Institut für Genossenschaftswesen

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Richtlinien für die formale Gestaltung einer wissenschaftlichen Arbeit am IfG-Münster  

Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Institut für Genossenschaftswesen

Bei der Anfertigung einer Diplomarbeit/Bachelorarbeit am Institut für Genossenschaftswesen sind folgende Regeln zu beachten:

  • Anzahl der Exemplare: Diplomarbeiten/Bachelorarbeiten sind in zweifacher gebundener Ausführung abzugeben. Zusätzlich ist die gesamte Arbeit mit allen elektronischen Literaturquellen digital auf einer CD einzureichen. Diese CD ist entsprechend zu beschriften und hinten in die Arbeit einzukleben.
  • Randbreite: Bei der Seiteneinrichtung ist folgende Randbreite zu beachten: links 6cm, rechts 2cm, oben 3cm und unten 2cm.
  • Zeilenabstand: Die Arbeiten sind in eineinhalbzeiligem Zeilenabstand zu schreiben, so daß sich pro Seite etwa 33 Zeilen ergeben. Die Fußnoten sind in einfachem Zeilenabstand zu schreiben.
  • Schriftgröße: In der Regel wird eine Times New Roman 12-Punkt-Schrift zugrunde gelegt. Bei den Fußnoten ist eine 10-Punkt-Schrift zu wählen.
  • Umfang der Arbeit: Der Text (4) umfasst 60 Seiten für Diplomarbeiten und 30 Seiten für Bachelorarbeiten (+/- 10 Prozent). Tabellen und Abbildungen müssen in den Text integriert werden und werden somit mitgezählt. D.h. der Textumfang wird nicht angepasst. In den Anhang (6) gehören aussschließlich Herleitungen von Formeln und verwendetes Datenmaterial einer empirischen Erhebung (und keine inhaltlich relevanten Tabellen und Abbildungen).
  • Ordnungsschema: Folgendes Schema wird für die formale Ordnung empfohlen:
    • (1) Titelblatt
    • (2) Inhaltsverzeichnis
    • (3) evtl. Abkürzungs-, Symbol-, Abbildungs- und Tabellenverzeichnis (für jedes Verzeichnis mit einer neuen Seite beginnen)
    • (4) Text
    • (5) Literaturverzeichnis
    • (6) evtl. Anhang
    • (7) eidesstattliche Erklärung (ergibt sich aus Merkblatt des Prüfungsamtes
    Mit Ausnahme des Titelblattes sind alle Seiten zu numerieren, wobei empfohlen wird, die Verzeichnisse (2+3) römisch (I,II,...), den Text (4) und das Literaturverzeichnis (5) arabisch (1,2,...) und den Anhang (6) alphanumerisch (A1,A2,...) zu numerieren.
  • Formfehler und Rechtschreibfehler führen zu Abstufungen bei der Notenvergabe.
  • Dauer: Der Bearbeitungszeitraum ergibt sich aus der Prüfungsordnung und beträgt in der Regel 12 Wochen (Diplomarbeit) bzw. 6 Wochen (Bachelorarbeit) ab Ausgabe des Themas.

1. Titelblatt

Das Titelblatt sollte folgende Informationen enthalten:

  • Universität
  • Fachgebiet der Bearbeitung der Diplomarbeit/Bachelorarbeit
  • Titel der Diplomarbeit/Bachelorarbeit
  • Themensteller
  • Bearbeitungszeitraum (Ausgabe- und Abgabetermin)
  • Verfasser der Diplomarbeit/Bachelorarbeit (Name, Adresse, Matrikelnummer, Semesterzahl)

2. Verzeichnisse

Bei den Verzeichnissen (Inhalts-, Abbildungs- und Tabellenverzeichnis) sollten Sie sich an die Formate in der Literatur anlehnen (z.B. Springer-Verlag). Dabei ist zu beachten, dass eine einmal gewählte Formatierung konsistent beibehalten wird.

3. Abkürzungsverzeichnis

Im laufenden Text sind Abkürzungen zu vermeiden. Anerkannt sind nur geläufige Abkürzungen ( vgl. Duden) wie "etc.", "usw.", "z.B.". Es sollten keine Abkürzungen aus Bequemlichkeit gebraucht werden. Im Fachgebiet gebräuchliche Abkürzungen (z.B. BSP für Bruttosozialprodukt, IWF für Internationaler Währungsfonds usw.) sind in einem Abkürzungsverzeichnis aufzuführen.

4. Zitate

Bei der Verwendung von Zitaten ist eine einheitliche Vorgehensweise zwingend. Wörtliche Zitate werden durch Anführungszeichen begonnen und beendet. Zitate und Quellenangaben erfordern grundsätzlich buchstäbliche Genauigkeit. Abweichungen vom Original sind deshalb durch eingeklammerte Zusätze mit einem Hinweis (z.B. "[Anm. d. Verf.]") deutlich zu kennzeichnen. Hervorhebungen im zitierten Text sollen grundsätzlich übernommen werden; eigene Hervorhebungen sind mit dem Zusatz "[Herv. durch den Verf.]" zu kennzeichnen. Auslassungen werden durch fortlaufende Punkte "..." angezeigt.

Der Quellenhinweis bei sinngemäßen Zitaten beginnt mit "Vgl.", bei wörtlichen Zitaten ist auf den Zusatz "Vgl." zu Beginn der Fußnote zu verzichten. Nach Möglichkeit sollte aber die eigene Ausdrucksweise einem wörtlichen Zitat vorgezogen werden. Ein wörtliches Zitat soll im Allgemeinen nicht mehr als zwei bis drei Sätze umfassen. Erscheinen längere Zitate unvermeidlich, so sind sie im Text einzurücken und in einzeiligem Abstand zu schreiben.

Grundsätzlich ist nach dem Originaltext zu zitieren; nur wenn das Originalwerk nicht zugänglich ist, kann nach einer Quellenangabe in der Sekundärliteratur zitiert werden. Die Fußnote gibt in diesem Fall mit dem Hinweis "Zitiert nach ..." auch die Sekundärliteratur an.

5. Fußnoten

In Fußnoten sind Quellenangaben sowie sachliche Randbemerkungen des Verfassers aufzunehmen. Zur Quellenangabe wird die Verwendung des Kurzbelegs empfohlen. Um den "Fußnotenapparat" klein zu halten, wird hier beim Zitieren auf das Literaturverzeichnis Bezug genommen.

Wird in einer Fußnote derselbe Autor zitiert wie in der vorherigen Fußnote, so kann sein Name durch das Wort "derselbe" ersetzt werden. Handelt es sich sogar um dieselbe Quelle, so können der Name des Autors und das Erscheinungsjahr durch das Wort "ebenda" ersetzt werden:

1 Vgl. Theurl (2001), S. 35.
2 Vgl. ebenda/ dieselbe (2002)/ derselbe (2002), S. 12.

6. Literaturverzeichnis

Im Literaturverzeichnis werden nur die Quellen angegeben, auf die im Text in Fußnoten Bezug genommen wurde und zwar in alphabetischer Reihenfolge nach Verfassern. Für Vorlagen können Sie in der Literatur nachschauen, wobei auch hier gilt, dass eine einmal gewählte Formatierung durchgängig verwendet werden soll.

Als Beispiele können die unten angegebenen Literaturempfehlungen dienen.

Theurl, T. und Schweinsberg, A. (2004): Neue kooperative Ökonomie  - moderne genossenschaftliche Governancestrukturen, Mohr Siebeck, Tübingen.

Baker, G.P. und Hubbard, Th.N. (2003): Make Versus Buy in Trucking: Asset Ownership, Job Design, and Information. American Economic Review, 93 (3), S. 551-572.

7. Anhang

Umfangreicheres Material, wie z.B. großformatige tabellarische und graphische Darstellungen, längere Gesetzestexte, Interviews, Formelherleitungen etc., sind im Anhang unterzubringen. An den entsprechenden Textstellen, an denen sie inhaltlich in die Arbeit eingebunden werden, ist auf diese zu verweisen. Interviews sind als vom Interviewten unterschriebene Abschrift aufzuführen.

8. Zitieren von Quellen aus dem Internet

Bei Quellen, die sowohl im Internet als auch als Buch oder Zeitschrift erschienen sind, ist mindestens das traditionelle Medium, evtl. ergänzt um die URL-Adresse, anzugeben.

Miller, S. (2001): The Legal Information Status, 2. Aufl., London, URL: http://www.law.cornell.edu/supct/legal.htm [3.2.2001].

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