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Ownership Unbundling - Hoffnungen und Risiken, 17. September 2007,
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Brüssel
 

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Ownership Unbundling - Hoffnungen und Risiken
Experten diskutieren auf Workshop der Universität Münster in Brüssel

Mit ihren Plänen zur eigentumsrechtlichen Entflechtung der Energieversorger verstößt die EU-Kommission in mehrfacher Hinsicht gegen die Regeln einer guten Regulierung – so das Fazit von Prof. Dr. Theresia Theurl und Prof. Dr. Bernd Holznagel auf einem Workshop zum Ownership Unbundling in Brüssel. Auf der von der Forschungsgruppe „Recht und Ökonomik der Netzregulierung“ der Universität Münster durchgeführten Veranstaltung stellte Theurl fest, dass die Vorschläge der EU-Kommission kaum geeignet zur Lösung der Probleme der Energiemärkte seien. Wesentlicher als die eigentumsrechtliche Struktur seien klare und durchsetzbare Regeln im Netzanschluss und -zugang. Holznagel, der zusammen mit Theurl die Forschungsgruppe leitet, betonte, dass Ownership Unbundling ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Eigentumsrecht der Versorger sei. Aus juristischer und aus ökonomischer Sicht seien die Vorschläge der EU-Kommission also mit einem großen Fragezeichen zu versehen.

Karsten Bourwieg, Referatsleiter bei der Bundesnetzagentur, konstatierte zwar, dass die Netzbetreiber es bislang nicht geschafft hätten, dem Leitbild der tatsächlichen Unabhängigkeit vom Versorger gerecht zu werden. Er stellte aber klar, dass nicht Ownership Unbundling, sondern effektive Regulierung das richtige Mittel sei, um Transparenz und Investitionen sicherzustellen. Erika Mann (EU-Parlament), Dr. Christof Schoser (EUKommission) und Johannes Mayer (Energie-Control GmbH) unterstützten demgegenüber das Modell der eigentumsrechtlichen Trennung der Übertragungsnetze vom Wettbewerbsbereich: „Unter dem gegenwärtigen Rechtsrahmen ist die Marktintegration wenig vorangeschritten. Um Neuinvestitionen in grenzüberschreitende Verbindungsleitungen zu gewährleisten, brauchen wir unabhängige Netzbetreiber“, betonte Schoser.

Dem entgegnete aus Netzbetreibersicht Dr. Hans-Jürgen Brick, Geschäftsführer RWE Transportnetz Strom GmbH, indem er die regionale Kooperation der Netzbetreiber Zentral- West-Europas als zielführende Alternative zu den Plänen der EU-Kommission vorstellte. „Während Ownership Unbundling gewachsene Strukturen zerstört, erreichen wir mit einer engen Kooperation der Netzbetreiber schneller und effizienter mehr Wettbewerb, höhere Marktintegration und mehr Versorgungssicherheit. Es kommt darauf an, ob die Regulierung effizient ist, und nicht darauf, wem das Netz gehört“, so Brick. In Deutschland gebe es eine konsequente Netzregulierung und somit keinen Handlungsbedarf.

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Ansprechpartner: Eric Meyer, Institut für Genossenschaftswesen (IfG),
E-Mail: eric.meyer@ifg-muenster.de

 


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