konkreten Kooperationsform beeinflussen.

Besteht die Gefahr "virtueller Kartelle" in der Form von Branchenplattformen und elektronischen Marktplätzen? Verstösse gegen Wettbewerbsregeln können sowohl beim Austausch von wettbewerbsrelevanten Informationen als auch bei der Vereinbarung von Exklusivitätsklauseln erfolgen. Derzeit werden elektronische Marktplätze als technische Innovation eingeschätzt, die einerseits ökonomische Vorteile, andererseits aber potenzielle Wettbewerbsverstösse in sich birgt. So hat die EU-Kommission im Sommer 2000 die Internet-Handelsplattform MyAircraft.com, auf der Flugzeugteile über das Internet verkauft werden, gebilligt, weil es im Flugzeugbereich zahlreiche konkurrierende Plattformen gäbe. Sowohl Einkaufskooperationen als auch Verkaufskooperationen im Internet unterlagen von Anfang an kartellrechtlichen Bedenken. Es bleibt aber anzumerken, daß gerade für kurzfristig orientierte, grenzüberschreitend tätige Konfigurationen, die das Internet als Kooperationsmedium verwenden, der zeitgerechte Nachweis wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweisen durch die Regulierungsbehörden nicht einfach zu erbringen sein dürfte. Als eine fünfte dringende Aufgabe stellt sich damit die Auslotung der wettbewerbspolitischen Konsequenzen der einzelnen Kooperationsformen vor den aktuellen Rahmenbedingungen.

8. Ökonomisches Forschungsprogramm Unternehmenskooperation

Ein anwendungsorientiertes ökonomisches Forschungsprogramms hat also die angeführten fünf Elemente zu enthalten.

Unternehmen werden in Zukunft noch mehr als heute und zunehmend differenzierter kooperieren, sowohl genossenschaftlich, als auch vernetzt und virtuell. Volkswirten bietet sich ein reiches Betätigungsfeld in ihrer Analyse. Die Theorie und Empirie der Unternehmenskooperation stellt sich darüber hinaus als ideales und ergiebiges Gebiet für die Kooperation von Volkswirten, Betriebswirten, Wirtschaftsinformatikern, Juristen und Wissenschaftlern anderer Disziplinen an der Universität Münster, heraus. Vor allem die Institutionenökonomik ist dafür ein vielversprechender methodischer Ansatz. Es sollte gelingen, den aktuellen Zustand der Kooperationsforschung zu überwinden, der als episodenbasiert, ekklektisch und statisch zusammengefaßt werden kann. So sollte er nicht bleiben.


TOP-Adressen
IfG Events
IfG Publikationen
Newsletter
Neuerwerbungen
Medienecho
UK-Glossar
Coop-Watching
Hohenheimer Oberseminar
myIfG (Login/Registrierung)
 

Wirtschaftspolitischer Ausschuss

Ausschuss für Wirschaftssysteme und Institutionenökonomik

Volltextsuche:
 
Erweiterte Suche

zurückblättern

Diese Seite:  :: Seite drucken   :: Seite empfehlen  :: Seite kommentieren

© Institut für Genossenschaftswesen

:: Nach oben

Seitenanfang

© Institut für Genossenschaftswesen