Presseninformation
Ownership Unbundling - Hoffnungen und Risiken
Experten diskutieren auf Workshop der Universität Münster in Brüssel
Mit ihren Plänen zur eigentumsrechtlichen Entflechtung der
Energieversorger verstößt die EU-Kommission in mehrfacher Hinsicht gegen die Regeln
einer guten Regulierung – so das Fazit von Prof. Dr. Theresia Theurl und Prof. Dr. Bernd
Holznagel auf einem Workshop zum Ownership Unbundling in Brüssel. Auf der von der
Forschungsgruppe „Recht und Ökonomik der Netzregulierung“ der Universität Münster
durchgeführten Veranstaltung stellte Theurl fest, dass die Vorschläge der EU-Kommission
kaum geeignet zur Lösung der Probleme der Energiemärkte seien. Wesentlicher als die
eigentumsrechtliche Struktur seien klare und durchsetzbare Regeln im Netzanschluss und
-zugang. Holznagel, der zusammen mit Theurl die Forschungsgruppe leitet, betonte, dass
Ownership Unbundling ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Eigentumsrecht der Versorger
sei. Aus juristischer und aus ökonomischer Sicht seien die Vorschläge der EU-Kommission
also mit einem großen Fragezeichen zu versehen.
Karsten Bourwieg, Referatsleiter bei der Bundesnetzagentur, konstatierte zwar, dass die
Netzbetreiber es bislang nicht geschafft hätten, dem Leitbild der tatsächlichen
Unabhängigkeit vom Versorger gerecht zu werden. Er stellte aber klar, dass nicht Ownership
Unbundling, sondern effektive Regulierung das richtige Mittel sei, um Transparenz und
Investitionen sicherzustellen. Erika Mann (EU-Parlament), Dr. Christof Schoser (EUKommission)
und Johannes Mayer (Energie-Control GmbH) unterstützten demgegenüber
das Modell der eigentumsrechtlichen Trennung der Übertragungsnetze vom
Wettbewerbsbereich: „Unter dem gegenwärtigen Rechtsrahmen ist die Marktintegration
wenig vorangeschritten. Um Neuinvestitionen in grenzüberschreitende Verbindungsleitungen
zu gewährleisten, brauchen wir unabhängige Netzbetreiber“, betonte Schoser.
Dem entgegnete aus Netzbetreibersicht Dr. Hans-Jürgen Brick, Geschäftsführer RWE
Transportnetz Strom GmbH, indem er die regionale Kooperation der Netzbetreiber Zentral-
West-Europas als zielführende Alternative zu den Plänen der EU-Kommission vorstellte.
„Während Ownership Unbundling gewachsene Strukturen zerstört, erreichen wir mit einer
engen Kooperation der Netzbetreiber schneller und effizienter mehr Wettbewerb, höhere
Marktintegration und mehr Versorgungssicherheit. Es kommt darauf an, ob die Regulierung
effizient ist, und nicht darauf, wem das Netz gehört“, so Brick. In Deutschland gebe es eine
konsequente Netzregulierung und somit keinen Handlungsbedarf.
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Ansprechpartner: Eric Meyer, Institut für Genossenschaftswesen (IfG),
E-Mail: eric.meyer@ifg-muenster.de
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